kleinunternehmer und umsatzsteuer?

MarkusNied

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ich weiß das ich als kleinunternehmer keine umsatzsteuer ausweißen muss und daher auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin. wie ist das jetzt wenn mir statt einer privatperson ein unternehmer meine produkte zum wiederverkauf erwirbt. wie ist das dann für ihn mit der Ust.? Sinde meine produkte für mit oder ohne Mwst.?
 
Wenn bei Dir die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG greift, dann darfst Du keine USt auf der Rechnung ausweisen und der Unternehmer darf entsprechend auch keine Vorsteuer abziehen.

Gruss,

TRH

EDIT: Habe nicht gesehen, dass Du aus Austria kommst. Sorry, o.g. gilt auf jeden Fall für deutsches Recht
 
Frage am besten deinen Steuerberater. Das ist wahrscheinlich sicherer
 
danke trh77 - so viel unterschied ist nicht zwischen deutschen und österreichischem recht. das österreischische gesetzbuch beruht ja auf dem deutschen. man lernt ja viel auf der uni, aber wie es dann manchmal in der praxis ist .....
es wird also so sein wie du es sagst .. hab es mir eh so gedacht und wieder aus den unterlagen herausgesucht, aber sicher war ich mir nicht ....
 
Hallo,

richtig, dein Kunde als Unternehmer kann keine VSt. abziehen. Ist aber auch egal, weil er ja auch keine USt zahlt.

Beispielrechnung ohne USt.

100,- Summe
0,- Steuer

er bekommt nichts wieder, macht 100,-


Beispielrechnung mit USt.

100,- Summe
16,- Steuer

116,- werden gezahlt, 16,- bekommt er vom Finanzamt wieder, macht ebenfalls 100,-


Du stellst also Nettorechnungen, die sind für andere Unternehmer neutral. Übrigens auch für dich.
 
von der USt. befreien lassen? und dann für alles was man beruflich kauft die USt. nicht zurück erstatten bekommen? macht das denn eigentlich sinn? wohl nur im einzelfall schätze ich mal.
 
nicolas-eric schrieb:
von der USt. befreien lassen? und dann für alles was man beruflich kauft die USt. nicht zurück erstatten bekommen? macht das denn eigentlich sinn? wohl nur im einzelfall schätze ich mal.
das ist mal der kleinunternehmerstatus (mit einer umsatzobergrenze).
wahrscheinlich um den einzelkämpfern die ust.-rechnerei zu ersparen.
dass die ust. von den berufseinkäufen nicht mit der ust. von den einkünften gegenverrechnet werden kann, ist wohl ein quid pro quo.
rob
 
nicolas-eric schrieb:
von der USt. befreien lassen? und dann für alles was man beruflich kauft die USt. nicht zurück erstatten bekommen? macht das denn eigentlich sinn? wohl nur im einzelfall schätze ich mal.

Das kann in der Anfangszeit durchaus Sinn machen, wenn man unter 17.500 Euro bleibt und keine großen Anschaffungen anstehen. Absetzen kannst Du einzelne Positionen (Geräte, Software, Freelancer usw.) trotzdem. Es spart halt einiges an Verwaltungsaufwand. Außerdem kann das Finanzamt schnell pingelig werden, wenn man sich über einen längeren Zeitraum die USt. für allen möglichen Kram zurückerstatten läßt, ohne dann auch entsprechende Umsätze zu verzeichnen. Wie gesagt, ist mehr etwas für die Anfangs- oder Vorlaufzeit.

Bei mir lagen zwischen der Existenzgründung und der ersten Veröffentlichung etwa 18 Monate. Die Zeit ist halt draufgegangen, um an die gewünschten Schauspieler heranzukommen, Verträge auszuhandeln, die Termine festzulegen, sich als Künstler bei den jeweiligen Organisationen anzumelden (GEMA, VG Wort), die Nachbearbeitung zu erledigen und so weiter (außerdem fiel mein Studien-Abschluß noch in diesen Zeitraum). Für diese Vorlaufzeit war das schon recht praktisch, weil ich nur einmal in dem Jahr mit dem FA zu tun hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
das stimmt, das ganze USt. rumgerechne und buchgehalte nervt schon manchmal.
aber deswegen davon befreien lassen? manche kunden würden dumm gucken glaube ich wenn ich denen rechnungen ohne USt. drauf schicken würde.

aber nur einmal im jahr mit dem FA zu tun haben reizt auch...zum glück läuft das alles elektronisch ab und man muss das einfach nur online ans FA schicken...
 
nicolas-eric schrieb:
das stimmt, das ganze USt. rumgerechne und buchgehalte nervt schon manchmal.
aber deswegen davon befreien lassen? manche kunden würden dumm gucken glaube ich wenn ich denen rechnungen ohne USt. drauf schicken würde.

Klar, das kann man dann als Produktionsfirma, die Aufträge für (Groß-)Kunden macht, natürlich nicht mehr so handhaben. Die Kunden wäre man dann wahrscheinlich schnell los. Welche Rechtsform hast Du denn?
 
ich bin ne ganz einfache gbr. da es aber immer grössere aufträge werden sehe ich mich gezwungen in nächster zeit eine gmbh draus zu machen. wenn etwas schief geht will ich nicht mit meinem privatvermögen haften. ein bekannter hat grad aus diesem grund private insolventz anmelden dürfen. der ist wegen eines kleinen fehlers (falscher werbespot lief ein ganzes WE auf den sendern, der kunde wollte alle schaltzeiten bezahlt haben, mehrere 100.00 euro) jetzt n sozialfall...
 
nicolas-eric schrieb:
ich bin ne ganz einfache gbr. da es aber immer grössere aufträge werden sehe ich mich gezwungen in nächster zeit eine gmbh draus zu machen. wenn etwas schief geht will ich nicht mit meinem privatvermögen haften. ein bekannter hat grad aus diesem grund private insolventz anmelden dürfen. der ist wegen eines kleinen fehlers (falscher werbespot lief ein ganzes WE auf den sendern, der kunde wollte alle schaltzeiten bezahlt haben, mehrere 100.00 euro) jetzt n sozialfall...

Das ist heftig! :eek: Die Einlage für eine GmbH ist glaube ich Anfang des Jahres von 25.000 auf 10.000 Euro gesenkt worden. Da ich keine Personengesellschaft bin, läuft meine Firma nicht als GbR, sondern als "e.K.". Also Einzelbetrieb, da ich der einzige Inhaber und Gesellschafter bin. Alle Mitarbeiter werden dann immer von Projekt zu Projekt gebucht. Allerdings bin ich gerade dabei, das bis zum Ende des Jahres umzustellen.
 
Blomquist schrieb:
Das ist heftig! :eek: Die Einlage für eine GmbH ist glaube ich Anfang des Jahres von 25.000 auf 10.000 Euro gesenkt worden. Da ich keine Personengesellschaft bin, läuft meine Firma nicht als GbR, sondern als "e.K.". Also Einzelbetrieb, da ich der einzige Inhaber und Gesellschafter bin. Alle Mitarbeiter werden dann immer von Projekt zu Projekt gebucht. Allerdings bin ich gerade dabei, das bis zum Ende des Jahres umzustellen.

ich bn auch grad in der übergangsphase vom freiberufler über den 1 personen betrieb zu was grösserem. muss mich ja auch weiterentwickeln. aber bei dem jetzigen arbeitsrecht werde ich auch weiterhin mit freien arbeiten. ich hab keine lust jemanden anzustellen den ich dann wenn mal weniger los ist nicht einfach wieder kündigen kann.
bin gespannt wo mich dieses jahr beruflich so hintreibt.
 
Man kann in Deutschland auch als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen, sollte der Kunde das verlangen. Die eingenommene Umsatzsteuer muss dann allerdings am Ende des Jahres als durchlaufenden Posten direkt und in voller Höhe an das Finanzamt abgeführt werden. Den Kleinunternehmer-Status behält man aber bei.

Sollte das Finanzamt dennoch monatliche Steuer-Voranmeldungen verlangen, kann man sich - sofern man ausreichend wenig eingenommen hat - unter Berufung auf §18 Abs.1 UstG und §18 Abs.2 UStG aber jederzeit erneut sowohl von der monatlichen Steuer-Voranmeldungs-Pflicht als auch von der Umsatzsteuer befreien lassen.
 
nicolas-eric schrieb:
ich bn auch grad in der übergangsphase vom freiberufler über den 1 personen betrieb zu was grösserem. muss mich ja auch weiterentwickeln. aber bei dem jetzigen arbeitsrecht werde ich auch weiterhin mit freien arbeiten. ich hab keine lust jemanden anzustellen den ich dann wenn mal weniger los ist nicht einfach wieder kündigen kann.
Das ist halt die Medienbranche. Man weiß nie, was das nächste Quartal bringt. Mit Festangestellten kann man da - vor allem in Deutschland - schnell in Teufels Küche kommen, solange man nicht Springer & Jacoby, Constantin Film oder Amblin Entertainment heißt.

Ich arbeite jetzt bis Ende des Jahres darauf hin, von der Firmensache wegzukommen und mich selbst nur noch als "eigenschöpferischer Künstler" für Bearbeitung und Regie engagieren zu lassen. Ich würde dann selbst zu den Freien gehören, die auf Projektbasis engagiert werden. Aber bis dahin sind noch einige Hürden zu nehmen und es wird sich zeigen, ob es nicht sinnvoller ist, die Geschicke selbst in der Hand zu behalten. Mal sehen.

BTW Für diejenigen, die sich für die Rechtsformen interessen, bietet dieses PDF-Dokument hier einen guten Überblick (ist natürlich nicht so ausführlich):
http://www.hwk-dresden.de/imperia/md/content/wirtschaft/existenzgruendung/29.pdf
 
ich würde da so weit in die deutsche gesetzgebung nicht reingehen (vielleicht nur für informationszwecke für die anderen), markusnied wohnt ja in österreich.
ein steuerberater oder sogar besser, weil gratis: die handelskammer oder das finanzamt könnten dir die gewünschten informationen geben.
rob
 
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