Kunde Konkurs. Offene Rechnung?

rhetoric

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Hallo liebe Leute

Kurz nachdem ich einem Kunden von mir eine Rechnung von 3 Tagen Arbeit geschickt habe, erfahre ich von ihm, per Telefon, die GmbH habe kein Geld mehr und es sehe auch danach aus, dass weiteres Geld (Kredite etc.) aufzutreiben sei. Nun, das ist natürlich erstmal doof für alle Seiten. Ich mag den Typen persönlich wirklich gerne, und es tut mir für ihn auch leid, aber er ist doch ein Kunde von mir und schlussendlich möchte ich doch auch mein Geld sehen.
Soweit ich auf dem aktuellen Stand bin, ist die Firma noch nicht Konkurs angemeldet, doch ich weiss, dass er z. B. auch die Büromiete nicht mehr bezahlen kann. So wie ich das sehe steht da Konkurs an und ich wollte deshalb fragen, was denn die beste Möglichkeit ist, mein Geld zu bekommen, wenn es seine Firma einfach nicht bezahlen kann?

Muss man da jetzt einfach hoffen? Oder was tun?

vielen dank und liebe Grüße
 
Gerichtliches Mahnverfahren und ein Titel erzwingen, wenn der Gläubiger dann kein Widerspruch einreicht kann die Schuld bis zu 30 Jahren eingefordert werden, ist aber alles mit Kosten verbunden die du voraus zahlen müsst.
 
So wie es Enemykillers schreibt, ist das schon richtig. Vorab solltest Du aber eine Zahlungsaufforderung schreiben mit einer Fristsetzung von z.B. 14 Tagen. Dazu muss/sollte auf alle Fälle auf Deinen Rechnungen der Vermerk sein, dass unmittelbar mit Ablauf der Zahlungsfrist Verzug einsetzt. Das hat unter Umständen rechtliche Folgen für den Zahlungsverweigerer.

Ich glaube, du kannst beim zuständigen Mahngericht in Deiner Gegend einen entsprechenden Antrag ggf. online ausfüllen. Oder Du übergibst das einem Anwalt Deines Vertrauens. Der macht letztlich das Gleiche, schlägt seine Kosten natürlich mit drauf und dann gehts zum Gerichtsvollzieher. Solltest Du aber schnell machen, denn wer weiß, wo noch unbezahlte Rechnungen sind. Die Auslagen für das Mahngericht (ich glaube das ist eher eine Bearbeitungsgebühr) kannst Du ebenfalls auf die Rechnung setzen. Ggf. bekommst Du Dein Geld dann abgestottert zurück. Das ist eine Sache, die dann z.B. auch Dein Anwalt einfordern kann.

Viel Glück!
 
Wichtig! So schnell wie möglich, schon gestern, zum Amtsgericht und den Mahnbescheid zustellen lassen. Damit du möglichst weit vorne stehst bei der Verteilung des Firmenvermögens. Denn der Konkursverwalter wird alle Zahlungen erst mal stoppen und dann evtl. dem Eingang nach begleichen.

Gruss Jürgen

Nachtrag: Das sieht ja nach Konkursverschleppung aus. Innerhalb einer Woche ist es unglaubhaft, dass der GF nichts bei Auftragserteilung wusste.
 
Gerichtliches Mahnverfahren und ein Titel erzwingen, wenn der Gläubiger dann kein Widerspruch einreicht kann die Schuld bis zu 30 Jahren eingefordert werden, ist aber alles mit Kosten verbunden die du voraus zahlen müsst.

Dass passt so aber nicht, wenn der Kunde wirklich eine Firma (GmbH z.B.) ist. Dann ist der Schuldner die GmbH (sofern man dem Geschäftsführer keine Konkursverschleppung vorwerfen kann) und wenn die GmbH pleite ist, dann war es das.
Falls genug Masse für ein Konkursverfahren da sein sollte, bekommen alle angemeldeten Forderungen einen (meist sehr geringen) Teil ihrer Forderung. Sollte das Konkursverfahren mangels Masse abgelehnt werden, dann ist das "dumm gelaufen" und Du siehst die Kohle nie wieder. Das mit dem Titel für 30 Jahre geht nur bei Privatpersonen.

Wenn der Schuldner die "Firma" ist, die Firma als eigenständige juristische Person aufgetreten und nun pleite ist, dann kann der ehemalige Geschäftsführer auch im Geld schwimmen wie er will. Kann man ihn nicht persönlich haftbar machen, zahlt der nichts.
 
Gerichtliches Mahnverfahren und ein Titel erzwingen, wenn der Gläubiger dann kein Widerspruch einreicht kann die Schuld bis zu 30 Jahren eingefordert werden, ist aber alles mit Kosten verbunden die du voraus zahlen müsst.

So isses.
Wenn der TO will, kann ich ihm einen Karton mit Titeln schicken.
 
Gerichtliches Mahnverfahren und ein Titel erzwingen, wenn der Gläubiger dann kein Widerspruch einreicht kann die Schuld bis zu 30 Jahren eingefordert werden, ist aber alles mit Kosten verbunden die du voraus zahlen müsst.

Da kommen erstmal FA, Banken etc. Wenn die Konkursmasse aufgebraucht ist, kannst Du Dir mit dem Titel den Hintern abwischen.
 
Nicht nur das, du werfst dem schlechten auch noch gutes Geld hinterher. Besser nur drei Tage Arbeit in den Sand gesetzt als auch noch Bares.
 
Da kommen erstmal FA, Banken etc. Wenn die Konkursmasse aufgebraucht ist, kannst Du Dir mit dem Titel den Hintern abwischen.

Ja, nur wurde das gesamte Konkurs-Recht komplett überarbeitet. Es heißt nun auch nicht mehr Konkurs, sondern Insolvenz!

BTT: Wenn wirklich unweigerlich die Zahlungsunfähigkeit aussteht, muss der Geschäftsführer der GmbH einen Insolvenzantrag stellen, sonst macht er sich strafbar. Ist erst einmal Insolvenzantrag gestellt, kannst du so viel Mahnen wie du willst, es ruhen sämtliche Gerichts- und Mahnverfahren.

Das Insolvenzverfahren wird dann eröffnet und ALLE (auch das Finanzamt) bekommen die gleiche Quote, ausgenommen sind hier das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter, die wollen für die Arbeit ja auch entlohnt werden.

Ist das Verfahren eröffnet wird sich in der Regel der Insolvenzverwalter bei dir melden, dann meldest du deine Rechnung zur Tabelle an und nach 1-2 Jahren kriegst du je nach Schuldenstand deine Quote. Im Schnitt sind das 10-25%.

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, machen kannst du leider wenig. Mahnen bringt etwas, wenn er nicht zahlen will. Hier klingt es eher danach, dass er nicht zahlen kann.
 
Exakt so wie koschi92 das beschreibt ist es. Beim Insolvenzverwalter anmelden reicht. Allerdings kann es je nach Größe der Firma auch dauern. Bei mir dauerte es seinerzeit über 9 Jahre und ich habe dann von 31.000 lediglich 1.000 erhalten. Aber immerhin: ich hatte Rangstelle 136 und nach so langer Zeit kam das Geld völlig unerwartet. Ich hatte die Forderung schon längst vergessen …
 
Wenn die GmbH ein Insolvenzverfahren einleitet, setzt das Gericht erst einmal einen Gutachter ein, der prüft, ob genügende Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ist das der Fall, wird das Insoverfahren eröffnet, ist das nicht der Fall, wird der Insoantrag mangels Masse abgelehnt und die Gesellschaft gilt als aufgelöst und wird im Register von Amts wegen gelöscht. Sie besteht dann als Liquidationsgesellschaft fort, aber geld wirst Du dann nicht mehr bekommen.
Wird das Insoverfahren eröffnet meldest Du Deine Forderung beim Insoverwalter zur Insolvenztabelle an und darfst hoffen, ein bisschen Geld zu bekommen. Für die Verteilung spielt übrigens die Reihenfolge der Anmeldung keine Rolle, auch gehen titulierte Forderungen untitulierten Forderungen nicht vor. Allerdings gibt es bevorrechtigte Forderung, die zuerst befrideigt werden und erst danach wird der Rest auf die "normalen" Forderungen verteilt. Deine Forderung dürfte nicht zu den bevorrechtigten Forderungen zählen.
Jetzt einen Mahnbescheid zu beantrage ist imho rausgeworfenes Geld und verbessert Deine Position kein bisschen. Wenn es gar keine Insolvenz gibt, kann das anders sein. Aber Verjährung ist erst einmal kein Grund, denn die dreijährige Verjährungsfrist hat ja erst mnit dem Zugang der Rechnung begonnen. Da ist noch viel Zeit.
Eine Möglichkeit gibt es noch, auch in der Insolvenz den Gesellschafter/Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen. Wenn er nämlich die Leistung zu einem Zeitpunkt in Auftrag gegeben hat als er schon wusste oder wissen musste, dass die GmbH sie nicht würde bezahlen können, dann haftet der Gesellschafter/Geschäftsführer für den Schaden (Deine Rechnung) neben der Gesellschaft persönlich. Gleiches gilt, falls er die Insolvenz verschleppt hat und Du deshalb eine Leistung erbracht hast, die Du nicht mehr bezahlt bekommst. Gehe am besten zu einem Anwalt und lass Dich beraten.
 
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Dass passt so aber nicht, wenn der Kunde wirklich eine Firma (GmbH z.B.) ist. Dann ist der Schuldner die GmbH (sofern man dem Geschäftsführer keine Konkursverschleppung vorwerfen kann) und wenn die GmbH pleite ist, dann war es das.
Falls genug Masse für ein Konkursverfahren da sein sollte, bekommen alle angemeldeten Forderungen einen (meist sehr geringen) Teil ihrer Forderung. Sollte das Konkursverfahren mangels Masse abgelehnt werden, dann ist das "dumm gelaufen" und Du siehst die Kohle nie wieder. Das mit dem Titel für 30 Jahre geht nur bei Privatpersonen.

Wenn der Schuldner die "Firma" ist, die Firma als eigenständige juristische Person aufgetreten und nun pleite ist, dann kann der ehemalige Geschäftsführer auch im Geld schwimmen wie er will. Kann man ihn nicht persönlich haftbar machen, zahlt der nichts.

So ist es.

Und je nach Höhe der Rechnung lohnt es sich nicht auf mögliche 8 oder 10% nach einigen Jahren Verfahren zu warten.
 
Hallo liebe Leute

Kurz nachdem ich einem Kunden von mir eine Rechnung von 3 Tagen Arbeit geschickt habe, erfahre ich von ihm, per Telefon, die GmbH habe kein Geld mehr und es sehe auch danach aus, dass weiteres Geld (Kredite etc.) aufzutreiben sei.

vielen dank und liebe Grüße


Nach überschreiten der Zahlungsfrist und Mahnung wie hier schon gesagt den Mahnbescheid einleiten. Am Telefon erzählen Schuldner gerne Märchen. Dein Auftraggeber ist ab sofort dein wirtschaftlicher Feind und entsprechend ist zu handeln.
 
Auf jeden Fall drück ich dir die Daumen.

Und pass auf wenn ein Anwalt sagt..."Wir machen das schon"... Vorsicht, kost teuer.
 
sollte er nach Antragstellung der Insolvenz Leistungen in Anspruch nehmen, wo er weiss, dass er nicht bezahlen kann, dann ist das eine vorsätzlich unerlaubte Handlung und dann kannst du nach der Insolvenz nachfassen.
Dann gilt dafür nicht die Restlöschung...
Moment, wie das bei einer GmbH ist, weiss ich nicht....so ist es jedenfalls bei Privatpersonen.
 
Wenn die GmbH ein Insolvenzverfahren einleitet, setzt das Gericht erst einmal einen Gutachter ein, der prüft, ob genügende Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ist das der Fall, wird das Insoverfahren eröffnet, ist das nicht der Fall, wird der Insoantrag mangels Masse abgelehnt und die Gesellschaft gilt als aufgelöst und wird im Register von Amts wegen gelöscht. Sie besteht dann als Liquidationsgesellschaft fort, aber geld wirst Du dann nicht mehr bekommen.
Wird das Insoverfahren eröffnet meldest Du Deine Forderung beim Insoverwalter zur Insolvenztabelle an und darfst hoffen, ein bisschen Geld zu bekommen. Für die Verteilung spielt übrigens die Reihenfolge der Anmeldung keine Rolle, auch gehen titulierte Forderungen untitulierten Forderungen nicht vor. Allerdings gibt es bevorrechtigte Forderung, die zuerst befrideigt werden und erst danach wird der Rest auf die "normalen" Forderungen verteilt. Deine Forderung dürfte nicht zu den bevorrechtigten Forderungen zählen.
Jetzt einen Mahnbescheid zu beantrage ist imho rausgeworfenes Geld und verbessert Deine Position kein bisschen. Wenn es gar keine Insolvenz gibt, kann das anders sein. Aber Verjährung ist erst einmal kein Grund, denn die dreijährige Verjährungsfrist hat ja erst mnit dem Zugang der Rechnung begonnen. Da ist noch viel Zeit.
Eine Möglichkeit gibt es noch, auch in der Insolvenz den Gesellschafter/Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen. Wenn er nämlich die Leistung zu einem Zeitpunkt in Auftrag gegeben hat als er schon wusste oder wissen musste, dass die GmbH sie nicht würde bezahlen können, dann haftet der Gesellschafter/Geschäftsführer für den Schaden (Deine Rechnung) neben der Gesellschaft persönlich. Gleiches gilt, falls er die Insolvenz verschleppt hat und Du deshalb eine Leistung erbracht hast, die Du nicht mehr bezahlt bekommst. Gehe am besten zu einem Anwalt und lass Dich beraten.

Vielen Dank Bremer28259 für deine ausführliche Antwort. Auch vielen Dank euch anderen.
Da ich noch nicht weiss ob der Geschäftsführer ein Insolvenzverfahren eingeleitet hat oder nicht, werde ich wohl noch die auf meiner Rechnung gesetzten 14-tägige Wartefrist abwarten und ihm danach als erstes eine Mahnung schicken.
liebe Grüße
 
Ich hät da noch 1-10% aus der Insolvenzmasse. Selbstverständlich nach immensem Bürokram und Passwort um die Insolvenzabwicklung im Rechner zu verfolgen.

Ich schmeiss die Briefe ("Insolvenzverstrecker"), vor allem aus dem Ausland, mittlerweile in den Müll. Lohnt nicht.

Drück dir die Daumen, vielleicht lohnt es sich wenigstens bei dir.:)
 
Muss man da jetzt einfach hoffen? Oder was tun?

Du solltest auf jeden Fall so bald wie möglich Mahnen und sofort anrufen. Sollte eine Insolvenz abgewendet werden, werden wahrscheinlich die zuerst bezahlt die am meisten Druck aufbauen. Wenn es zur Insolvenz kommt, hilft das natürlich nicht.
 
Auch wenns ein paar Euro kostet, einen Titel würde ich mir auf jeden Fall holen. Ohne Titel ist das Geld futsch. Sollte der Inhaber aber doch noch irgendwo zu Geld kommen, kannst Du das Geld mit dem Titel einklagen.
Ich meine das es ohne Titel nach drei Jahren verjährt, mit Titel nach 30 Jahren? Du kennst deinen Kunden und vor allem die Rechnungssumme, triff nun die richtige Entscheidung.
 
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