Juristen fordern Anpassung der Grundrechte an die digitale Welt

marco312

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Der Ansatz ist sicher nicht schlecht aber eine Einigung wird sicher noch 5-10 Jahre dauern.


Die Entwicklung einer europäischen Informationspolitik stellt die europäischen Gesetzgeber vor eine besondere Herausforderung, besonders auch in den neuen EU-Mitgliedsstaaten. Auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) haben sich Juristen aus Deutschland und Osteuropa über Schwierigkeiten mit der Implementierung europäischer Gesetze in den neuen EU-Mitgliedsstaaten verständigt. Jetzt legten sie eine Reihe von Empfehlungen vor.


Kernpunkte dabei sind eine Beteiligung nicht allein des nationalen Gesetzgebers, sondern auch der Wirtschaft und anderer Interessenvertreter der Informationsgesellschaft und die richtige Ausbalancierung unterschiedlicher Rechtsansprüche. Priorität sollten dabei gerade auch die Gewährleistung und Verbesserung der Ausübung von Grundrechten haben, wie etwa das Recht auf Privatsphäre und auf Meinungsäußerung. Die Grundrechte müssten für die digitale Welt neu überdacht und erweitert werden, vor allem das Recht auf Privatsphäre und Informationsfreiheit.

Die unterschiedlichen Regelungen zum Datenschutz einerseits und zur Herausgabe von Daten an Rechteinhaber oder zur möglichen Vorratsdatenspeicherung andererseits, "sind allerdings ganz schön widersprüchlich", sagt der litauische Anwalt und Juraprofessor Mindaugus Kiskis. "Was wir bräuchten, wäre eine kristallklare Grenze, ab wann Kundendaten herausgegeben werden müssen und wie Rechteinhaber ihre Ansprüche nachweisen müssen. Das erscheint fast unmöglich. Kiskis kritisierte, wenn der Schutz von Urheberrechten sogar über das Schutzniveau materieller Güter hinausgehe, sei das überzogen. Mehr Flexibilität bei der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten sei angebracht.

Bei der Umsetzung von Richtlinien litten Länder wie das seine auch daran, dass unklare Rechtsbegriffe eingeführt würden. "Die litauischen Gerichte haben drei Jahre gebraucht, um festzustellen, was 'kommerzieller Nutzen' bei Urheberrechtsverletzungen eigentlich ist." Das oberste litauische Gericht entschied kürzlich in einem Fall, dass ein Restaurant, das Musik aus dem Radio spielte, einen kommerziellen Nutzen habe und Verwertungsgebühren an das litauische GEMA-Pendant, die LATGA-A zu zahlen habe, für die es laut GEMA-Informationen sogar eine eigene Polizeieinheit gibt.

Vor der Verabschiedung von neuen EU-Gesetzen sollten viel mehr Daten zum jeweils konstatierten Problem erhoben werden, um die Notwendigkeit für eine EU-weite Regulierung nachzuweisen, findet Kiskis. "Die Existenz von Unterschieden in der sozio-ökonomischen Entwicklung allein sollte kein Grund für eine Regelung sein", heißt es in den Empfehlungen. Nur in Bereichen, in denen unterschiedliche Regelungen eben gerade die "Grundprinzipien der Europäischen Union gefährdet, sollte Harmonisierung zwingend vorgesehen sein". Neben dem Datenschutz listen die Empfehlungen dabei klarere Regelungen zur Verantwortlichkeit von Providern auf.

In dem Punkt, so sagte DGRI-Vorstandsmitglied Mitglied Irini Vassilaki, gibt es auch im alten Mitgliedsland Deutschland derzeit vermehrt Fälle, in denen bestehende Regelungen erodieren oder im Zeichen von mehr Überwachung in Frage gestellt werden. Die Empfehlungen gehen dennoch erst einmal an die neuen Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission. Kiskis meint, sie hätten durchaus noch härter ausfallen können.


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