Legale DVDs rippen -> brennen

nicolas-eric schrieb:
CSS verhindert das direkte kopiren des Video-TS ordners auf festplatte. also ists sehr wohl ein kopierschutz.

Nein, ist es nicht. Schau dir mal die offiziellen Richtlinien an.

Es verhindert das Auslesen, solange der Player keinen entsprechenden CSS Schlüssel hat. Ist die DVD "unlocked" nach dem "Anspielen" in einem normalen Player, kann man selbstverständlich auch den Video-TS Ordner mit Hausmitteln kopieren. Wie gesagt, es ist ein Abspielschutz, und war auch von der Filmindustrie als solcher gedacht.
Es ist eine Urban Legend, das als Kopierschutz zu sehen.

Wenn es verboten wäre, das zu umgehen, könntest du dir keine DVDs anschauen.

Außerdem bedarf es einer separaten Kennzeichnung, auch diese ist nicht vorhanden auf den meisten DVD Schachteln.
 
Incoming1983 schrieb:
Ist die DVD "unlocked" nach dem "Anspielen" in einem normalen Player, kann man selbstverständlich auch den Video-TS Ordner mit Hausmitteln kopieren.

und genau das ist illegal. der CSS code darf den player nicht verlassen, was aber bei den entsprechenden programmen der fall ist die sich einfach beim player bedienen.
 
Es ist müßig diese Diskussion fortzuführen, da hoffentlich – egal wie die Gesetze aussehen – keiner für eine private Kopie belangt wird. Ein "Recht" auf Privatkopie gibt es nicht, eine Privatkopie ist aber erlaubt – aber nach Meinung zahlreicher Experten nur, wenn dabei kein Schutz aktiv umgangen wird. Das ist strittig, da gibt es verschiedene Rechtsauffassungen, die wir hier kaum klären können.
Incoming: Auf den meisten meiner neueren DVDs steht der Schutz drauf (wie es das Gesetz vorsieht)!
Aber wie gesagt: EIne müßige Diskussion ;)
 
ein kunde von mir (arbeitet in der filmindustrie) meint dass es sogar genügt wenn aufder dvd nur draufsteht dass ein kopierschutz vorhanden ist. selbst wenn keiner drauf ist macht man sich dann strafbar wenn man eine kopie macht.
wenn man aber die dvd käuflich erworben hat und sich trotzdem eine kopie macht dann wird auch (noch) keiner etwas dagegen sagen.

aber das ganze thema hier hatten wir schon dutzend, wenn nicht sogar hundertfach. also ich hätte nichts dagenen wenn einer diesen thread dicht macht.
die ursprüngliche frage des erstellers nach nem programm zum runterrechnen wurde ja geklärt...
 
huetschemann schrieb:
sorry Bömpf aber das stimmt nicht mehr ein deutsches Gericht hat entschieden das die Privatkopie rechtens ist und das sogar das downloaden im Bereich der Bagatellisierung nicht rechtlich ahnbar ist (So das war meine Zusammenfassung die ich bei Dpiegel Online im Dezember oder November 2005 gelesen habe, übrigens Guten Morgen an alle ;))


das heisst aber noch lange nicht, dass leute die das machen nicht doch noch zivilrechtlich belangt werden...
 
nicolas-eric schrieb:
ja das sagt ein jurist. wie es die richter sehen ist dann ne andere sache.

und einen kopierschutz darf man nur umgehen wenn das betriebssystem des rtechners das zulässt. also ists nichts für uns macuser...
Lies Dir das mal nochmal genau durch
 
dass man den kopierschtz nicht umgehen darf staht da doch.
und das ganze ist ein interview mit einem einzigen anwalt. da gibts andere die sehen das nicht so wie der (sind dann aber wohl die anwälte der filmindustrie...).
 
Memphisto schrieb:
Hallo,

also ich verwende für beste Resultate zuerst ein Programm das in DE illegal ist um die Dvd auf die Platte zu bekommen, dann shrinke ich sie mit Dvd2one und brenne sie anschließend mit dem aktuellen Toast.
Damit erreiche ich gute Resultate, wobei der Vorgang einige Zeit in anspruch nimmt.

Wenn es schneller gehen soll rippe ich die DVD nur mit einem Programm das in DE illegal ist und brenn sie mit Toast, wobei ich die Kompremierungsfunktion von Toast verwende.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Gruß Daniel

Ist das neustens so, dass wenn man ein Programmname eines Programms das illegal ist schreibt, es automatisch in "ein Programm das in DE illegal ist" ersetzt wird? so wie da oben?
 
titeuf schrieb:
Ist das neustens so, dass wenn man ein Programmname eines Programms das illegal ist schreibt, es automatisch in "ein Programm das in DE illegal ist" ersetzt wird? so wie da oben?
Nein, das machen wir Mods.
 
Gibt es ein Programm, welches die 1-Klick-Brenn-Methode ermöglicht? Sprich das Videofile selbstständig umcodiert und z.B. Tonspuren entfernen kann

Popcorn macht das gut. Ich bin sehr zufrieden damit.
 
Es ist definitiv erlaubt seine privaten gekauften DVD`s zu kopieren !!!!
Gegen Sony ist beispielsweise vor Monaten bereits eine Sammelklage eingegangen, da Sony auf Ihren produzierten DVD`s einen Kopierschutz benutzte, der es dem Käufer NICHT mehr ermöglichte eine private Sicherheitskopie zu erstellen!!!!

Von Tonträgern, Filmen und Datenträgern muss es rein rechtlich gesehen sogar möglich sein, eine Sicherheitskopie für den privaten Gebrauch zu erstellen....

Auf diesem Sektor bewegt sich niemand auf dem illegalen Sektor!!!!!!

Das musste mal gesagt werden !!!!
 
Wir befinden uns im Moment in einer Phase der Rechtsunsicherheit. Es wird derzeit im Bundestag die 2. Reformstufe des Urherberrechts debattiert. Darin geht es insbesondere um die sogenannte Bagatellklausel, die den Bereich rechtlich regeln soll, mit dem wir uns hier im Forum weitgehend beschaeftigen. Die sogenannte Privatkopie von CD und DVD und der download aus dem Internet fuer den Privatgebrauch.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68943

Die Chancen fuer die Regelung durch eine Bagatellklausel ist eher klein wenn man die Kommentare der Parteisprecher so anschaut. Die links in dem Artikel geben viel Hintergrundinformation zu dem Thema

Spaetestens nach Verabschiedung dieses Gesetztes werden wir hoffentlich etwas mehr Rechtssicherheit als bisher haben. Ob wir dann auch die Forenregeln in die eine oder andere Richtung aendern muessen, werden wir sehen :)

[IRONIE]Was mir gerade einfaellt wenn ich ueber die Bagatellklausel nachdenke: Im Betaeubungsmittelgesetz ist der Begriff der geringen Menge eingefuehrt worden. Die ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (Nord-Sued Gefaelle).

Ich hoffe - fuer den unwahrscheinlichen Fall, dass es zu einer Bagatellregelung fuer Privatkopien und Downloads kommen sollte - dass diese mit klareren und eindeutigeren Begrifflichkeiten daherkommt als das BtmG. Ich moechte nicht zum download von mehr als 2 mp3 files jedesmal nach Schleswig Holstein fahren [/IRONIE]
 
wenn du diese dann von S-H nach bayern mitnimmst dann ist wohl wieder über dem eigenbedarf... ;-)
 
Mit ( **** ) auf die HD und dann mit ( DivXRay ) auf DVD/CD und gut is ...
 
nicolas-eric schrieb:
und genau das ist illegal. der CSS code darf den player nicht verlassen, was aber bei den entsprechenden programmen der fall ist die sich einfach beim player bedienen.

Das ist falsch. Der CSS Code "verläßt" den Player nicht.
Die Daten sind dann in normaler Mpeg2 Kodierung verfügbar.

Bei Playern wie vlc wir dim übrigen kein CSS key verwendet, er wird schlichtweg umgangen.

Es ist ein patentrechtliches Problem, da CSS patentiert ist, das hat, in jedem Fall, nichts mit dem Recht auf Privatkopie zu tun.

Wenn es illegal wäre, dann weil du ein Programm genutzt hast, das einen patentierten Algorithmus verwendet, ohne daß es von der Lizenz abgedeckt gewesen wäre.

Beim DVD Player von Mac OS X ist aber z.B. bereits eine Lizenz dabei.

Zu Klären wäre nun:
1. Gilt das Patent in Deutschland? (afaik nein)
2. Muß der benutzer eine Lizenz haben oder das Programm? (weiß ich nicht)

In jedem Falle machst du dich aber dann der Patentverletzung schuldig und nicht des Umgehens eines Kopierschutzes.

Und wie ich schon oft gesagt habe: Wenn es ein Kopierschutz wäre, müßten die Datenträger dementsprechend ausgezeichnet sein nach dem Gesetz. Aber es ist keiner, das sagt sogar die Filmindustrie.

BTW: Rechtsunsicherheit ist ein deutsches Merkmal, das gabs schon immer (man denke nur mal an steuerliche Regelungen), damit die Exekutive die Gesetze auslegen kann, wie sie möchte. Dadurch sollte man sich aber nicht zum Rechtsverzicht bewegen lassen.
 
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