Jobs gegen DRM !

ralfinger schrieb:
An CD-Verkäufe brauch ich nicht mehr denken, das meiste wird illegal heruntergeladen und Herr Jobs möchte die letzte Hürde auch noch nehmen.
Völlig egal, was Jobs tut.
Wenn du auch nur irgendwann CDs anbietest, dann ist dein Zeug ohnehin illegal herunterladbar. Daran ändert Stevie nichts.
SelonScience schrieb:
So schön eure frommen Äusserungen sind, so sehr sprechen eure Produkte und euer Verhalten dagegen.
Hehe... Man fragt sich natürlich...
in2itiv schrieb:
Als Vorbild könnten Independent-Labels dienen, von denen einige schon seit geraumer Zeit legale Musikdownloads ganz ohne DRM ermöglichen
...warum Apple dieselbe Musik von Independent Labels mit DRM anbietet, die es anderswo ohne gibt?

Es geht also offensichtlich manches auch ohne DRM.
Warum nicht auch bei Apple, Herr Jobs?
Wäre das nicht ein guter Anfang?
Taten statt nur Worte, und so?
 
askal schrieb:
also mich stört die drm sehr wohl, das ist auch ein hauptgrund, warum ich beim ITS nur seltenst kaufe.
Bei mir ist es ein Grund, warum ich nie im iTS einkaufe. Zusammen mit den Preisen....
askal schrieb:
sicher, ich kann das DRM umgehen, allerdings mache ich mich damit strafbar und ich sehe nicht ein, warum ich mich für den re-import der von mir rechtmässig für teuer geld erworbenen mp3´s auch noch strafbar machen sollte...
Wie kommst Du auf die idee? Natürlich machst Du Dich weder strafbar, noch ist das ein zivilrechtlich relevanter Verstoß gegen die Urheberrechte. Vielmehr ist das Brennen der iTS-Songs als Audio-CD durch die Lizenz abgedeckt, und der anschließende Reimport eine erlaubte Vervielfältigung gemäß §53 UrhG.
 
snoop69 schrieb:
Wie kommst Du auf die idee? Natürlich machst Du Dich weder strafbar, noch ist das ein zivilrechtlich relevanter Verstoß gegen die Urheberrechte. Vielmehr ist das Brennen der iTS-Songs als Audio-CD durch die Lizenz abgedeckt, und der anschließende Reimport eine erlaubte Vervielfältigung gemäß §53 UrhG.

das kann ich ja kaum glauben, dass das umgehen eines kopierschutzes und die vervielfältigung über das im vertrag vereinbarte mass hinaus nicht rechtswidrig ist?!
ich zitiere mal eben aus den dienstleistungsbedingungen des ITS:

"Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie weder selbst versuchen noch andere Personen dazu ermutigen oder dabei unterstützen, sich auf die Nutzungsbedingungen beziehende Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, rückzuübersetzen, zu dekompilieren, zu dissassemblieren oder sonst zu beeinträchtigen...
...Sie erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie durch den Erwerb von Produkten diese nur gemäß den Nutzungsbedingungen nutzen werden und dass jede sonstige Nutzung der Produkte eine Urheberrechtsver¬letzung begründen kann. Die technischen Sicherungen sind untrennbarer Teil der Produkte. Die Nutzungsbedingungen regeln Ihre Rechte an den Produkten und gelten ergänzend zu sonstigen Bedingungen oder Vorschriften, die zwischen Ihnen und Dritten vereinbart sein können...."
 
performa schrieb:
Es geht also offensichtlich manches auch ohne DRM.
Warum nicht auch bei Apple, Herr Jobs?
Wäre das nicht ein guter Anfang?
Taten statt nur Worte, und so?

...weil du natürlich über den iTS nur ein modell fahren kannst ;)
 
in2itiv schrieb:
...weil du natürlich über den iTS nur ein modell fahren kannst
Nö, seh ich nicht so.
Man kann genauso auch unverschlüsselte AACs, oder besser noch MP3s verkaufen.
Dank der iTunes-Integration merken die Leuten den Unterschied nicht mal.
 
performa schrieb:
Nö, seh ich nicht so.
Man kann genauso auch unverschlüsselte AACs, oder besser noch MP3s verkaufen.
Dank der iTunes-Integration merken die Leuten den Unterschied nicht mal.

...das DRM wird doch beim download dynamisch eingebettet ....da zweigleisug zu fahren sehe ich als sehr komplex in der datenbank umzusetzen.

...was bitte soll an mp3 besser sein als an mp4 ....die qualität der aac mp4 ist deutlich besser als die der mp3 dateien (bei gleicher dateigröße)
 
in2itiv schrieb:
...das DRM wird doch beim download dynamisch eingebettet ....da zweigleisug zu fahren sehe ich als sehr komplex in der datenbank umzusetzen.
Komplex?
Das ist ein Datenbankfeld, das nicht mehr als eine Null und eine Eins speichern muß.
in2itiv schrieb:
...was bitte soll an mp3 besser sein als an mp4 ....die qualität der aac mp4 ist deutlich besser als die der mp3 dateien (bei gleicher dateigröße)
MP3 spielt sich nicht nur auf iPods ab ;-)
Und die Datenrate kann man hochsetzen.
 
askal schrieb:
das kann ich ja kaum glauben, dass das umgehen eines kopierschutzes und die vervielfältigung über das im vertrag vereinbarte mass hinaus nicht rechtswidrig ist?!
Wo ist da eine Umgehung? Die Lizenz erlaubt mir das Brennen als Audio-CD, die Audio-CD ist also rechtmäßig hergestellt. Da ist dann kein Kopierschutz mehr vorhanden, und ich kann ohne Umgehung eines Kopierschutzes gemäß §53 UrhG eine Privatkopie anfertigen....
askal schrieb:
ich zitiere mal eben aus den dienstleistungsbedingungen des ITS:

"Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie weder selbst versuchen noch andere Personen dazu ermutigen oder dabei unterstützen, sich auf die Nutzungsbedingungen beziehende Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, rückzuübersetzen, zu dekompilieren, zu dissassemblieren oder sonst zu beeinträchtigen...
...Sie erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie durch den Erwerb von Produkten diese nur gemäß den Nutzungsbedingungen nutzen werden und dass jede sonstige Nutzung der Produkte eine Urheberrechtsver¬letzung begründen kann. Die technischen Sicherungen sind untrennbarer Teil der Produkte. Die Nutzungsbedingungen regeln Ihre Rechte an den Produkten und gelten ergänzend zu sonstigen Bedingungen oder Vorschriften, die zwischen Ihnen und Dritten vereinbart sein können...."
Steht irgendwo in den Nutzungsbedingungen, dass man gebrannte Audio-CDs nicht wieder kopieren darf? Wobei das IMHO ohnehin nicht ziehen würde, da der §53 UrhG Privatkopien erlaubt.
 
performa schrieb:
MP3 spielt sich nicht nur auf iPods ab ;-)
Und die Datenrate kann man hochsetzen.

...aac ist ja auch ein offener standart .... spricht nichts dagegen, das andere player das spielen.

...wenn du die datenrate entsprechend hochsetzt werden die dateien aber deutlich größer 192 kBit mp3 entspricht dem iTS standart von 128 kBit ...... das ist ja schon um 50% größer.
 
snoop69 schrieb:
Wo ist da eine Umgehung? Die Lizenz erlaubt mir das Brennen als Audio-CD, die Audio-CD ist also rechtmäßig hergestellt. Da ist dann kein Kopierschutz mehr vorhanden, und ich kann ohne Umgehung eines Kopierschutzes gemäß §53 UrhG eine Privatkopie anfertigen....

Steht irgendwo in den Nutzungsbedingungen, dass man gebrannte Audio-CDs nicht wieder kopieren darf? Wobei das IMHO ohnehin nicht ziehen würde, da der §53 UrhG Privatkopien erlaubt.

tja, ich weiss nicht recht... wenn ich den §53 durchlese, hört sich das so an, als wäre es soweit ok. allerdings wäre dann die beschränkung des brennens einer audio-playlist auf 7 mal recht unsinnig.
"...Die Produkte enthalten technische Sicherheitsvorkehrungen, die Ihre Nutzung der Produkte nach Maßgabe der nachfolgenden Nutzungsbedingungen einschränken. Sie verpflichten sich, die Produkte gemäß den Nutzungsbedingungen zu nutzen..."
es steht nicht wörtlich drin, dass ich meine gebrannte playlist nicht wieder importieren darf. allerdings ist das nach meinem ermessen keine nutzung "gemäss der nutzungsbedingungen" mehr.
damit ich hier nicht falsch verstanden werde: mir wäre es mehr als recht, wenn dieses vorgehen legitim wäre und ich meine gekauften songs beliebig oft brennen dürfte. allerdings hört es sich für mich so an, als würde ich damit die eingeschränkten nutzungsbedingungen deutlich erweitern. und damit wären wir doch eindeutig jenseits der legalität?!
der §53 bezieht sich wohl eher auf nicht geschützte cd´s, nach deren erwerb ich keine eingeschränkten nutzungsbedingungen habe und ich sie damit kopieren kann wie ich lustig bin (zum eigenen privaten gebrauch natürlich).
 
askal schrieb:
tja, ich weiss nicht recht... wenn ich den §53 durchlese, hört sich das so an, als wäre es soweit ok. allerdings wäre dann die beschränkung des brennens einer audio-playlist auf 7 mal recht unsinnig.

...wenn due eine "unrechtmässig" erstellte Kopie weiter kopierst oder konvertierst, bist du natürlich (auch bei unwissenheit) im strafbaren Raum ;)
 
in2itiv schrieb:
...wenn due eine "unrechtmässig" erstellte Kopie weiter kopierst oder konvertierst, bist du natürlich (auch bei unwissenheit) im strafbaren Raum ;)
Tja, die Kopie ist aber rechtmäßig erstellt ;)....

@askal: Die Nutzungsbedingungen sagen AFAIK nichts darüber, was man mit der CD anfangen darf, und selbst wenn, habe ich starke Zweifel, dass solche Einschränkungen wirksam wären.

Infolgedessen interessiert bei der erstellten Audio-CD nur noch das UrhG, und das ist da klar.
 
performa schrieb:
Hehe... Man fragt sich natürlich...
...warum Apple dieselbe Musik von Independent Labels mit DRM anbietet, die es anderswo ohne gibt?

Es geht also offensichtlich manches auch ohne DRM.
Warum nicht auch bei Apple, Herr Jobs?
Wäre das nicht ein guter Anfang?
Taten statt nur Worte, und so?
Imo gibt es da drei hypothetische Möglichkeiten
a) Die Major Labels wollten nur Musik im itms verkaufen, wenn ausschließlich DRM-geschützte Musik verkauft wird.
Grund: Erklär mal dem Kunden warum den einen Song aus dem itms auf seinen mp3-Spieler übertragen kann und und den anderen nicht.
Da würde dann vielleicht dem einen oder anderen Kunden auffallen was er sich da eigentlich hat andrehen lassen.
b) da eh schon DRM-geschütze Musik verkauft wurde, sind die Indepentes gleich mit aufgesprungen
c) Apple wollte DRM mit der Begründung von (a), was Jobs letzer Aussage zu dem Thema ja nicht widerspricht.
 
snoop69 schrieb:
@askal: Die Nutzungsbedingungen sagen AFAIK nichts darüber, was man mit der CD anfangen darf, und selbst wenn, habe ich starke Zweifel, dass solche Einschränkungen wirksam wären.
Die Privatkopie an sich ist ja nicht verboten.
Die gebrannte CD hat keinen Kopierschutz.
Der "gekaufte" Song wird mit Apples Genehmigung als CD "zugänglich" gemacht.
Darii schrieb:
Imo gibt es da drei hypothetische Möglichkeiten
a) Die Major Labels wollten nur Musik im itms verkaufen, wenn ausschließlich DRM-geschützte Musik verkauft wird.
Grund: Erklär mal dem Kunden warum den einen Song aus dem itms auf seinen mp3-Spieler übertragen kann und und den anderen nicht.
Da würde dann vielleicht dem einen oder anderen Kunden auffallen was er sich da eigentlich hat andrehen lassen.
b) da eh schon DRM-geschütze Musik verkauft wurde, sind die Indepentes gleich mit aufgesprungen
c) Apple wollte DRM mit der Begründung von (a), was Jobs letzer Aussage zu dem Thema ja nicht widerspricht.
a) Welches Interesse sollten sie daran haben?
Sie woll(t)en sicherlich, dass ihre Musik DRM-gesichert wird.
Was andere machen, interessiert doch die nicht groß, oder?
b) Warum verkaufen die Independent-Labels anderswo als normale MP3s?
Wäre das nicht ein Wettbewerbsvorteil?
Warum hat Apple nicht mit den Independents einfach einen Lizenzvertrag abgeschlossen, der kein DRM für deren Songs vorsieht?
Wenn Apple kein DRM "will", dann wäre das zumindest ein erster Schritt gewesen. Zumal Apple den größten Online-Store für Download-Musik hat.
Wenn sie kein DRM "wollen", dann können sie mit ihrer Marktmacht (!) die Independents (die anderswo sowieso OHNE DRM verkaufen!) mit Leichtigkeit dazu bringen, auch drauf zu verzichten.
Wäre ein erster Schritt.
c) Apple mußte die Songs mit DRM anbieten, da die Majors sonst nicht lizenziert hätten. Davon, dass sie nur lizenzieren, wenn auch jeder andere mögliche Kram DRM-gesichert ist, weiß ich nichts.
 
Die beiden Zeilen nach „Grund“ hast du schon gelesen, oder? :)
 
Es bewegt sich was, musicload will auch auf DRM verzichten und fängt mit den ersten Künstlern schon an :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86944

Interessant finde ich die Aussage:

---Zitat---
Probleme mit erstandenen Songs sind bei Musicload "in drei von vier Fällen auf DRM zurückzuführen"
-----------

Wer Probleme mit einem gekauften Produkt hat , überlegt sich, ob er noch mal den gleichen Vertriebsweg nutzt, oder doch lieber gleich Edonkey startet.
Die Musikindustrie schafft es irgendwie immer wieder, zahlungswillige Kunden zu vergraueln.
 
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