Ist Kauf rezeptpflichtiger Medizin im Internet strafbar?

A

Apfelpower

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
12.12.2006
Beiträge
415
Reaktionspunkte
3
Mache ich mich eigentlich strafbar, wenn ich verschreibungspflichtige Medi's wie z. B. Tamiflu in Internetapotheken kaufe?

O.K... Opiate und Co. natürlich ausgeschlossen. Aber Tabletten zur Entpilzung oder Top-Antibiotika und Medies, die dir die Kassen eh nicht zahlen würden?
Im Ausland kauft man sowas ja auch einfach zu Spotpreisen in der Apotheke, ohne einen Arzt gesehen zu haben...
:noplan:

Ist das Einführen gar verboten? Der Besitz? Die Order? Oder ist sowas Grauzohne?
 
Ich vermute, dass nur der Verkauf illegal ist....
Aber vertrau mir nicht :D
 
Es gibt einen Grund warum gewisse Medikamente rezeptpflichtig sind :rolleyes:

In gewisser Weise stellt eine möglicherweise falsche Anwendung eine Gefahr für dich, eine falsche Dosierung, etc. auch eine Gefahr fürs Kollektiv (und somit ebenfalls für dich) dar. Stichwort Resistenzen. Von möglichen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen (auch mit schnöden Lebensmittel) ganz zu Schweigen.

Ob strafbar oder nicht, defintiv eine dumme Idee.

Und bezüglich Tamiflu und Schweinegrippe: große Menschenansammlungen meiden, Händeschütteln so gut es geht vermeiden und Händewaschen, Händewaschen, Händewaschen. Bringts!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ein Verstoß gegen das AMG und damit eine Ordnumgswiedrigkeit, die mit 20 Euro Strafe geahndet wird, es gibt schlimmeres.
 
docmorris.de?
 
Mache ich mich eigentlich strafbar, wenn ich verschreibungspflichtige Medi's wie z. B. Tamiflu in Internetapotheken kaufe?

der Zoll zieht es halt raus - dann bist du dein Geld los und bekommst keine Ware. Daß es beim Zoll "durchschlüpft", darauf würde ich nicht bauen...
 
der Zoll zieht es halt raus - dann bist du dein Geld los und bekommst keine Ware. Daß es beim Zoll "durchschlüpft", darauf würde ich nicht bauen...

...bei "Bezahlung per Nachnahme" sollte mir das dann egal sein, solange es kein Knöllchen dafür gibt.

@Sol Wenn es laut AMG eine Ordnungswiederigkeit ist, wer muß die zahlen? Die Apotheke?
 
Aber wehe, Du bestellst Tierarzneimittel, z.B. Zeckenmittel für den Köter.

Das kann 3 Jahre (!!!) Knast bzw. 25000 EUR Strafe als Käufer geben:

Nach § 95 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes macht sich jeder strafbar, der ein verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel außerhalb einer Apotheke erwirbt. Wer also derartige Medikamente zum Beispiel in einem Internetauktionshaus ersteigert, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Kauf eines nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Medikamentes auf diesem Weg wird zumindest mit einer Geldbuße geahndet, die bis zu 25.000 Euro betragen kann. Auch bei der Abgabe dieser Medikamenteüber Versand wird ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro fällig.

http://www.lanuv.nrw.de/agrar/tiergesundheit/arzneimittel/internethandel.htm

Übrigens, kein Witz, sondern deutsche Realsatire. Völlig bekloppt!
 
na lol :D

für sich selber darfste zeug kaufen nur dein köter darf net draufgehen ^^

die deutschen wieder
 
gib mal nen link zu soner Drogenküche, dann kann ich wieder neues Ecstasy anmischen und im kindergarten verkaufen
 
@ Lieber lars_munich,

der Gesetzgeber geht wohl davon aus dass der Mensch sich nicht
selber schaden will und deshalb weder illegal Medikamente
besorgt noch selber Medikamentiert. Bei Tieren glaubt der Gesetz-
geber im Gegenzug dass jeder Tierhalter sein eigener Tierarzt ist
um Geld zu sparen.
Wie wenig der Gesetzgeber sein Volk kennt kann an verschiedenen
Gesetzen gesehen werden, hier muss aber wiederum der Gesetzgeber
in Schutz genommen werden, denn ein Volk das sich selber nicht
kennt ist schwer mit sauberen Gesetzen zu schützen.
 
Mache ich mich eigentlich strafbar, wenn ich verschreibungspflichtige Medi's wie z. B. Tamiflu in Internetapotheken kaufe?

Du möchtest doch nicht freiwillig dieses Tamiflu konsumieren?

Man kann rezeptpflichtige Medikamente in einer Online-Apotheke bestellen, ohne ein Rezept nachzuweisen? :kopfkratz:
 
...
Man kann rezeptpflichtige Medikamente in einer Online-Apotheke bestellen, ohne ein Rezept nachzuweisen? :kopfkratz:

Nein, man muß denen das Rezept irgendwie zukommen lassen.

Bei docmorris (und wahrscheinlich auch bei den anderen) schickt man das per Post.
 
Eben. Und wie will der TE nun seine rezeptpflichtigen Medis bestellen, ohne Rezept? Im Ausland?
 
Achtung!
Die Einnahme von Antibiotika ohne einen Arzt zu Rate zu ziehen kann ernste gesundheitliche Risiken haben.

Ich hatte letztens einen Kunden, der mich auf eine "Internetapotheke" aufmerksam gemacht hat.
Dort gab es ausländische "Generika" zu guten Preisen.
Das waren aber durchweg Fälschungen. Ein Impressum war gar nicht vorhanden oder nur 2 Telefonnummern.
Eine deutsche Internetapotheke muss Angaben zum Inhaber, zuständige Behörden und Amtsgerichte etc. machen....e
Im besten Fall haben diese Tabletten nur einen Placebo-Effekt.

Ich rate dringend davon ab, da es meist in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel sind.

Auch wenn Medikamente durch die Medien als eine Ware ohne besondere Risiken dargestellt werden, so können sie bei nicht bestimmungsmäßigen Gebrauch ein Gesundheitsrisiko darstellen.
 
Ich fand die letzte Packung Aspirin aus der örtlichen Apotheke interessant:

Die war wohl aus Griechenland und wurde mit einem deutschsprachigen Aufkleber versehen. Sah recht zusammengeschustert aus.
 
Ich fand die letze Packung Aspirin aus der örtlichen Apotheke interessant:

Die war wohl aus Griechenland und wurde mit einem deutschsprachigen Aufkleber versehen. Sah recht zusammengeschustert aus.

Das sind sog. Reimporte.
In Deutschland hergestellt, aber für das Ausland bestimmt und dann wieder zurückgekauft...
 
Ja, schon klar. Schaut nur komisch aus, mit dem Aufkleber und den griechischen Texten an der Seite. :p
 
Zurück
Oben Unten