Kann ein Motherboard beim Transport per Post kaputtgehen ?

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Mr. Appleby

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Kann ein Motherboard im iBook beim Transport per Post kaputtgehen ?

Ihr Lieben,

ich habe blöderweise gerade ein schrottreifes iBook mit dem bekannten Motherboard-Fehler (nein, es fällt seit 6 Monaten nicht mehr in die Garantieerweiterung) bei ebay ("Topzustand") gekauft. Außerdem sind 5 helle Flecken auf dem Display (wenn es nicht gerade eingefroren ist). Der Verkäufer grinst jetzt und sagt, bei ihm hat es noch funktioniert ..

Gibt es hier irgendwo einen Sachverständigen, der mir mit Sicherheit sagen kann, ob diese beiden Defekte sich während des Transports (unbeschädigte Verpackung, gut gepolstertes iBook, Temeraturen um Null, Versanddauer 1 Tag) überhaupt, wenn auch nur mit minimaler Wahrscheinlichkeit, ereignen können ? Am Liebsten wäre mir natürlich Steve Jobs der sagt, das sei definitiv ausgeschlossen und er würde es vor Gericht bestätigen.

???
 
Schreib einfach zurück, dass das Gerät nicht der Beschreibung entspricht und trete vom Verkauf zurück.

btw: Zeig mal den Link zur Auktion.
 
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das auf dem Versandweg passiert sein soll.
Der Link zur Auktion würde mich auch interessieren. Da wurden mit Sicherheit
einige Dinge nicht mit angegeben.
 
Die Flecken können durch Druck entstehen. Je nachdem, wie das iBook verpackt war, kann da schon was dran sein. Der Mainboardfehler allerdings sicher nicht.
 
Also die Erfahrungen die ich mit Paketdiensten gemacht habe sehen so das die eigentlich schon fast Paket weitwurf damit machen die knallen die Dinger einfach so aufs fließband egal ob da fragile drauf steht oder nicht.


Ich denke schon dass das während des Transportes passieren kann.

Aber hast du nicht darauf bestanden eine Versandversicherung abzuschließen?

Ich glaube bei DHL und DPD sind deine Pakete bis 500 Euro versichert, das könnte noch ein Ansatzpunkt sein.

Sich mit dem Verkäufer auseindaner zusatzen ist reines Glückspiel, entweder du erwischst einen der Angst hat und dir die Kohle zurück erstattet oder du hast so einen wie mich da Sitzen der weiß das er es heil los geschickt hat und dir die Kohle nur dann zurück zahlen würde wenn das BKA klingelt :p
 
Du bist auf der sicheren Seite. Der Verkäufer, ob privat oder nicht hat zu gewährleisten, dass das Gerät funktioniert. Für den Transport haftet auch er, schließlich konntest DU Dir es nicht raussuchen ob das Ding versicgert versendet wird.
Solche Betrüger kannst Du ganz böse überraschen, Du kannst nämlich das Board reparieren lassen und ihm per Anwalt in Rechnung stellen, anstelle vom Kauf zurück zu treten. Dann blecht er 1000 Euro und hat kein Gerät mehr :D
 
Uups ... Doppelposting, sorry
 
ralfinger schrieb:
Der Verkäufer, ob privat oder nicht hat zu gewährleisten, dass das Gerät funktioniert.

Als Privatverkäufer kann man sich von jeglicher Gewährleistung freisprechen.
 
ralfinger schrieb:
Für den Transport haftet auch er, schließlich konntest DU Dir es nicht raussuchen ob das Ding versicgert versendet wird.
Sorry, aber das ist Unsinn. Gegen Aufpreis kann man als Käufer auf eine Versandversicherung bestehen.
 
sikomat schrieb:
Als Privatverkäufer kann man sich von jeglicher Gewährleistung freisprechen.

Nö. Man kann sich selbst von garnix freisprechen. Das ist ein dummes Gerücht. Ich kann ja auch niemanden Ohrfeigen und dann sagen "Ich hab mich vorher davon freigesprochen." Keiner kann sich von geltendem Recht ausschließen. Und wenn man jemanden etwas defektes verkauft und es als nicht defekt ausgewiesen hat ist das sogar Betrug.
 
Muss mich ausklinken, hab zu lahme Netzverbindung, mach dauernd doppelte Postings, tschuldigung.
 
ralfinger schrieb:
Kann man. Muss man aber nicht. Der Kaufvertrag kommt ja nur zu Stande, wenn ich das erhalte wofür ich den Kaufvertrag abgeschlossen habe. Er hat wohl keinen defekten Rechner bestellt oder? Da könnte mir ja jeder seinen Müll schicken und sagen, die Post wars. Also ehrlich, denkt mal nach.
Mir ist sowas auch schon mal passiert. Ich habe bei ebay JBL Lautsprecher verkauft. Diese Teile, die auch in Kneipen hängen. Ziemlich unverwüstlich. Die Post hat es dennoch geschafft, dass beide Lautspecher beim Transport zerstört worden sind, obwohl sie einwandfrei verpackt waren. Da ich bezeugen lassen konnte, dass die Lautsprecher vor dem Versand einwandfrei waren, hatte der Käufer gelitten. So leid es mir tut. Aber es ist nunmal so.
 
mannnn ist das ärgerlich! ich frage mich, was ich da machen würde! da kaufe ich so ein teil, freue mich wie wild, und kann kaum noch abwarten, bis es ankommt. und dann so ´ne scheisse! ich würde dem typen eine briefbombe schicken! :(
 
Bei Privatverkäufen erfolgt der Gefahrenübergang beim Aufgeben der Sendung. Wenn sich allerdings nachweisen läßt, daß der Schaden nicht durch den Transport zustande kam (wie der Mainboardfehler), ist das eine andere Sache. Zumindest kannst Du dann vom Kauf zurücktreten; wenn dem Verkäufer der Fehler bekannt war, ist das "arglistige Täuschung" und kann ggf. auch strafrechtlich als Betrug verfolgt werden.
 
ralfinger schrieb:
Nö. Man kann sich selbst von garnix freisprechen. Das ist ein dummes
Gerücht. ... Keiner kann sich von geltendem Recht ausschließen.

Das ist so nicht ganz korrekt. Oder anders formuliert:

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat
gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders
als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die
Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne
einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche
Gewährleistung

Siehe: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
 
@sikomat: Ist so zwar richtig, die Gewährleistungspflicht bezieht sich jedoch auf das fehlerfreie funktionieren über einen Gewährleistungszeitraum. Diese Gewährleistung kann man als Privatverkäufer zurückweisen. Der Artikel muß aber trotzdem der Beschreibung entsprechen. Also bedingt "Top Zustand" zumindest ein funktionsfähiges Gerät.
 
THX1138 schrieb:
Der Artikel muß aber trotzdem der Beschreibung entsprechen.

Das bestreite ich ja auch nicht. Das bezog sich auf diese ( falsche ) Aussage:

ralfinger schrieb:
Der Verkäufer, ob privat oder nicht hat zu gewährleisten, dass das Gerät funktioniert.
 
sikomat schrieb:
Das ist so nicht ganz korrekt. Oder anders formuliert:



Siehe: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Na hauptsache was gepostet. Hättest mal den von Dir genannten Text weiterlesen sollen ;)

Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch bei Auktionen?

Viele Händler versuchen, beim Verkauf über Internetauktionen jegliche Gewährleistung auszuschliessen. Dieser Gewährleistungsausschluß ist jedoch nicht rechtswirksam: ein Ausschluß jeglicher Gewährleistung ist nämlich nur bei "echten" Auktionen i.S.d. BGB zulässig, jedoch nicht bei Versteigerungen im Internet möglich - laut Urteil des BGH vom 3.11.2004

Ich geb Euch aber recht, dass die Beweisführung in so nem Falle schwierig ist und im Zweifelsfall hat immer einer einen Zeugen mehr als der andere, nicht umsonst gibts bei Ebay den Treuhand-Service.
 
ralfinger schrieb:
Viele Händler versuchen, beim Verkauf über Internetauktionen jegliche Gewährleistung auszuschliessen. Dieser Gewährleistungsausschluß ist jedoch nicht rechtswirksam: ein Ausschluß jeglicher Gewährleistung ist nämlich nur bei "echten" Auktionen i.S.d. BGB zulässig, jedoch nicht bei Versteigerungen im Internet möglich - laut Urteil des BGH vom 3.11.2004

Jetzt rate mal, warum man bei eBay zwischen "Händlern" und "Privaten Anbietern" unterscheidet.

;)
 
ralfinger schrieb:
...nicht umsonst gibts bei Ebay den Treuhand-Service.
Eben! Mein Reden. Käufe in der Preisklasse sollte man nicht ohne Absicherung tätigen.
 
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