Logo als Kleinunternehmer, muss Vorname genannt werden

M

metty

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
16.11.2004
Beiträge
200
Reaktionspunkte
4
Hallo,

da ich mich bald nebenbei selbständig machen will, einen kurze Frage.

Muss mein Logo auch meinen Vornamen enthalten?

Also z.B. "Hans Dampf Druckerei"
oder reicht "Dampf Druckerei" (wenn darunter Inhaber Hans Dampf steht)?

Danke für die Antwort.
 
Im Geschäftsverkehr mußt Du Deinen gesamten Namen nennen, aber das bezieht sich nicht auf das Logo, wenn Du Deinen Namen danach nennst.
 
Firmenname und Logo kannst du frei wählen, es muss nur immer dein voller Name mit dabei stehen.

Also z.B. Logo + Quickprint, Peter Mustermann
 
Gut, daß hier auch Juristen am Start sind!
 
is ja witzich, dass du Hans Dampf heisst... =)
 
Wie kommt man denn darauf, daß die eigenen Firma den eigenen Namen
im "Logo" tragen muß??? Glaube nicht, daß es einen Herrn Apple gibt!?
Wobei, "Herr Microsoft" wäre auch nett ...
-
Vieleicht sollten man hier erstmal unterscheiden:

Logo: Signet + Logotype
Signet: Bildzeichen
Logotype: Name in jeweiliger Schrift (zum Signet gestellt)

Name: "XYZ" GmbH und Co. KG ... (eben mit Rechtsform)
Inhaber: "Hans Dampf"
...

Gruß
 
Hi!

Ich wuerd sagen, dass das auf die Unternehmensform ankommt.

mfG

PB
 
Al Terego schrieb:
Diese Bestimmungen und Hinweise gelten aber nur für Kaufleute, nicht für gewerbelose Freiberufler wie z.B. einen Grafiker mit künstlerischem Wirkungsfeld oder auch eine freiberufliche Ernährungsberaterin ohne Gewerbeschein, oder sehe ich da was falsch?
Besten Gruß, Al

Ja, es geht um Kaufleute.
"Nebenbei selbstständig machen" klang für mich nach Kaufmannseigenschaft.
Aber eigentlich müsste man erstmal klären, was gemacht werden soll. Handelsgewerbe ist schnell gegeben. Dafür reicht es schon, wenn die erwähnte Ernährungsberaterin nebenbei noch irgendwelche Mittelchen vertreibt.
Wenn nämlich am Ende eine Klassifikation als Gewerbebetrieb dabei herauskommt ist man schon eigentlich Kaufmann.
Auf die Rechtsform kommt es auch an. Weil z.B. eine GmbH in das Handelsregister eingetragen werden muss, ist schon aus diesem Grund wegen der Eintragung Kaufmannseigenschaft gegeben und dann ist es unerheblich, ob da ein Grafikdesigner künstlerisch tätig ist.
 
Zurück
Oben Unten