Kurze INFO Geschäftlicher E-Mail Verkehr

So, toll, prima, jetzt habt ihr’s geschafft und mich so richtig schön verunsichert. :motz:
Werde in Kürze mal meine Steuerberaterin fragen. Die macht ständig und brav ihre Weiterbildungsschulungen und ich hoffe, dass dies auch in ihr Ressort fällt.
Gruß, Al
 
ist doch ganz einfach. wer beim Finamt als Freiberufler geführt wird, ist kein Kaufmann.
 
Al, wenn Du Ihr ne Mail schreibst wegen Terminvereinbarung, dann sieh zu,
dass Deine Signatur in Ordnung ist :hehehe:
 
So, toll, prima, jetzt habt ihr’s geschafft und mich so richtig schön verunsichert.

Nicht verwirren lassen Al! :)
Maßgeblich ist allein die Sache mit dem Handelsregistereintrag. Hast du eine eingetragene Firma, hast du dich an die Bestimmungen des HGB zu halten und die entsprechenden Angaben zu machen (s. Post #18). Stehst du nicht im Hrg., kannst du gar nichts angeben (außer natürlich Name und Ort), weil du dann selbstverständlich weder eine Hrg.-Nummer noch ein für dich zuständiges Registergericht hast. Mehr wird doch in dem Gesetzespassus gar nicht verlangt.

Ich sehe hier kein für Freiberufler relevantes Problem :cool:
Schönen Abend noch allerseits.
 
Ich als Nicht-Kaufmann sehe die Sache zwar eher pragmatisch eindeutig, ließ mich jedoch vom ersten Teil des Postings #20 mit dem bisherigen Hintergrundwissen, dass der Verfasser meeresgrund anscheinend tiefer in der materie steckt als wir, etwas aufschrecken.
 
Meeresgrund schrieb:
Ansonsten könnte es auch sinnvoll, da es reichlich Abzocke im Internet gibt, die mit dieser Regelung (vielleicht) erschwert werden soll.

Ohne digitale Unterschrift kann jede Nachricht mit geklauten Angaben garniert werden, ohne daß es überprüfbar ist.

Leider wird mich diese Bürokraten-ABM treffen. Deshalb danke ich scm für den Hinweis.

Da das Zuordnen zu einer Sparte nicht von unseren Wünschen abhängt, rechne ich damit, daß nicht nur reine Kaufleute betroffen sind.

Beispiel: Ich habe weder Industrie noch Handel und mußte Mitglied der IHK werden, obwohl mir die Handwerkskammer näher stünde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal unabhängig davon, ob diese neuen Bestimmungen auch für die "freien Berufe" Gültigkeit haben:

Für eine Abmahnung müsste natürlich erstmal ein "Mitbewerber" oder ein Abmahn- bzw. Verbraucherschutzverein Kenntnis von der Mail erlangen.

Ganz abgesehen davon, wie von einem Vorposter schon erwähnt, dass eine E-Mail ohne digitale Signatur (kennt Ihr jemanden, der so eine hat und auf diese Weise Mails verschickt ?) nicht unbedingt immer zwingend ein belastbarer und anerkannter Beweis vor Gericht ist - die Finanzbehörden akzeptieren ja nicht mal PDF-Rechnungen als Beleg.
 
Ergänzung zur Geschichte "ab 22.Mai /Nicht-Kaufmann/BGB-Gesellschaft":

Als Freiberufler betrifft uns das wohl nicht, denn hier ist ausdrücklich von "Gewerbetreibenden" die Rede - die "freien Berufe" fallen imho nicht darunter.

Und selbst wenn: an der "ladungsfähigen Anschrift" soll's nicht scheitern ;-)
 
Ich bin sicher, man bekommt recht einfach ein Gutachten, in dem belegt wird, dass eine Mail ohne digitale Signatur kein Beweis vor Gericht darstellt. (Wenn man jetzt nur 1 Mail betrachtet)
 
Bom0815 schrieb:
Ergänzung zur Geschichte "ab 22.Mai /Nicht-Kaufmann/BGB-Gesellschaft":

Als Freiberufler betrifft uns das wohl nicht, denn hier ist ausdrücklich von "Gewerbetreibenden" die Rede - die "freien Berufe" fallen imho nicht darunter.

Und selbst wenn: an der "ladungsfähigen Anschrift" soll's nicht scheitern ;-)

Wobei bei vielen hier im Freelancer Bereich die grenzen fließend sind bzw. viele nebenher ein Gewerbe betreiben um den gesamten Service Bereich ab zudecken.

An den Angaben sollen es wirklich nicht scheitern nur muss man drauf achten das diese auch eingeben sind.

So wird es zur Weihnnachtszeit nicht mehr reichen in den Weihnnachts E-Mail mit freundlichen Grüßen Ihre XYZ Gmbh oder Freier Designer(mit Gewerbe) zu unterzeichnen.

Zumal UWG Verstöße immer recht kompliiziert sind, und durch deine Freelancer Eigenschaft nicht vor Abmahnungen gefeit bist.

Auch wenn eine Abmahnung unberechtigt ist verursacht sie Kosten, denn in der Regel must du deine Kosten auch wenn die Abmahung unberechtigt ist selber tragen.Eine Kostenerstattungpflicht besteht in den seltesten Fällen.
 
scm schrieb:
Wobei bei vielen hier im Freelancer Bereich die grenzen fließend sind bzw. viele nebenher ein Gewerbe betreiben um den gesamten Service Bereich ab zudecken.

Also ich kenne niemanden :kopfkratz:

Entweder Freiberufler oder Gewerbe, dazwischen ist es schwierig mit dem Status, da niemand gerne seinen Freiberufler-Status beim FA aufs Spiel setzt...

2nd
 
2ndreality schrieb:
Also ich kenne niemanden :kopfkratz:

Entweder Freiberufler oder Gewerbe, dazwischen ist es schwierig mit dem Status, da niemand gerne seinen Freiberufler-Status beim FA aufs Spiel setzt...

2nd


Ich kenne viele die durch ihre Freiberufliche Tätigkeit alleine nicht leben können.Und was nützt dir der Status als freiberufler wenn du nicht davon Leben kannst.Und seien wir ehrlich die wenigsten hier würden bei einer Überprüfung des Finanzamtes ihren Status verlieren.

Das fängt bei Designer an der die Druckerei beauftragt und hört beim Musiker auf der in Eigenregie seine CD verkauft.

Und im zweifelsfall bekommt man dann nicht nur ärger mit dem FiAmt sondern auch mit einem Mitbewerber/Kunden oder eifersüchtigen Ehefrau.
 
scm schrieb:
So wird es zur Weihnnachtszeit nicht mehr reichen in den Weihnnachts E-Mail mit freundlichen Grüßen Ihre XYZ Gmbh oder Freier Designer(mit Gewerbe) zu unterzeichnen.

Es reicht ja, diese Angaben bei Erstkontakten, Rechnungen etc. zu machen. Weihnachtspost versende ich nur an Bestandskunden – und bei denen bin ich mir sicher, daß sie mich nicht abmahnen :) Sonst stimmt irgendetwas nicht mit der Geschäftsbeziehung...
 
Ist ja erschreckend, wieviele Freelancer bzgl. ihrer Kaufmannseigenschaft in Unkenntnis leben. Diesbezüglich sollten die Unsicheren am besten ihren Steuerberater kontaktieren, denn selbst Gewerbetreibende müssen nicht unbedingt Kaufmann/-frau sein. Für das nicht Vorliegen der Kaufmannseigenschaft ist im Prinzip die "Einnahmenüberschussrechnung" oder auch "Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG" ein sehr gutes Indiz, denn Kaufleute müssen Bücher führen, Bilanzieren etc.
 
Guten Morgen,

wie sieht es da eigentlich mit der Form aus. Muß es maschinenlesbarer Text sein? Oder kann es ein "Signaturbild" sein?

grüße
 
Keine Bedeutung für Freiberufler

Das schreibt mediafon dazu:


(7)
Neue Vorschriften
Pflichtangaben in E-Mails von Kaufleuten

(mediafon, 13. Februar 2007) Seit Anfang 2007 ist das Gesetz über
elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Neben der Einrichtung eines
zentralen Unternehmensregisters regelt das Gesetz auch, dass
geschäftliche E-Mails den selben Formvorschriften unterliegen wie
"normale" Geschäftsbriefe.
Für freiberuflich Selbstständige hat das Gesetz keine Bedeutung - auch
dann nicht, wenn sie sich in einer GbR zusammengeschlossen haben. Ebenso
betrifft es keine Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind. GmbHs und
Partnerschaftsgesellschaften hingegen sollten das Gesetz beachten, um
Geldstrafen und Abmahnungen zu entgehen.

Details in unserer Meldung
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=45d1e8f262afc&akt=news_recht
 
Mmmmh, ich bin quasi Einzelunternehmer.

Ich hab jetzt einfach in meiner Signatur:
- Adresse inkl. eMail und Telefonnumer/Fax
- und jetzt neu: die USt.Id-Nr.

Mehr brauch ich ja dann nicht, oder?
Firmennamen gibt es ja beim Einzelunternehmer nicht offiziell und im Handelsregister bin ich auch nicht.
 
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