"Lebensmittelfarbe" für Tisch-Sets?

falkgottschalk

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Hallo,
für ein Lokal steht demnächst der Druck von so etwas wie Tischsets an; wird eine asiatische Nudelküche, self-service, und auf die Tabletts und Tische sollen A3-Blätter mit der Karte drauf, also so etwa wie bei McDoof (schmeckt nur besser beim Asiaten...).

Meine Frage nun: gibt es da für Restaurants irgend welche spezielle Anforderungen an die Druckfarben, die man verwenden darf? (Ich meine jetzt nicht das Aussehen, sondern die chemische Zusammensetzung). Wenn jemand kleckert, das Essen auf die bedruckte Fläche fällt, und er das dann aufhebt und weiterfuttert...
??? Außer großen, fragenden Augen bekam ich bisher keine Antworten auf diese Frage. Vielleicht hier?
 
Hi,

also ich erinnere mich gut an einen Auftrag den wir mal hatten, da ging
es um Brotetiketten. Also die kleinen Briefmarkenähnlichen Papierstücke,
die auf das Brot geklebt werden, wie es alte Bäcker noch machen.

Nein, bei der Farbe gab es keine Einschränkungen, lediglich beim Papier.
Es sollte natürlich möglichst ungestrichen sein.
Es gibt auch Papierhersteller, die extra Papiersorten für solche Zwecke
im Programm haben.

Wenn ich mich recht erinnere, wurde aber ein spezieller Drucklack ver-
wendet, der "Lebensmittelecht" ist.

Das wars aber auch schon. Ich wage zudem zu bezweifeln, ob das über-
haupt Sinn macht bei Tischsets.
Es ist unwahrscheinlich, dass verkleckertes Essen auf das Tischset über
die Farbe oder das Papier soviele Schadstoffe der Druckfarben oder des
Papiers aufnimmt, dass der menschliche Körper bzw. Verdauungstrakt
überhaupt etwas davon zu spüren bekommt.

Aber wer Dir hier definitiv eine sichere Antwort geben kann ist das lokale
Gesundheitsamt.

Grüße
Flo
 
Jeder Druckfarbenhersteller hat Farben im Programm, die für Lebensmittelverpackungen verwendet werden dürfen. Eine "Druckfarbe für Lebensmittelverpackungen" zu verwenden, schadet sicher nicht. Die färben dann nicht ab und stinken auch nicht. Es gibt vom Verband der Druckfarbenhersteller so'n Merkblatt (heisst auch "Druckfarbe für Lebensmittelverpackungen"), online habe ich's aber nicht ergoogeln können.

Huber Druckfarben z.B. hat die Farbserien CORONA-GA 5015 (geruchsarm) und CORONA-HGA 5028 (geruchs- und hexanarm). Die sind aber dazu da, eine Verpackung außen zu bedrucken und der Bedruckstoff sollte dann über entsprechende Sperreigenschaften verfügen, damit keine Migration von Farbbestandteilen in das Lebensmittel stattfindet. Um diese Wanderschaft von Farbbestandteilen komplett auszuschließen, kann man auch die CORONA-MGA 5045 verwenden (migrationsarm, sensorisch neutral, Bedruckstoff muss aber saugfähig sein - wie z.B. diese ungestrichenen McDonalds-Unterleger). Frag mal bei Deiner Druckerei nach, die sollten über ihren Farbgroßhändler diese Farben bestellen können. Die sind aber i.d.R. etwas teurer als normale und das wirste beim Druckauftrag bestimmt mitbezahlen müssen.

Sperrlacke wird es vielleicht auch geben, aber da wäre ein weiteres Druck- bzw. Lackierwerk nötig, das würdest Du auch extra bezahlen müssen. Davon rate ich ab. Frag mal beim Papierhersteller nach entsprechenden Papiersorten nach (oder besser die Druckerei fragt ihren Papiervertreter direkt) und gut ist. ;)

Have fun,
:) aro
 
Zuletzt bearbeitet:
@aro74:
Deine Lösung erscheint sogar noch etwas detailierter wenn man die
google-suche ganz simpel bemüht.

Aber eigentlich geht es ja hier um Tischsets, ich glaub nicht, dass diese
Vorschriften für Lebensmittelverpackungen hier greifen, bzw. wirklich
notwendig sind, da die Lebensmittel ja nicht im direkten Kontakt mit
der Oberfläche des Papier von Haus auf sind.

Sicherlich kann man solche speziellen Farben und Lacke verwenden, aber
ich frage mich, ist dies bei einem Chinesen wirklich notwendig?
Besonders riechen wird das ganze sowieso nicht, und falls doch bin ich
mir sicher, wird das vom Asia-typischen Geruch eines derartigen Speise-
lokals sicherlich 100% überdeckt.

Die Lösung macht sicherlich Sinn bei Lebensmittelverpackungen, aber doch
nicht bei simplen Tischsets.

Wo würde das denn sonst hinführen? Sollen demnächst auch die ganz
normalen Speisekarten mit Lebensmittelechten Druckfarben und Papieren
bedruckt bzw. gedruckt werden, nur weil diese auch auf dem Tisch stehen
oder liegen?

Also, nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen :D

Greeetz
Flo
 
Ach, lieber Flo, es geht bei dieser Frage genau darum, was passiert, wenn der Asia-Snack auf das Tischset kleckert und das Kind anschließend die fettigen Asia-Nudeln vom Tischset abkratzt und sich wieder in den Mund stopft. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Meine Frage nun: gibt es da für Restaurants irgend welche spezielle Anforderungen an die Druckfarben, die man verwenden darf? (Ich meine jetzt nicht das Aussehen, sondern die chemische Zusammensetzung). Wenn jemand kleckert, das Essen auf die bedruckte Fläche fällt, und er das dann aufhebt und weiterfuttert...
Und um die Frage von falkgottschalk nochmal konkret zu beantworten: Ja, solche Farben gibt es. Für den Fall, dass das Essen wirklich darauf landen könnte, würde ich lebensmittelechte Druckfarben verwenden.

Ob es gerade für den Sonderfall "Tischset" eine konkrete Vorschrift gibt, kann eher das Gewerbeaufsichts-/Ordnungsamt beantworten. Im Zweifel würde ich aber lieber auf Nummer Sicher gehen und auf das zeitaufwändige Interview von gelangweilten Beamten verzichten, in der Druckerei 50 Euro mehr auf den Tresen legen und lebensmittelechte Farben verwenden. Dann hast Du Dir auf keinen Fall was vorzuwerfen und gut ist.

Bei Lebensmittelverpackungen sind die Lebensmittel auch nicht direkt mit der bedruckten Seite der Verpackung in Kontakt. Es geht dabei auch nicht um Geruchsbelästigung, sondern eine "dufte" Drucksache ist immer ein Zeichen dafür, dass Bestandteile der Farbe in die Umgebung abgegeben werden. Schnupper' doch mal an einer Iglo-Tiefkühlpackung und dann an einer frischen Zeitschrift. Hmm, was meinste, was da riecht?

Es kann schon sein, dass es über Google detailierter geht. Druckfarbe und Rheologie sind nun mal nicht mein Fachgebiet, diese Vorlesung liegt schon ein paar Tage zurück. Ganz philosophisch könnte man jetzt noch über Produkthaftung herumblubbern, aber das Blubbern überlasse ich lieber anderen ... bunny

Have a nice day. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@alle:
Danke für Eure kompetente Hilfe. ich werde dann wohl auf der sicheren Seite bleiben, der Druckerei den besagten Fuffie für die Lebensmitelfarbe auf den Tisch legen und mich entspannt zurückziehen. Von der Option, eine deutsche Behörde mit neuen, seltenen und schwierigen Fragen aus dem Büroschlaf zu wecken und monatelang zu beschäftigen, nehme ich dankend Abstand. (Da hatte ich damals, als die elektronsich erstellten Bewirtungsbelege Pflicht wurden, die Frage, ob man das mit selbst programmierter PC-Software machen darf oder nicht. Haha ... Das örtiches Finanzamt sagte: " Fragen Sie die Oberfinanzdirektion in Frankfurt". Die sagten: "Fragen Sie das hessische Finanzministerium in Wiesbaden oder das örtliche Finanzamt". Das Finanzministerium sagte: "=> Fragen Sie den Bundesfinanzhof, die Oberfinanzdirektion in Frankfurt oder das örtliche Finanzamt". Bundes-Fin-Waigel meinte: " Fragen Sie lokal das örtliche Finanzamt oder ...". Dieser "Rundkurs" hat 9 Monate gedauert und es kam exakt NICHTS dabei heraus. Keiner wollte dazu etwas sagen. War klar daß der betroffene Restaurantbesitzer schon lange für teuer Geld eine Gastronomiekasse gekauft hatte.

Lassen wir also besser mal die Frage aus ob es dafür ein Gesetz gibt (sonst liest der MAD hier noch mit und flux wird ein Gesetz erlassen. Es kann doch nicht sein daß es in diesem Land für für irgend etwas KEIN Gesetz gibt ... )

Danke!
Falk
 
falkgottschalk schrieb:
Es kann doch nicht sein daß es in diesem Land für für irgend etwas KEIN Gesetz gibt ...
:eek: banana

rotfl
 
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