Kündigungsfrist.

ohneschuhe

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Hallo,
ich weiss das ist eigentlich kein Freelancer Thread, aber das einzige Forum wo es um den Job geht, daher meine Frage:

hab einen Job in Aussicht, bin aber momentan noch in einem anderen Job beschäftigt. In meinem Vertrag steht was von Kündigungsfrist von 3 Monaten (hab den zu Hause, müsste nochmal genauer nachschauen). Ein Kollege hat mir aber erzaehlt dass es fuer den Arbeitnehmer rechtens ist, wenn er mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigt, egal was im Vertrag steht. Ist so ein allgemeines Arbeitsrecht. Stimmt das, oder muss ich die 3 Monate "absitzen". Danke im Vorraus.
gruss ohneschuhe
 
Das wär mir neu, weil es würde dann irgendwie kein Sinn machen 3 Monate in den Vertrag zu schreiben.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass dich die wenigsten Arbeitgeber dazu zwingen werden die Zeit abzusitzen. Denen nützt ein 0 Motivierter Arbeiter weniger als gar keiner.
 
ohneschuhe schrieb:
Hallo,
ich weiss das ist eigentlich kein Freelancer Thread, aber das einzige Forum wo es um den Job geht, daher meine Frage:

hab einen Job in Aussicht, bin aber momentan noch in einem anderen Job beschäftigt. In meinem Vertrag steht was von Kündigungsfrist von 3 Monaten (hab den zu Hause, müsste nochmal genauer nachschauen). Ein Kollege hat mir aber erzaehlt dass es fuer den Arbeitnehmer rechtens ist, wenn er mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigt, egal was im Vertrag steht. Ist so ein allgemeines Arbeitsrecht. Stimmt das, oder muss ich die 3 Monate "absitzen". Danke im Vorraus.
gruss ohneschuhe

also bei arbeitsverträgen gilt eigentlich immer die kürzere kündigungsfrist für beide § 622/6. also ich würde genau in den vertrag schauen. denn manchmal gibt es auch kündigungsfristen zum quartalsende.

ansonsten gibts hier ne übersicht
 
das was im vertrag steht, gilt.
stand mal vor einer ähnlichen entscheidung.
meist gibt es die möglichkeit eines auflösungvertrages.

gruß tobi
 
Eben. Hingehen und mit dem Chef reden. Der wird dich lieber früher als später gehen lassen (gut, es kommt auf die Arbeit und Position an)
 
ok danke erstmal. Werde mal schauen wie das ist mit Auflösungsvertrag.
Ausserdem hab ich noch fuer 2 Monate Urlaub..;-)
gruss ohneschuhe
 
dein arbeitsvertrag wurde von arbeitnehmer und arbeitgeber unterzeichnet und ist in diesem punkt für beide parteien bindend.
 
Wenns hart auf Hart kommt, dann zählt das, was im Vertrag steht.

ABER: Man kann einen Arbeitnehmer nicht zur Arbeit zwingen. Wenn Du mit Deinem Chef git klar kommst, dann versuch es auf die Nette Tour.

Wenn nicht, kannst Du ja mal durchblicken lassen, dass Du keine Lust mehr hast bei ihm zu arbeiten. Das muss man aber vorsichtig machen.
Grundsätzlich solltest Du aber aus dem Arbeitsverhältnis rauskommen.

(Ich bin Rechtasanwalt und hab das öfter mal, klappt eigentlich immer irgendwie)
 
Wenn Du an Deinem Job nicht hängst, kann der Arbeitgeber eh wenig unternehmen. Wieviele Leute zum Ende hin immer krank werden ist schon erschreckend...
 
ok....ich versuchs mal im guten. Die werden aber bestimmt nicht begeistert sein. Dumm ist nur dass der Arbeitgeber des vermeintlich neuen jobs nachfragt, wann ich fuer ihn verfuegbar sein kann. Es kann also nun im WorstCase so sein, dass ich nicht aus meinem Arbeitsverhaeltniss rauskomme, 3 Monate arbeiten muss, dem neuen Arbeitgeber ist die Zeit zu lange, sagt mir ab und ich hab überhaupt kein Job...:-(
Da bleibt mir doch nur dem vermeintlich neuen Arbeitgeber vorab zu sagen dass es bis zu 3 Monate gehen kann und wenn ihm das zu viel ist, bleibt es mein Geheimniss.
 
Dein neuer Arbeitgeber sollte dir schon zusichern das er dich im worst case auch erst in 3 Monaten nimmt. Sonst wär mir das Riksikp auch zu gross.
 
ohneschuhe schrieb:
… Es kann also nun im WorstCase so sein, dass ich nicht aus meinem Arbeitsverhaeltniss rauskomme, 3 Monate arbeiten muss, dem neuen Arbeitgeber ist die Zeit zu lange, sagt mir ab und ich hab überhaupt kein Job. Da bleibt mir doch nur dem vermeintlich neuen Arbeitgeber vorab zu sagen dass es bis zu 3 Monate gehen kann und wenn ihm das zu viel ist, bleibt es mein Geheimniss.
So ist das.
Wie oben mehrmals beschrieben: Zieh die Hose hoch, sprich nett und sachlich mit Deinem zukünftigen Ex-Chef. Danach bist Du schlauer.
Und: Erst den neuen Vertrag unterschreiben, dann kündigen. Immer nur so. Nie anders.
 
Al Terego schrieb:
So ist das.
Wie oben mehrmals beschrieben: Zieh die Hose hoch, sprich nett und sachlich mit Deinem zukünftigen Ex-Chef. Danach bist Du schlauer.
Und: Erst den neuen Vertrag unterschreiben, dann kündigen. Immer nur so. Nie anders.

Ok hoert sich auf jeden Fall mal gut an. Geht das überhaupt? Einen neuen Vertrag unterschreiben, bevor ich nicht den alten gekündigt habe? Hab noch nie gekündigt, deswegen meine etwas naiven Fragen..;-)
 
ohneschuhe schrieb:
Geht das überhaupt? Einen neuen Vertrag unterschreiben, bevor ich nicht den alten gekündigt habe?
Aber klar. Wenn Du alle Fristen wahrst, ist alles völlig legitim.

Stell Dir vor, Du machst es anders herum.
Ein neuer Job ist in Aussicht, per Handschlag wird er Dir zugesagt.
Du kündigst und der Job kommt „leiiiider, leiiiiider“ doch nicht zustande.

Nein, stell es Dir lieber nicht vor. :)
 
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