Ist es normal, dass bei jeder Leistung das Urheberrecht beim Grafiker bleibt?

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Adis

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Hallo Leute,

ich soll gerade für einen Kunden nicht nur den Text schreiben sondern die komplette Werbung übernehmen. Da ich aber nun kein Grafiker bin, habe ich diese Aufgabe an einen Freien weitergegeben.

Er hat von mir die Bilder bekommen, er hat von mir gesagt bekommen was er ändern soll und seine Rechnung wird direkt an mich gestellt. Er hat also in dem Sinne nur auf meine Anweisung hin gearbeitet.

Jetzt schickt er mir die Rechnung und überträgt mir nur die Nutzungsrechte. Kann des sein? Im Prinzip müssen doch die Urheberrechte bei mir liegen?

Wäre net wenn mir jemand hilft oder sagt wie ihr es handhabt bevor ich zum Anwalt damit gehe. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das normal ist. Sonst würde doch keine Agentur mehr einen Freien beschäftigen.



gruß Adis
 
Hallo,

hast du denn keinen Vertrag gemacht? Ich bin auch ein so genannter Freier, zwar in einer anderen Branche, komme aber auch mit jeder Menge mit Urheber- und Verwertungsrechten in Berührung. Meine Verträge, die ich mit meinen Auftraggebern mache, sind manchmal 20 Seiten lang und da wird jede Kleinigkeit, jede Urheberschaft für alle Medien extra abgeklärt.

Gruß
 
Urheberrechte sind unveräusserlich. Es ist ausgeschlossen, dass das Uherberrecht an der kreativen Arbeit Deines freien Mitarbeiters bei Dir liegt, weil Du nicht der Urheber bist. Dafür hast Du ja jetzt Nutzungsrechte und die sollten vertraglich geregelt werden.
Ich bin ziemlich sicher, dass es auch für Grafiker Musterverträge gibt oder?
 
Des ist ja des Problem. Vertrag habe ich keinen gemacht, hab davor doch da net drüber nachgedacht. Das einzige was ich habe ist der Auftrag, dass er mir ein Bild bearbeiten soll nach meinen Vorgaben.

Der Grafiker hat ja in dem Sinne keine kreative Arbeit geleistet. Ich habe ihm gesagt mach des und mach des und so.

Wenn einer festangestellt ist, dann gehören doch auch der Agentur die Urheberrechte und nicht dem Grafiker. Warum ist es dann bei einem Freien anders?


gruß Adis
 
Die Urheberrechte kann er Dir nicht übertragen, das ist in unserer Gesetzgebung nicht vorhergesehen. Es ist ganz normal dass in einem solchen Fall die Nutzungsrechte uneingeschränkt übertragen werden, damit hast Du die selben Möglichkeiten.
 
Wenn du nicht im Vertrag geregelt hast, welche Rechte genau an dich übergehen sollen, so gilt der sog. "Zweckübertragungsgrundsatz". Das bedeutet, dass an dich nur so viele Rechte übergehen, wie nötig sind. Das ist hier wohl nur das einfache Nutzungsrecht.

Die Urheberrechte für die ursprünglichen, unveränderten Grafiken liegen beim Ersteller dieser Grafiken. Man könnte sich evtl. darüber streiten, ob die Änderungen, die der von dir beauftragte Grafiker vorgenommen hat, persönliche geistige Schöpfungen darstellen.

Gruß
twjb
 
Auch in Agenturen können die Grafiker das Urheberrecht nicht abtreten.
Das Einzige, was die angestellten Grafiker mit ihrem Lohn "verkaufen" ist
das komplette Nutzungsrecht.
-
Warum gehst Du eigentlich davon aus, daß der Grafiker "nur" Deine Anweisungen
umgesetzt hat!? Dann hättest Du das ja auch selbst machen können, oder :)

Gruß
 
Danke erstmal an alle.

Zuerst wollt ich sicher die Arbeit des Grafikers nicht herabsetzen. Mit dem NUR wollte ich halt sagen, dass er im Prinzip keine kreative Arbeit erbringen muss. Seine Aufgabe lag halt in der Umsetzung. Es sollte keine Wertung sein.

Wenn es anscheinend normal so ist, werde ich auch nicht weiter dagegen vorgehen. Und gehe mal davon aus, dass ich jetzt trotzdem mit dem Bild machen kann was ich will. Wenn net muss immer noch er gegen mich klagen ;-).


Gruß und danke .......... Adis
 
Das Urheberrecht liegt immer beim ausführenden Künstler. Es ist weder verkäuflich noch vererbbar noch sonst irgendwas.
Lediglich die Werknutzungsrechte und Werknutzungsbewilligungen sind verkäuflich.
Werknutzungsrechte sind nur einmalig abtretbar. Du kannst sie auch weiterverkaufen, dann bist Du nichtmehr in Besitz.
Werknutzungsbewilligungen sind mehrfach und parallel veräußerbar. Wenn er Dir also nur Werknutzungsbewilligungen verkauft hätte, dann wärest Du übers Ohr gehauen worden.

Grüße,

matzehali
 
Adis schrieb:
Des ist ja des Problem. Vertrag habe ich keinen gemacht, hab davor doch da net drüber nachgedacht.

Tja, da unter Vollkaufleuten der Grundsatz:"Erst denken, dann (ver)handeln" oder auch "Verträge helfen Vertragen" gilt, kannste dem Grafiker eigentlich dankbar sein, dass er Dir ein unbeschränktes Nutzungsrecht an seiner geistigen Leistung einräumt (es ist doch unbeschränkt?!? Is naemlich wichtig, oft gilt das Nutzungsrecht naemlich nur fuer einen Auftrag!!!).

Es ist aber so, wie hier alle anderen sagen: Das Urheberrecht einer geistigen Leistung ist nicht veräusserbar. Der Urheber kann Dir nur die Verwertung erlauben, in diesem Zusammenhang wird dann oft auch Festgelegt, ob er bei Nutzung namentlich Erwähnt werden muss oder solche Sachen.

Merke: Ein Geschäft mit ohne Vertrag kann mächtig nach hinten los gehen!

Charlie
 
danke ........ hat sich alles geklärt. Ich bin davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht sich nur auf die eine bestimmte Sache bezieht. Aber der Grafiker und alle wo ich sonst noch gefragt hatte meinten, so lange nicht extra was dabei steht ist immer das unbeschränkte Nutzungsrecht gemeint ist.

Tja so läuft es halt wenn man zu unbedacht sich an zu große Sachen wagt. Aber das ist wieder was anderes ;-)


gruß Adis
 
Adis schrieb:
danke ........ hat sich alles geklärt. Ich bin davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht sich nur auf die eine bestimmte Sache bezieht. Aber der Grafiker und alle wo ich sonst noch gefragt hatte meinten, so lange nicht extra was dabei steht ist immer das unbeschränkte Nutzungsrecht gemeint ist.

hm... das kenn ich anders. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eigentlich ein zweckgebundenes Nutzungsrecht. Das heißt, dass du die gestalteten Sachen für dieses Projekt verwenden darfst.
Sprich doch einfach nochmal mit dem betreffenden Grafiker und bitte ihn dir die uneingeschränkten Nutzungsrechte schriftlich zu übertragen (könnte eventuell nochmal eine Vergütung nach sich ziehen)

viele Grüße
Nicole
 
Adis schrieb:
Wenn einer festangestellt ist, dann gehören doch auch der Agentur die Urheberrechte und nicht dem Grafiker. Warum ist es dann bei einem Freien anders?
Also, wenn in dem Arbeitsvertrag nichts drin steht, dass der angestellte Grafiker die Urheberrechte abtritt und darauf verzichtet, dann gehören sie auch nicht der Agentur.

Gruß Difool
 
Nice schrieb:
hm... das kenn ich anders. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eigentlich ein zweckgebundenes Nutzungsrecht. Das heißt, dass du die gestalteten Sachen für dieses Projekt verwenden darfst.

Genau so kenn ich das auch. Unbeschränktes Nutzungsrecht wird entweder extra verhandelt und auf jeden Fall auch explizit (am besten Schriftlich) übertragen. Alles andere macht sich im Streitfalle sehr, sehr schlecht!

Charlie
 
Die Aussage stammte von dem Grafiker. Also dass damit das unbeschränkte Nutzungsrecht gemeint ist. Ich werd ihn sicherheitshalber trotzdem nochmal bitten es extra zu erwähnen.

Über das Projekt wo es verwendet wird, haben wir gar nichts vereinbart. Es ging einzig und alleine darum ein Bild etwas zu verändern.

@difool

ist es jetzt doch möglich die Urheberrechte abzutreten? Oder habe ich dich falsch verstanden.


danke Adis
 
Nein, die Urheberrechte sind unveräußerbar.
Veräußerbar sind Werknutzungsrechte (nur einfach), und Werknutzungsbewilligungen (mehrfach).
Beide letzteren kann man beliebig einschränken in Bezug auf Medium, Topographie und Zeit. (daher gibt es die ach so tollen DVD-Ländercodes)
Das heißt, Du kannst z.B. als Künstler eine Graphik erstellen, das Werknutzungsrecht im WWW einer Firma für die nächsten zwei Jahre verkaufen, parallel an fünf verschiedene Verlage die Werknutzungsbewilligung in Printmedien für die nächsten 20 Jahre, und das Europaweite Werknutzungsrecht im Fernsehen an Premiere verkaufen und besitzt immer noch das Werknutzungsrecht im Fernsehen für den Rest der Welt, kannst selbst weltweit in Printmedien die Graphik benutzen, aber auf Deiner Website nicht, da mußt Du erst die Firma fragen, der Du das Werknutzungsrecht im WWW verkauft hast. Sie darf die dann eine Werknutzungsbewilligung erteilen! :)

Grüße,

matzehali
 
Adis schrieb:
Die Aussage stammte von dem Grafiker. Also dass damit das unbeschränkte Nutzungsrecht gemeint ist. Ich werd ihn sicherheitshalber trotzdem nochmal bitten es extra zu erwähnen.

Morgen Gemeinde!

Nochmal, lass Dir das UNBEDINGT SCHRIFTLICH geben!

Ich hatte vor einigen Jahre auch schon mal den Fall, dass mir mein damaliger Vermieter (ein großer Gewerbepark) die Nutzung seiner Anfahrts-Karte auf meiner Homepage erlaubte. Ein paar Monate später bekam ich vom Kartenverlag eine ziemlich kostspielige Unterlassungsklage ins Haus.
Der Vermieter hatte nämlich die Karte genausowenig legal auf seiner Homepage wie ich.

Pech gehabt! Hätte ich die Erlaubnis schriftlich gehabt, hätte sich mein Vermieter da nicht so einfach rausreden können, und ich hätte zumindest einen Teil meiner Kosten bei ihm geltend machen können!

Charlie
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde Dir den Tarifvertrag des AGD ans Herz legen, da steht alles haarklein drin, welche Möglichkeiten und Nuancen es gibt, wenn man Nutzungsrechte übertragen will, und wie da die Kostenschlüssel in Bezug auf Arbeitszeit hochgerechnet werden. (einfaches, erweitertes oder uneingeschränktes Nutzungsrecht)

kostet zwar was, ist es aber Wert, auch ums mal dem Kunden zu zeigen.
http://www.agd.de
 
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