Kleingewerbe Aufklärung

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Hallöschen Macuser,
habe vor ein Paar Tagen ein Kleingewerbe angemeldet, hätte da bzgl. paar Fragen dazu.

Bin noch tätig als Festangestellter, wie sehr tut mein Einkommen (Umsatz/Einnahmen) vom Gewerbe meinen Einkommen vom Arbeitgeber beeinflussen oder umgekehrt?.

Kann ich auf Rechnungen die Steuernummer und IdNr mit drauf bezeichnen, oder muss ich das weglassen?

Wie kann/könnte ich es ausrechnen wieviel Einkommensteuer ich blechen müsste ende des jahres. Ist es vorteilhafter es auf Quartale aufzuteilen?

Was passiert wenn ich im ersten Jahr doch die 17.500 € überschreite?


Bitte nicht besteinigen, google ist mein freund :) doch bin nicht wirklich schlauer geworden. Und einen Steuerfutzi werde ich am Montag besuchen!


lg
 
Bin noch tätig als Festangestellter, wie sehr tut mein Einkommen (Umsatz/Einnahmen) vom Gewerbe meinen Einkommen vom Arbeitgeber beeinflussen oder umgekehrt?.

Du musst halt eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. da wird das zusammengefasst.

Kann ich auf Rechnungen die Steuernummer und IdNr mit drauf bezeichnen, oder muss ich das weglassen?

Steuernummer oder Umssatzsteuer ID muss drauf, bei Dir dann wohl eher Steuernummer.

Wie kann/könnte ich es ausrechnen wieviel Einkommensteuer ich blechen müsste ende des jahres. Ist es vorteilhafter es auf Quartale aufzuteilen?

meines wissens kannst Du die Steuer erstmal nur jährlich machen. Steuer hängt ntürlich davon ab, was Du verdienst. Aber +/- 30% ist mal ein Anhaltspunkt. Ein Steuerberater kann Dir mehr sagen.

Was passiert wenn ich im ersten Jahr doch die 17.500 € überschreite?

Dann bist Du eben im nächsten Jahr Umsatzsteuerpflichtig.


Antworten alle ohne Gewähr :)

grüße
changnam
 
Dann bist Du eben im nächsten Jahr Umsatzsteuerpflichtig.


grüße
changnam

Das heisst im 2 Jahr verfallen die 50 000€, also wenn ich im ersten Jahr bei einem Kleingewerbe nicht über die 17 500 komme darf ich ja im 2 Jahr 50 000 € einnehmen ohne umsatzsteuer! Die verfallen dann oder wie!?.



Was ist der genau Unterschied zwischen §18 und §19, mir ist bewusst das mann der Gewerkschaft entfliehen kann *vorläufig*, auf Anmeldegebühren verzichten kann, was noch?
http://www.geschaeftsidee.de/glossar/pages/Freiberufler.html


Also +/- 30%, das ist ja heftig was die an gelder kassieren, Freschheit :koch: Kann mir dann wieder ansehen wie die zisch mal die gleiche Straßen erneuern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist der genau Unterschied zwischen §18 und §19, mir ist bewusst das mann der Gewerkschaft entfliehen kann *vorläufig*, auf Anmeldegebühren verzichten kann, was noch?
Freiberufler


Also +/- 30%, das ist ja heftig was die an gelder kassieren, Freschheit :koch: Kann mir dann wieder ansehen wie die zisch mal die gleiche Straßen erneuern.

na ja, du musst dich halt "arm-rechnen"? :D
 
Danke euch!!!
 
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meines wissens kannst Du die Steuer erstmal nur jährlich machen. Steuer hängt ntürlich davon ab, was Du verdienst. Aber +/- 30% ist mal ein Anhaltspunkt. Ein Steuerberater kann Dir mehr sagen.
 
Ich hoffe mal dein Arbeitgeber weis davon, wenn nicht dann wirst du übelst Probleme bekommen.
 
Hallöschen Macuser,
habe vor ein Paar Tagen ein Kleingewerbe angemeldet, hätte da bzgl. paar Fragen dazu.
Gratulation zur Existenzgründung!

Bin noch tätig als Festangestellter, wie sehr tut mein Einkommen (Umsatz/Einnahmen) vom Gewerbe meinen Einkommen vom Arbeitgeber beeinflussen oder umgekehrt?.
Rein theoretisch gar nicht, weil es zwei zwei grundverschiedene Dinge sind.
Dein Einkommen aus dem Gewerbe sind die dortigen Einnahmen minus die dortigen Ausgaben. Dein Einkommen aus der Anstellung hat damit nichts zu tun. Umgekehrt kann Dir rein theoretisch der Arbeitgeber nicht das Gehalt kürzen mit der Begründung, daß Du ja noch mit Deinem Gewerbe Geld verdienst. Aber: Deine zusätzliche Tätigkeit darf den Interessen Deines Arbeitgebers nicht entgegenstehen, Du solltest z.B. weder in direkter Konkurrenz zu ihm arbeiten noch Deine Freizeit/Deinen Urlaub dafür nutzen. Zwar kann Dir eigentlich niemand vorschreiben, was Du in Deiner Freizeit machst, aber Dein Arbeitgeber erwartet von Dir, daß Du Dich erholst um frisch gestärkt zur Arbeit zu kommen. Wenn Du früh morgens im Büro nicht aus den Augen gucken kannst, weil Du bis spät in die Nacht kellnern warst, sind Probleme garantiert. Du solltest die Tätigkeit also auf jeden Fall mit Deinem Arbeitgeber absprechen, sonst könnte es passieren, daß Dein Einkommen vom Arbeitgeber plötzlich null ist.

Kann ich auf Rechnungen die Steuernummer und IdNr mit drauf bezeichnen, oder muss ich das weglassen?
Du mußt Steuernummer/IdNr draufschreiben und kannst sie nicht weglassen.

Wie kann/könnte ich es ausrechnen wieviel Einkommensteuer ich blechen müsste ende des jahres.
zu versteuerndes Einkommen = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Ich weiß nun nicht, was Du für ein Gewerbe betreibst. Wenn alles sehr überschaubar ist und Du genau weißt, was wie als Einnahme und was wie als Ausgabe zu zählen ist, dann gibt es im Internet Einkommensteuerrechner, die dann die Steuerlast berechnen. Da aber Einnahme nicht gleich Einnahme und Ausgabe nicht gleich Ausgabe ist, ist es oft gar nicht so einfach, das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Da weiß der Steuerberater einfach viel viel mehr, denn dafür ist er ja auch da.

Ist es vorteilhafter es auf Quartale aufzuteilen?
Wenn Dein Gewinn so hoch ist, daß Du dafür Steuern zahlen mußt, dann mußt Du das so oder so. Der Steuersatz bleibt der gleiche.

Viel Erfolg!
Rajmund
 
Von Deinem Gewinn gehen ca. 40% an den Staat.

Dein Gewinn wird zu Deinem normalen Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung dazu gerechnet und entsprechend nachversteuert.

So landest Du Ruckzuck bei Nachzahlungen, trotz quartalsmäßiger Vorauszahlungen.
Alles sehr deprimierend.
 
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