KSK - neue Regelung bei den Einkommensangabe

Das einiige was sich ändert, sind die letzten 4 jahre, die geprüft werden (bisher war es nur das letzte jahr) und die 5%tige stichprobe, bisher 1%. Wobei ich nicht glaube, dass die 5% kontrollieren können, bei dem personal, das der KSK zur verfügung steht.
Nachfoderungen scheint es nicht zu geben, da dann die KSK auch das risiko von rückzahlungen hätte. Es gibt doch einige kollegen, die ihr einkommen deutlich zu hoch schätzen, die müssten dann ja ev. leistungen (krankengeld etc.) zurückerstatten und im gegenzug beiträge zurück erhalten.
Außerdem gibt es einfach keine ernsthafte alternative zum schätzungs verfahren, weil die KSK
1. ein pflichtversicherung ist
2. künstler einen gesamt-gesellschaftlichen nutzen haben
3. niemand ernsthaft vor-KSK zeiten haben möchte, da waren die meisten freischaffenden künstler überhaupt nicht versichert und im krankheits/rentenfall hat das sozialamt bezahlt, was für die allgemeinheit deutlich teuerer war als heute.
Außerdem findet mit Kunst in der gesellschaft eine wertschöpfung statt, an der der einzelne künstler, oft am schlechtesten beteiligt ist.
 
@mex:
Du kannst doch trotz privater KV auch in die KSK! :jaja: Die KSK fungiert ja quasi wie ein Arbeitgeber, d.h. sie zahlt die Häfte deiner Beiträge. Ein Arbeitgeber fragt doch auch nicht, ob du privat oder gesetzlich kv bist.

Zitat aus dem Merkblatt "Informationen zur KSversicherung", dass ich vorliegen habe:
"Wenn das Arbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer... Tätigkeit für einen zeitraum von 3 Kalenderjahren eine bestimmte Grenze überschritten hat, besteht... die Möglichkeit der Befreiung der(gestzlichen) KVpflicht. Die aktuelle Höhe der vorgenannten Einkommengrenze entnehmen Sie bitte dem... Merkblatt Aktuelle Werte in der Sozvers...."

Und nu kommts:
"Die KSK gewährt selbstständigen Künstlern, die von der KVpflicht befreit worden sind, auf Antrag einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen zur privaten Kv und Pv. Die Höhe... richtet sich nach dem Arbeitseinkommen und den Aufwendungen für private Kv und Pv."

Demnach würde ich zusehen, dass du in die KSK kommst. Denn dann bist du auch rentenversichert (auch, wenn da wohl nicht wirklich mehr was für uns bei rum kommt :alt:
 
Je mehr Abgabepflichtige und Steuerjahre geprüft werden, desto sicherer kann die KSK schätzen, wie ehrlich die Mitglieder sind.
Wenn sich rausstellt, dass nur eine Minderheit korrekte Angaben macht, wird der Gesetzgeber vielleicht einen generellen Abgleich mit den entsprechenden Steuererklärungen ermöglichen.

Ich fände das gut.
 
torro1972 schrieb:
@mex:
Du kannst doch trotz privater KV auch in die KSK! :jaja: Die KSK fungiert ja quasi wie ein Arbeitgeber, d.h. sie zahlt die Häfte deiner Beiträge.
:hamma: Mei bin ich blöd. Danke torro!
Ob es sich jetzt noch lohnt, wenn ich Rentenbeiträge auf Basis realer Zahlen zahlen muss (nicht nur auf Basis einer niedrigen Schätzung), ist aber sehr die Frage. Bin eh schon privat Rentenversichert.

Wie errechne ich mir jetzt die finanziellen Konsequenzen :confused:
 
torro1972 schrieb:
@mex:
Du kannst doch trotz privater KV auch in die KSK! :jaja: Die KSK fungiert ja quasi wie ein Arbeitgeber, d.h. sie zahlt die Häfte deiner Beiträge. Ein Arbeitgeber fragt doch auch nicht, ob du privat oder gesetzlich kv bist.

Zitat aus dem Merkblatt "Informationen zur KSversicherung", dass ich vorliegen habe:
"Wenn das Arbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer... Tätigkeit für einen zeitraum von 3 Kalenderjahren eine bestimmte Grenze überschritten hat, besteht... die Möglichkeit der Befreiung der(gestzlichen) KVpflicht. Die aktuelle Höhe der vorgenannten Einkommengrenze entnehmen Sie bitte dem... Merkblatt Aktuelle Werte in der Sozvers...."

Und nu kommts:
"Die KSK gewährt selbstständigen Künstlern, die von der KVpflicht befreit worden sind, auf Antrag einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen zur privaten Kv und Pv. Die Höhe... richtet sich nach dem Arbeitseinkommen und den Aufwendungen für private Kv und Pv."

Demnach würde ich zusehen, dass du in die KSK kommst. Denn dann bist du auch rentenversichert (auch, wenn da wohl nicht wirklich mehr was für uns bei rum kommt :alt:

die ksk übernimmt den arbeitgeber anteil für die sozialversicherung ihrer mitglieder.
Verdient ein arbeitnehmer über der bemessungsgrenze, übernimmt der arbeitgeber, die hälfte der sozialversicherungs beiträge bis zur bemessunggrenze, bzw. die hälfte der anfallenden kosten für eine pkv.
Dies macht die KSK auf antrag auch.
Als mitglied der KSK, bist du versicherungs pflichtig, d.h. solange du die voraussetzungen zur mitgliedschaft erfüllst, musst du dich auch über die KSK versichern und darfst deine mitgliedschaft auch nicht kündigen. Erfüllt jemand die voraussetzung zur mitgliedschaft bei der KSK und versichert er sich nicht, kann er zur mitgliedschat gezwungen werden, was, zugegeben, eher die ausnahme ist.
Ein problem der KSK sind nicht die zu niedrig geschätzten einkommen, sondern mitglieder, die eigentlich nicht mehr versicherungspflichtig sind, weil sie z.B. aufträge annehmen, die eher allgemeinen dienstleistungen entsprechen und nicht im künstlerischen/gestalterischen bereich sind.
Übrigens, je niedriger die einkommen geschätzt werden, umso niedriger fällt folglich auch der bundeszuschuss aus.
Außerdem ist nur künstlerisches einkommen in der KSK versicherungspflichtig und nicht der gesamte gewinn.
Ich bestreite mein einkommen überwiegend aus meiner tätigkeit als musiker und musikschullehrer, aber einen teil auch aus der tätigkeit als tontechniker und veranstaltungstechniker.
Deshalb ist nicht mein gesamtgewinn KSK-pflichtig, sondern nur der gewinn aus meiner tätigkeit als musiker und musikpädagoge, von daher würde eine querprüfung durch die ksk beim finanzamt nicht viel bringen. Den meisten kollegen der verschiedensten sparten, aus meinem bekanntenkreis, die über die ksk versichert sind, geht es ähnlich.
Die versicherungspflicht in der KSK erlischt erst, wenn das einkommen aus der nicht-künstlerischen tätigkeit höher ist, als das einkommen aus der künstlerischen. Und das soll hauptsächlich durch die kontrollen überprüft werden.
Leider ist das leben manchmal schwieriger, als es sich der gesetzgeber vorstellen kann.
 
Hej Mex,
gern geschehen :)

Geh einfach mal auf die Website der KSK. Da findest du mit ein bisschen Suchen alle aktuellen Formulare, Berechnungsbeispiele etc. Auch bei Google findet man so Einiges. Ist halt ein bisschen Lesekram, aber kann sich lohnen.

Ne Einkommensschätzung brauchst du auf alle Fälle. Denn was die Berechnung der Beiträge angeht, bleibt es ja vorerst bei deiner Schätzung als Grundlage. Wenn du dir deinen Beitrag für die RV ausgerechnet hast (9,75% vom Einkommen), solltest du vielleicht einfach mal dort anrufen, wieviel sie an Kosten für die private Kv und Pv übernehmen. Dann vergleichst du, was du jetzt für private Kv und Pv zahlst und rechnest es gegen zu dem, was du zahlst, wenn du Hälfte des Rvbetrags + bezuschusste Kv und Pv zahlst. Könnte mir vorstellen, dass du vielleicht gleich viel monatlich bezahlst, aber du bist immerhin dann noch rentenversichert. Und ein bisschen was an staatlicher Rente gibts ja vielleicht doch noch später.

Private RV ist ja sowieso unerlässlich.
 
Ich habe mal nachgeblättert: :zeitung: die allgemeine Berechnung erfolgt im Moment so:

Die KSK zahlt
- Hälfte des RV-Beitragssatzes von 19,5% , also 9,75%
- Hälfte des KV-Beitrages z.B. bei 13,1% dann 6,55%.
(Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Kv ist vom Künstler selbst zu tragen (0,9%))
- Hälfte des PV-Beitragssatzes von 1,7% bzw. 1,95% für Kinderlose, also 0,85% , bzw. 1,1%

Für die Hälfte, die der Künstler zahlen muss gilt:

RV-Mindestbeitrag ist 31,69 €
RV-Höchstbeitrag ist 511,88 € West oder 429 € Ost

KV-Mindestbeitrag ist 33,28 €
KV-Höchstbeitrag ist 290,34 €
bei einem angenommenen Beitragssatz von 14,5%

PV-Mindestbeitrag ist 3,47 €, bzw. 4,49 € ohne Kinder
PV-Höchstbeitrag ist 30,28 €, bzw. 39,19 € ohne Kinder

Mindesteinkommen ist 4.900 € / Jahr
Höchsteinkommen ist 42.750 €

Das sind die Werte für 2006 - wem es weiterhilft...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab nachgerechnet - der Schuss geht für mich nach hinten los. Das lasse ich mal lieber.

Lohnt sich nur in schlechten Jahren, wie es scheint.
 
bei der ksk gibt es aber auch noch krankengeld, nach der 6ten woche, bzw. nach der 2ten woche, wenn man einen kleinen zuschlag bezahlt. Der ist aber von der krankenkasse abhängig, bei der man versichert ist.
Das krankengeld ist abhänig vom versicherten (geschätztem) einkommen.
 
shortcut schrieb:
Die bisherige Prüfpraxis durch die Künstlersozialkasse wird durch eine regelmäßige und dauerhafte Befragung einer jährlich wechselnden Stichprobe der Versicherten verstärkt.

auch eine befragung und stichproben machen es einem ja nicht gerade leichter ein vorraussichtliches einkommen genau einzuschätzen.

also zumindest bei mir ist es so, dass ich wirklich erst mit dem steuerbescheid weiß, wie hoch mein einkommen tatsächlich war - und das ist nun mal erst rund 1,5 Jahre nach schätzung. dazu kommen noch in den letzten jahren teilweise schwankungen von +-50% beim umsatz

und hat man sich erst mal zu hoch geschätzt, dann werden die beiträge ja auch nicht rückwirkend runtergesetzt. die nachzahlung wird dann aber schon auch rückwirkend fällig, oder wie ist das
 
Meine Einkommenssituation ist ähnlich schwankend, obwohl ich relativ feste Grundeinnahmen habe.
Ich kann also immer nur das als Schätzung abgeben, was ich an Mindesteinnahmen erwarte.
De facto ist also mein tatsächliches Einkommen höher als das bei der KSK angegebene, aber anders geht es angesichts der Schwankungen auch nicht.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die KSK da auf Heller und Pfennig prüft und Ansprüche geltend macht.
Ihr geht es um die vorsätzliche Angabe zu niedriger Einkommen, um Beiträge zu sparen.
Vermutlich gibt es etliche Kandidaten, die – wie auch hier im Forum schon mehrfach zur Sprache gekommen – sich erst den Zugang zur KSK mit frisierten Angaben zu der Art ihres Einkommens erschleichen und dann viel zu wenig angeben.

Man sollte nicht vergessen: Die KSK ist gedacht als Sozialversicherung für KünstlerInnen, die bis dahin überhaupt nichts versichert waren und im Krankheitsfall und Alter in große Schwierigkeiten geraten sind.
 
borgstede schrieb:
und hat man sich erst mal zu hoch geschätzt, dann werden die beiträge ja auch nicht rückwirkend runtergesetzt. die nachzahlung wird dann aber schon auch rückwirkend fällig, oder wie ist das

Hallo zusammen,
nein rückwirkend ist nicht! Die Änderung der Beitragshöhe erfolgt erst ab dem Monat nach Eingang der Änderungsmeldung bei der KSK. Ich hatte letztes Jahr einen unerwarteten und so gut honorierten Auftrag, dass ich meine Schätzung für das laufende Jahr im Juni nach oben korrigieren musste, da wurde das so gehandhabt. Steht auch glaube ich irgendwo in den KSK-Merkblättern.
 
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