Kosten von KFZ Einfuhr nach Deutschland aus Österreich

cultvari

cultvari

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
24.11.2007
Beiträge
1.903
Reaktionspunkte
274
Hallo,

momentan sind die Infos aus dem Internet bsichen undurchsichtig, weiß einer bescheid ob man was zahlen muss an den Fiskus oder sonst wo wenn man ein Auto einführt aus Österreich nach Deutschland?

Wert ca. 2000€.

Es wird nicht in Österreich gekauft! Ist ein Geschenk.( Ja, das gibts auch noch :cake: )

Danke für Infos!
 
Ruf doch mal beim Zoll an, die kennen sich aus.
 
Ruf doch mal beim Zoll an, die kennen sich aus.

Gute Antwort. Kannst auch gleich schreiben "google mal"

Für das gibt es Foren um auf Wissen / Erfahrungen anderer zu setzen.

Da du nichts weißt, bitte lass es,ja?

Danke.
 
Ich verstehe die Frage nicht wirklich!

Wenn Du kein Unternehmer bist, sondern Privatperson (und somit keinen gewerblichen Handel betreibst), musst Du natürlich gar nichts zahlen, wenn Du in der EU zum Eigenbedarf einkaufst. Und als Unternehmer auch nur die MwSt in Deutschland, sofern zutreffend (zum Beispiel bei Neufahrzeugen),

Ich dachte, das hätte sich aber längst rumgesprochen. Du kannst in der EU einkaufen oder Sachen Dir schenken lassen, wo Du willst. Ob als Privatmann in Österreich oder Deutschland ist vollkommen latte.
Zu klären gibt es nur noch die benötigten Papiere zur Zulassung in D, bei alten Autos können die ggf. anders sein.
 
Mmmm verhält sich bischen anders.

Da ist wer gestorben. Das Auto ist über. Das soll nun nach "D".

Und da geht schnell das gerede von X Euros Ummeldegebühr pi pa po - deswegen die Frage im Forum.
 
Na, dann mal konkret. Ummeldegebühr ist was anderes.

Zoll, MwSt etc. fällt definitiv weg. Der Wagen wird ganz normal in Österreich abgemeldet, das sollte aber jeder in Österreich wissen, wie das geht.
Dann holst Du den Wagen nach Deutschland (oder halt mit den Ösi-Schildern vorher, sparts dann temporäre Kennzeichen).

Und dann mit den Papieren zur Zulassungsstelle, die werden dann die Papiere anschauen und sagen, was sie haben wollen oder den Wagen sofort umschreiben (kommt aber auf die vorhandenen Papiere an, bei der neuen Zulassungsbescheinigung, die EU weit gilt, ist das vermutlich einfacher). Am besten vorher anrufen. In jedem Fall wirst Du vorher noch TÜV/AU machen müssen.

Konkret hier:

http://www.meldebox.de/Kfz-Zulassungsstelle/kfz-zulassen.php

Also, TÜV machen lassen und "alte" Papiere mitbringen. Kommt natürlich auch darauf an, ob das ein 08/15 Auto ist oder was ganz exotisches.
 
Ich denke du brauchst auch die deutschen Papiere von dem Autohersteller, sonst kannst du dein KFZ nicht anmelden. zumindest ist es in Österreich so.

Also Auto mit Übergangskennzeichen nach D bringen, den Hersteller bitten dir deutsche Papiere zu geben, dann noch TÜV und ab zur Anmeldestelle.

So muss es in Ö gemacht werden.
 
Wie es im Link oben steht. Wenn der Wagen schon die "neuen" Papiere hat, reicht TÜV und die Papiere, wenn es alte Papiere sind, dann muss man die sog. "Unbenklichkeitsbescheinigung" anfordern.
Ist aber auch kein Akt, sofern nicht super Exote.
 
Wenn Du kein Unternehmer bist, sondern Privatperson (und somit keinen gewerblichen Handel betreibst), musst Du natürlich gar nichts zahlen, wenn Du in der EU zum Eigenbedarf einkaufst. Und als Unternehmer auch nur die MwSt in Deutschland, sofern zutreffend (zum Beispiel bei Neufahrzeugen)

So einfach ist das nicht, so gibt es in Österreich z.B. die NOVA und auch in NL eine Art Luxussteuer, da wären die ja schön blöd, wenn die ihre Autos nicht einfach in Deutschland kaufen würden, rüber fahren und drüben anmelden.

Wer weiß schon, wie es da bei gebrauchten und dann auch noch Geschenken, bei denen es keine Rechnung gibt aussieht.

Das einfachste, schnellste und auch RICHTIGSTE ist nicht das Forum oder noch schlimmer google zu befragen, sondern am Montag bei deinem örtlichen(!) Zollamt anrufen und nachhaken, die können dir das sehr genau sagen.
 
So einfach ist das nicht, so gibt es in Österreich z.B. die NOVA und auch in NL eine Art Luxussteuer, da wären die ja schön blöd, wenn die ihre Autos nicht einfach in Deutschland kaufen würden, rüber fahren und drüben anmelden.

Wer weiß schon, wie es da bei gebrauchten und dann auch noch Geschenken, bei denen es keine Rechnung gibt aussieht.

Das einfachste, schnellste und auch RICHTIGSTE ist nicht das Forum oder noch schlimmer google zu befragen, sondern am Montag bei deinem örtlichen(!) Zollamt anrufen und nachhaken, die können dir das sehr genau sagen.

Hallo? Nochmal zum mitschreiben: Es gibt keinen ZOLL für Privatgeschäfte innerhalb der EU, wie lange hält sich so ein Schwachsinn denn noch? Dementsprechend ist Dein Tip -aehm- sagen wir mal unnütz. Wenn, dann schon die Kfz-Zulassungsbehörde.

Nova und Luxussteuer sind LOKALE Besonderheiten, ebenso wie es in D die Kfz-Steuer gibt. Natürlich muss dieses bezahlt werden, halt bei der Anmeldung. Die gibt es aber in D in der Form eh nicht.
Wenn aber zum Beispiel ein Österreicher ein Auto in D kauft, dann kann er das unbegrenzt tun, NATÜRLICH OHNE ZOLL. Er muss aber, wie in Österreich üblich, die Nova zahlen und abführen:

Im Falle des Eigenimports eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs zur erstmaligen Zulassung in Österreich (gilt auch als Übersiedelungsgut) ist die NoVA auch von Privatpersonen selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Für die Abführung der NoVA von Privatpersonen ist das Formular
"NoVA 2" zu verwenden.


http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.062000.html

Das trifft aber alles nicht hier zu, der ein Auto nach D importiert werden soll. Und das ist nunmal mittlerweile sehr einfach, siehe Link oben.
 
So einfach ist das nicht, so gibt es in Österreich z.B. die NOVA […]

Die NOVA fällt in A auch nur an, wenn es sich um ein Neufahrzeug oder ein Fahrzeug handelt, das weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Staat zugelassen war.

Da der Wert mit ca. 2000 Euro beziffert wird, darf man davon ausgehen, dass es sich um ein älteres Gebrauchtfahrzeug handelt. Steuern oder Zölle fallen da definitiv keine an. Für die Zulassung in D benötigt werden halt die deutschen Fahrzeugpapiere (müsste es vom Hersteller geben) und ein TÜV-Gutachten.
 
Die NOVA fällt in A auch nur an, wenn es sich um ein Neufahrzeug oder ein Fahrzeug handelt, das weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Staat zugelassen war.
Seit wann? Ich hätte 2008 für einen Gebrauchtwagen Bj 2003 der die ganze Zeit in Deutschland zugelassen war NOVA zahlen müssen.

ww
 
Wildwater, du hast recht. Anscheinend muss für jedes Fahrzeug, ob neu oder alt, die NoVA entrichtet werden. Ich habe 2002 ein Auto (neu) aus D nach A importiert und ich meine mich erinnern zu können, dass es mich günstiger gekommen wäre, wenn das Fahrzeug in D mind. 6 Monate lang zugelassen gewesen wäre. Kann aber auch sein, dass sich das alleine auf die Umsatzsteuer (20% Ust. in A vs. damals noch 16% MwSt. in D) bezogen hat.

Aber da der TE das Auto ja in umgekehrter Richtung importieren will, spielt das für ihn keine Rolle. Was aber durchaus eine Rolle spielen kann: Wenn das Fahrzeug nur noch einen Restwert von 2000 Euro hat, ist es vielleicht zu alt, um noch eine dieser Umweltplaketten zu bekommen. Dann muss man sich gut überlegen, ob man auf das Befahren vieler deutscher Städte verzichten kann.
 
Zurück
Oben Unten