Klage wegen unscharfem Bild...

janpi3

janpi3

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Hi,
ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Empfehlungen geben, folgender Fall:

Wir bekammen heute Post das man uns verklagen möchte das wir auf unsere Internetseite ein Produkt mit Etikett haben auf dem der Klagende eines seiner Bilder erkennt und nun der Meinung ist das wir sein Urheberrechte verletzten, dazu sein noch gesagt das das Produkte dieses Etikett nicht mehr besitzt und wir diese Bilder gemacht haben.
Es handelt sich dabei um folgendes Bild:
schaumbadb.jpg


Voll toll zu erkennen was da abgebildet ist, oder???
(Es geht nur um das bunte Bildchen oben auf dem Etikett)

Er ist also der Meinung abhänging von diesem Bild (nein das ist nicht weiter komprimiert, sondern so zu sehen auf unserer Website) das wir sein Bild verwendet haben.

Was würdet ihr nun machen?
Gleich übern Anwalt antworten, oder erst mal selber anrufen und versuchen aufzuklären.

Help!
Jan
 
Anwalt, find ich immer besser und schneller :cool:
 
Vielleicht den eigenen Anwalt fragen und nicht irgendein Forum.

Pingu
 
Pingu schrieb:
Vielleicht den eigenen Anwalt fragen und nicht irgendein Forum.

Pingu
Zum Samstag?
na Klar gehen wir noch zum Anwalt, ich wollt nur wissen ob hier welche schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben...
 
Da es in Deutschland kein Fallrecht wie in den USA gibt. Ist es vollkommen egal wie es in einem anderen Fall ausgegangen ist.

Ansonsten wenn man einen guten Anwalt hat, dann empfiehlt dieser gegebenfalls einem auch ein weiteres Vorgehen ohne das der Name des Anwalts auf dem Briefkopf steht. Obwohl dies meistens hilfreicher ist.

So eilig, daß es nicht bis Montag warten kann, ist nie.

Pingu

PS: OK, ich muß zugeben, daß ich anwaltliche Fragen auch am WE beantwortet bekomme, wenn es wirklich wichtig sein sollte. Wozu hat man sonst Anwälte in seinem Bekanntenkreis?
 
rotfl

Na da hat ja jemand ganz viel Zeit und Geld.

Wenn das Produkt wirklich mit diesem Etikett ausgestattet war, handelt es sich um ein Bildzitat und von daher ist diese Klage lächerlich. Ihr verwendet ja nicht sein Bild, sondern das (wenn auch veraltete) Bild eines Produktes. Ob da nun sein Bild drauf ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Stell' Dir mal vor, jeder Fotograf, der ein Bild für ein CD-Cover oder ein Buch gemacht hat, verklagt anschließend Amazon.de, weil sie sein Bild benutzen. :D :rolleyes:

Geh' in der nächsten Woche zu einem Anwalt, der sich mit Urheber- und/oder Medienrecht auskennt und ihr werdet bei einem Tässchen Kaffee sicher gemeinsam herzlich lachen. Und dann würde ich es auf die Klage und das entsprechende Verfahren ankommen lassen ... die Kosten trägt ja schließlich der Kläger. Meiner Ansicht nach brauchst Du da gar nicht aktiv zu werden.

(So ist zumindest meine Meinung und Erfahrung, aber ich bin kein Anwalt.)
 
Pingu schrieb:
So eilig, daß es nicht bis Montag warten kann, ist nie.
natürlich kann das bis Montag warten, ich wollte aber nur mal so reinhören ob es da schon ähnliche Fälle gab.

Du hast zwar Recht das es hier kein Fallrecht gibt, aber welcher Richter würde schon gerne seinem eigenen Kollegen wiedersprechen, außerdem macht es nicht so viel arbeit ein Urteil zu übernehmen als selber ein neues zu verhängen.
 
Der Versuchskläger muß sich an den Hersteller des Produkts wenden - nicht an dich. Du wiederum solltest das Produkt aktualisieren (und das auch immer wieder mal überprüfen), schließlich ist es auch für die Werbung wichtig, wie das Produkt jetzt ausschaut.
Ansonsten - Anwalt, kurzes Brieferl von diesem, und schon ist Ruhe. ;)

Gruß tridion
 
Wenn ihr, wie du sagst, selbst das Bild gemacht habt und dies auch belegen könnt, habt ihr überhaupt kein Problem.
Ich finde es seltsam, dass ihr Post bekommt, dass man euch verklagen möchte, ohne dass die Klage bereits eingereicht ist? Was hat das für einen Sinn? Oder gab es Forderungen, wie die Klage abzuwenden wäre? Von wem war die Post, von dem angeblich Geschädigten oder seinem Anwalt?
Ich würde einen Brief zurück schreiben, wie er auf die Idee kommt, dass sein Urheberrecht verletzt wurde und dass ihr lückenlos belegen könnt, dass das Bild von euch stammt. Für alles weitere würde ich ihn an euren Anwalt verweisen. Und erstmal abwarten was passiert.
 
tridion schrieb:
Der Versuchskläger muß sich an den Hersteller des Produkts wenden - nicht an dich.

Das hängt davon ab, was im Vertrag bezüglich Haftbarkeit steht.
 
Bitte um Verzeihung, aber ich verstehe das nicht ganz. Ihr vertreibt praktisch, dass Produkt des Klägers? Wenn nicht, woher ist das Bild dann, bzw. was stellt es dar, ich kann es nicht erkennen? Wie kann er wissen, dass das Produkt dieses Bild nicht mehr hat? Danke!
 
Björni schrieb:
Bitte um Verzeihung, aber ich verstehe das nicht ganz. Ihr vertreibt praktisch, dass Produkt des Klägers? Wenn nicht, woher ist das Bild dann, bzw. was stellt es dar, ich kann es nicht erkennen? Wie kann er wissen, dass das Produkt dieses Bild nicht mehr hat? Danke!
so hatten/haben wir das auch vor, sprich erst mal so "dumm" fragen wie du, also wie er denn darauf kommt an Hand dieses Bildes das es sein Foto ist usw. wo man das doch so gut auf diesem Foto erkennen kann. :rolleyes:
Wir sind Hersteller und Vermarkter des Produktes.
Die aktualisierung des Bildes nehme ich gerad vor.

Tolles Deutschland!
 
janpi3 schrieb:
Wir sind Hersteller und Vermarkter des Produktes.
Oh, ich dachte, ihr handelt damit. Dann vergiss, was ich oben geschrieben habe.
 
Wo habt ihr eigentlich das Photo her?
 
So wie ich das sehe, glaubt der "Kläger", dass ihr das Produkt so vertreibt.

Demnach würde es reichen, das Bild zu aktualisieren und den Herrn drauf hin-
zuweisen, dass das nicht der Fall ist.
 
MacEnroe schrieb:
So wie ich das sehe, glaubt der "Kläger", dass ihr das Produkt so vertreibt.
was wir auch tuen..
 
janpi3 schrieb:
... dazu sein noch gesagt das das Produkte dieses Etikett nicht mehr besitzt und wir diese Bilder gemacht haben.

Soviel dazu ^^ :)
 
so morgen gleich zum Anwalt, mal sehen was da so raus kommt
 
janpi3 schrieb:
was wir auch tuen..

Du schreibst aber oben, dass ihr das Bild NICHT mehr auf der Packung habt. Jetzt versteh ich nicht mehr ganz. Ist es doch noch drauf?
 
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