KSK und Versorgungswerke: Trotzdem RV-Pflicht?

2nd

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Moin Kollegen,

nachdem ich meine KSK-Antragsunterlagen weggeschickt hatte, habe ich nach 6 (!!! - ziemlich schnell, was ich so gehört habe) Wochen meinen positiven Bescheid bekommen.

Habe noch einige Fragen dazu:

Rentenversicherung

Ich bin schon immer in einem berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert, d. h. habe da immer eingezahlt und bin von der BfA befreit. Das Ganze hat nichts mit meiner derzeitigen selbstständigen Tätigkeit zu tun, aber da ich den Beruf nun einmal habe, kann ich im Versorgungswerk weiter einzahlen und meine Rente irgendwann von dort beziehen.

Laut KSK bin ich jetzt wieder rentenversicherungspflichtig, d. h. muss jeden Monat an die BfA zahlen.

Die KSK begründet das so, dass ich z. Zt. meinen ursprünglichen Beruf nicht ausübe und deswegen in der BfA rentenversicherungspflichtig bin. Die Befreiung von der BfA hatte ich natürlich mit geschickt.

1. Frage: Ist das normal und kollidiert das mit meinem Versorgungswerk? KSK ohne BfA Beiträge geht nicht oder?

Krankenversicherung

Ich zahle horrende KV-Beiträge. Meine KSK-Mitgliedschaft gilt bis Anfang November 2006 rückwirkend. Nun muss ich noch Geld nachzahlen (an die KSK).

2. Frage: Kriege ich die KV-Beiträge für diesen Zeitraum anteilig zurück und muss diese bei meiner Krankenkasse beantragen? Oder muss ich doppelt zahlen: Einmal KV-Beiträge und KSK-Beiträge? Eigentlich bekommt doch nur noch die KSK in Zukunft Geld von mir oder?

Danke fürs Lesen und die (hoffentlich kommenden) Antworten,

2nd :)

P.S.: Telefonieren geht im Moment nicht, Ihr seid meine einzige Hoffnung auf Informationen :cool:
 
Herzlichen Glückwunsch! :)

Ich habe damals einen formlosen Antrag bei meiner KV (TKK) gestellt, denen
gesagt, dass ich ab soundsovielten rückwirkend bei der KSK bin und
innerhalb von zwei Wochen hatte ich den zuviel bezahlten KV-Anteil auf
meinem Konto. Davon konnte ich dann die KSK-Forderung begleichen
(und es blieb natüerlich noch was übrig...)
Ab sofort zahlst Du Deine Beiträge übrigens ausschliesslich an die KSK,
Du bist zwar noch bei Deiner KV versichert, aber die Beiträge gehen an
die KSK.

Sechs Wochen ist ziemlich schnell.
Hast Du die geschmiert? :)
 
Ok, dann habe ich ja richtig gedacht mit der Rückerstattung. Dann rufe ich bei der KV an, wenn ich wieder in Deutschland bin.

Wegen dem Versorgungswerk habe ich auch etwas herausgefunden: KSK bedeutet Pflichtversicherung in KV, PF und RV (bei der BfA). Ich kann trotzdem auf freiwilliger Basis parallel weiter in meinem Versorgungswerk einzahlen - das mit der BfA stört mich zwar, ist aber aufgrund der Beitragshöhe nicht so schlimm.

Tjo, warum waren die so schnell?! Ich habe eigentlich mit 3 Monaten gerechnet, so wie ich es von meinen Freelancer-Kolleginnen kenne. Vielleicht lag es daran, dass meine Unterlagen alle vollständig und korrekt waren? Habe gelesen, dass unvollständige Unterlagen des öfteren auch ein Ablehnungsgrund sind und dieser Bescheid dann schwer anfechtbar ist...

Insgesamt bin ich da ziemlich sorgfältig vorgegangen: Antrag, Arbeitsproben, Freiberuflernachweis, Rechnungen und Kontoauszüge - alles schön verpackt, geordnet und sortiert. Dazu ein nettes Anschreiben. Im Prinzip mussten die Angestellten der KSK nur duchblättern und abhaken. Naja, weiss nicht :noplan:

2nd
 
Schicke deiner KV doch ein Fax mit Beleg des KSK-Beitritts.
Das sollte deiner KV genügen.

edit:
Zur Bearbeitungszeit der Aufnahme bei der KSK:
Wenn Unterlagen vollständig, dann sind die 6 Wochen schon fast lang. :D
Die haben sich da sehr verbessert!
 
Manchmal habe ich das Gefühl, die Würfeln dort die Beabeitungsdauer aus.
Ich hatte auch alles perfekt aufbereitet, es fehlte an nichts - aber
trotz allem: Vier Monate, bis ich den Bescheid bekam.

Denke, du hattest einfach Glück :)
 
Nunja, ob früher oder später ist letztendlich humpe, da ja der Anruf bei der KSK als "Eintrittsdatum" bei positivem Bescheid zählt. Geht man halt in Vorleistung und freut sich später über mehr Geld.

Den Tip mit dem Anruf hatte ich übrigens vom Kollegen Difool, danke ;)

2nd
 
Bei mir hat die Aufnahme in die KSK damals ungefähr ein halbes Jahr gedauert. Als ich dann den Bescheid bekam, dass sie mich aufgenommen haben, war die Freude erstmal groß. Allerdings wurden von mir sofort die Beiträge rückwirkend für das halbe Jahr gefordert. Das war schon ein kleines Vermögen (zumindest für einen Existenzgründer). Bis meine Krankenkasse mir den Betrag rückerstattet hat sind auch noch etliche Monate ins Land gegangen. Wenn ich mich richtig erinnere hat das ca vier bis fünf Monate gedauert. Aber das hängt sicher auch von der jeweiligen Krankenkasse ab. Ich musste mehrfach hinterhertelefonieren. Zum Schluss habe ich das Geld aber dann zurück bekommen.

Ich drück dir die Daumen, dass das bei dir problemlos und schnell über die Bühne geht.

Viele Grüße
Nicole
 
marlasinger schrieb:
Herzlichen Glückwunsch! :)

Ab sofort zahlst Du Deine Beiträge übrigens ausschliesslich an die KSK,
Du bist zwar noch bei Deiner KV versichert, aber die Beiträge gehen an
die KSK.

Dies ist allerdings nicht allgemein gültig. Ich bin z.B. privat KV und zahle meinen Beitrag direkt an die Versicherung. Der Anteil der KV welcher von der KSK übernommen wird, wird mit den restlichen SV Beiträgen verrechnet (abgezogen). Die KSK erhält von mir somit nur noch den Differenzbetrag.
 
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