LG Handy entsperren (+ Handy Entsperrseiten)

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ApplePB

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Guten Morgen! (zumindest bei mir)

Habe gerade versucht, mein LG U8180 zu entsperren, da ich mir fuer meine chinesische SIM Karte kein neues Telefon kaufen moechte.

Doch leider habe ich weder bei den "Gratis-Seiten" noch bei den kostenpflichitigen eine Moeglichkeit gefunden, mein LG entsperren zu lassen.

Hat da von euch jemand eine Idee?


Folgende Seiten habe ich durchsucht:


entsperren.at
http://www.entsperren.at/

Mobtec
http://www.mobtec.net/
• mehrere Handsetmarken & -typen; Vorsicht: mit Ericsson-Geräten wurden Probleme gemeldet, ab € 5,70

Mobile Unlocked
www.mobileunlocked.com/unlock_codes.php
• Nokia, Samsung ab € 6,99

Semaf Electronics
http://shop.semaf-electronics.com/shop_content.php?coID=44&language=de

Trycktill
http://www.trycktill.com/eng/unlock_swe.asp

Unique Phones
http://www.uniquephones.com/home.php?country=Austria
• mehrere Handsetmarken & -typen, € 1.99

Mobile Fun
http://www.mobilefun.co.uk/unlock/
• mehrere Handsetmarken & -typen ab £ 4.95

unlock it
http://www.unlock.it/


So, ist auch gleich was fuer die "Suche"!

Schoene Gruesse,

PB
 
Hallo nochmals!

Ich hab zwar nichts dazu gefunden, aber falls es hier untersagt ist, darueber zu schreiben, kann der Beitrag gerne geloescht werden. (Freu mich trotzdem ueber Tipps! ;) Dann halt per PN)

mfG

PB
 
AFAIK ist das entfernen des SIM-Lock in Deutschland nicht illegal auch wenn es von den Telekommunikationsanbietern gerne so hingestellt wird. Das Gerät ist durch den Kauf in dein Eigentum übergegangen und du kannst damit machen was du willst... Soweit das was ich gehört habe. Ob das so stimmen mag sollte ein Anwalt entscheiden :D
 
Falls es Ihnen entgangen sein sollte:

Es ist nicht nur sehr ungern gesehen, sondern auch noch Strafbar !
Das fällt, meines bescheidenen Wissens, unter Produkt-Piraterie.

In diesem Sinne

Smartcom
 
Hehe, so die ersten beiden Meinungen hätten wir also schon :D
 
@ smartcom

Siehe dazu die Seite des Osterreihischen Netz Anbieters "Yes":

http://www.yesss.at/index.php?id=W01

Ich bin mir daher sicher, nichts illegales zu tun!

Also, "owa vom gas".

mfG

PB
 
Rakor schrieb:
AFAIK ist das entfernen des SIM-Lock in Deutschland nicht illegal auch wenn es von den Telekommunikationsanbietern gerne so hingestellt wird. Das Gerät ist durch den Kauf in dein Eigentum übergegangen und du kannst damit machen was du willst... Soweit das was ich gehört habe. Ob das so stimmen mag sollte ein Anwalt entscheiden :D

Sofern man es gegen den Willen des Unternehmens macht, an dessen man sich, zum Beispiel, durch einen Vertragsabschluß gebunden hat, und es in dem in Deutschland allgemein gültigen 2 Jahren macht, ist es, meines bescheidenen Wissens nach, strafbar, da es einen Vertragsbruch darstellt.

Aber das kann ein Rechtsberater in diesem Fall wohl wesentlich konkreter Auslegen.

In diesem Sinne

Smartcom
 
ApplePB schrieb:
@ smartcom

Siehe dazu die Seite des Osterreihischen Netz Anbieters "Yes":

http://www.yesss.at/index.php?id=W01

Ich bin mir daher sicher, nichts illegales zu tun!

Also, "owa vom gas".

mfG

PB

Entschuldigen Sie, aber das hat nun wirklich nichts damit zu tun, da es in diesem Fall gilt, ein Handy eines anderen Netzanbieters für den oben genannnten Telefondienstleister freizuschalten.

In diesem Sinne

Smartcom
 
smartcom5 schrieb:
Sofern man es gegen den Willen des Unternehmens macht, an dessen man sich, zum Beispiel, durch einen Vertragsabschluß gebunden hat, und es in dem in Deutschland allgemein gültigen 2 Jahren macht, ist es, meines bescheidenen Wissens nach, strafbar, da es einen Vertragsbruch darstellt.

Ich habe noch keinen Handy-Vertrag gesehen in dem etwas über das mit dem Vertrag überlassene Endgerät drin steht. ;) Solange da nicht drin steht, dass ich nix dran machen darf ist es erlaubt. Zudem ist die Vertragsbindung von 2 Jahren an des Telekommunikationsangebot geknüpft und nicht an das Endgerät welche evtl im Bundle mitverkauft wurde.

Aber was streiten wir über Dinge über die wir nur spekulieren können.... ;)
 
@ smartcom

Na dann Frage ich natuerlich nur fuer Handys, deren Vertrag ausgelaufen ist!

Uebrigens, Smartcom, bei Sie sind wir noch lange nicht! ;)

Schoene Gruesse aus der crazy city,

Martin
 
Boah ihr Sissis nun kriegt doch einfach raus wie man das Telefon entsimsperrt, wenns dem Netzbetreiber nicht gefällt kann er ja vorbeikommen und "Hallo" sagen.

Ihr fahrt doch auch mal zu schnell und wenn einer was drüber sagt wird auch nicht von allen in dem Raum geflüstert "Ey, vorsicht... das war verboten".
 
@@Raktor: Das mit dem durch Kauf in Eigentum übergegangen ist da nicht ganz so richtig - ansonsten müsste man bei vorzeitigen Vertragsausstieg ja nicht nachzahlen.

Gewisse vertragliche Einschränkungen sind doch gegeben, da werde ich meinen Vertrag mal heute genauer unter die Lupe nehmen :(

Ansonsten habe ich bis jetzt immer noch keine Seite gefunden die dieses Theme wirklich zufriedenstellend beantworten konnte :(

@@ApplePB: Nicht auf kostenpflichtigen Unlockseiten schauen - Auf Foren für Handybenutzern wirst du eher fündig werden. ;)
 
Rakor schrieb:
Aber was streiten wir über Dinge über die wir nur spekulieren können.... ;)

Eben…

Hier ist mein Kommentar dazu. :D

In diesem Sinne

Smartcom
 
ApplePB schrieb:
Uebrigens, Smartcom, bei Sie sind wir noch lange nicht! ;)

Schoene Gruesse aus der crazy city,

Martin

Ganz im Gegenteil, wir sind noch lange nicht beim Du. :D

in diesem Sinne

Smartcom
 
smartcom5 schrieb:
Falls es Ihnen entgangen sein sollte:

Es ist nicht nur sehr ungern gesehen, sondern auch noch Strafbar !
Das fällt, meines bescheidenen Wissens, unter Produkt-Piraterie.

Zu dieser Meinung hätte ich gerne mal eine gerichtliche Entscheidung gelesen, "meines bescheidenen Wissens" fällt ja glücklicherweise nicht unter die Rechtssprechung.

Ausserdem bist du sowas von am Thema vorbei... und bei deiner Art.. ach, lassen wir das lieber, endet nur im Streit. Und da draussen die Sonne scheint ist mir nicht danach mich mit Nachhilfscowboys anzulegen die Rechstsprechung mit "ihrer Meinung" begründen. :D

Zum Thema: Hab grade keine Zeit länger nach unlockern zu suchen aber hier gibt es was zum Thema, vielleicht mal durchs Board wühlen, da sollte sich dann auch die entsprechende Software bzw. Links zu dem Thema finden lassen.

Hoffe das hilft.

Ansonsten gibt es immernoch die anatolischen Telefonläden in der Nähe der grösseren Bahnhöfe im Westen Deutschlands, die machen das für nen Zehner gerne wenn man nett fragt ;)


.edit: OK, sehe grade das dir die türkischen Mitbewohner in Shanghai nicht richtig helfen können. Aber sowas sollte es da doch bestimmt auch geben, oder?
 
Lars² schrieb:
Zu dieser Meinung hätte ich gerne mal eine gerichtliche Entscheidung gelesen, "meines bescheidenen Wissens" fällt ja glücklicherweise nicht unter die Rechtssprechung.

Ausserdem bist du sowas von am Thema vorbei... und bei deiner Art.. ach, lassen wir das lieber, endet nur im Streit. Und da draussen die Sonne scheint ist mir nicht danach mich mit Nachhilfscowboys anzulegen die Rechstsprechung mit "ihrer Meinung" begründen. :D

Zum Thema: Hab grade keine Zeit länger nach unlockern zu suchen aber hier gibt es was zum Thema, vielleicht mal durchs Board wühlen, da sollte sich dann auch die entsprechende Software bzw. Links zu dem Thema finden lassen.

Hoffe das hilft.

Ansonsten gibt es immernoch die anatolischen Telefonläden in der Nähe der grösseren Bahnhöfe im Westen Deutschlands, die machen das für nen Zehner gerne wenn man nett fragt ;)


.edit: OK, sehe grade das dir die türkischen Mitbewohner in Shanghai nicht richtig helfen können. Aber sowas sollte es da doch bestimmt auch geben, oder?

Die Frage des Schriftstiles, welchen manche Mitglieder dieses Portals pflegen, lasse ich mal unbeantwortet, da selbige bereits, nahezu enzyklopädisch, andererorts diskutiert wurde.

Zu dem von Ihnen ersehnten Beispiel der Rechtssprechung möchte ich Ihnen folgendes darlegen:

Unzulässige Beseitigung einer SIM-Lock-Sperre

Werden Mobiltelefone, mit denen auf Grund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so ist darin ein Verstoß gegen das Markengesetz (MarkenG) zu sehen. Zwar kann der Käufer mit einer erworbenen Sache grundsätzlich nach Belieben verfahren (so genannter Erschöpfungsgrundsatz).
Dieses Recht findet jedoch gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG dann seine Grenzen, wenn der Zustand der Ware entgegen der berechtigten Interessen des Markeninhabers verändert wird.

Der Bundesgerichtshof sah in der unzulässigen Entfernung der SIM-Lock-Sperre eine unbefugte Veränderung der Mobiltelefone, da dem Hersteller ein berechtigtes Interesse, an deren Verwendung nur in einem bestimmten Mobilfunknetz nicht abgesprochen werden kann. Die Karlsruher Richter gaben daher der Unterlassungsklage des Herstellers statt.

Quelle: Urteil des BGH vom 09.06.2004 I ZR 13/02 BGHR 2005, 310 MDR 2005, 407
Gericht: BGH
Aktenzeichen: I ZR 13/02

Dies ist offentsichtlicherweise nur bei "Pre-Paid-Handy's" der Fall, da Vertrags-Geräte ja schon über die Grundgebühr (re-)finanziert werden.

In diesem Sinne

Smartcom
 
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