Iphone geschäftlich nutzen, Steuer?

pdjf

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habe bezüglich des erwerbs eines z.b. iphones als freiberufler eine frage.
erreiche leider gerade meinen steuerberater nicht;)
welche voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ich 1. die mwst. geltend machen kann bzw. den anschaffungspreis. 70% geschäftl. nutzung 30% privat?! bräuchte schnell eine antwort:)
 
1. du brauchst eine rg. mit ausgewiesener mwst.
2. der steuerberater zieht in der e/ü berechnung den privatanteil ab,
d.h. er rechnet die private nutzung als "einnahme" hinzu und
in der ust.erklärung wird dir die private nutzung gleichfalls hinzugerechnet.

falls du weniger private nutzung durchsetzen willst: telefonliste mit allem drumunddran
 
iphone wie normales Handy

wie ernies schon schreibt: Lass die MwSt. ausweisen, alles andere läuft wie ein normales Handy.
 
Nutze ein zweites Handy mit einer Prepaidkarte als privates und gut ist es.
Viel Feude
Incal
 
und anmeldung bei der GEZ nicht vergessen!
 
mein Steuerberater stellt alle Mobiltelefonkosten auf das Geschäft.
Muss daszu sagen, dass ich Fotograf bin und eh viel unterwegs, weiss nicht, wie es wäre, wenn ich meist im Büro wäre.
 
Eventuell noch in Verbindung mit einem Verbindungsnachweis der Telefongesellschaft.

verlangen viele nur frage ich mich, ob der mensch beim finanzamt die einzelnen tel. anruft, um zu überprüfen, ob es geschäftlicher oder privater kontakt ist.;)

habe mittlerweile ausgerechnet, dass ich zu 58,9% privat telefoniere.
hm, ob ich auch jetzt ein iphone als betriebsausgabe geltend machen kann???
vielleicht sollte man einfach der pauschale folgen....
 
verlangen viele nur frage ich mich, ob der mensch beim finanzamt die einzelnen tel. anruft, um zu überprüfen, ob es geschäftlicher oder privater kontakt ist.;)

Ich hatte auch noch zwei Zitate angeführt. Die gehören zu meiner Aussage dazu.

Im übrigen behaupte ich einfach, daß dies mein Geschäftstelefon ist und kann es auch belegen. Wenn Du 40% Privatgespräche damit führst, ist das kontraproduktiv.
 
nein er wird ganz einfach einen fremdvergleich durchführen und feststellen, ob du im rahmen deiner branche liegst.

wenn du weniger privat angibst als üblich hast du ein problem, wenn du nicht nachweisen kannst was alles beruflich veranlasst ist.

die sind mittlerweile nicht mehr ganz blöd und haben statistiken für alles und wer heute noch meint er könne das fa mit sowas leimen, der sollte gespannt auf seine nächste betriebsprüfung sein:sick:

mit den üblichen pauschalen bleibt einem meist ärger erspart.
 
Also, bei mir zieht der Steuerberater immer eine Pauschale von 20% für private Nutzung ab. Habe mein Büro auch zu Hause und mein Handy halt am Mann. Daher werden auch beim Festnetz 20% abgezogen. Passt seit 2001 so und hatte noch ekinen Stress mit dem FA deswegen.
Deine Rechnungen erhältst du doch eigentlich so oder so mit ausgewiesener Mwst. , da kann es dann doch keine Probleme geben.
 
gut, die frage ist nur, ob eine solche hardwareanschaffung ins betriebsvermögen gehen darf, wenn es mehr privat genutzt wird.
man kann natürlich nichts sagen und davon ausgehen, dass der steuerberater einfach pauschal 20% als privat abzieht und gut ist.

wie ist das eigentlich bei einem komplettanschluss bei z.b. arcor. quasi tel und internet flat. gibt es da auch eine sogenannte pauschaler prozentsatz?
 
gut, die frage ist nur, ob eine solche hardwareanschaffung ins betriebsvermögen gehen darf, wenn es mehr privat genutzt wird.
man kann natürlich nichts sagen und davon ausgehen, dass der steuerberater einfach pauschal 20% als privat abzieht und gut ist.

wie ist das eigentlich bei einem komplettanschluss bei z.b. arcor. quasi tel und internet flat. gibt es da auch eine sogenannte pauschaler prozentsatz?

ja sie darf, zitat:


Gewillkürtes Betriebsvermögen

Als Betriebsvermögen gelten alle Wirtschaftsgüter die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Aus steuerlicher Sicht ist zwischen dem notwendigem und dem gewillkürten Betriebsvermögen zu unterscheiden.

Gewillkürtes Betriebsvermögen:

Hierzu gehören Wirtschaftsgüter die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Sie müssen geeignet sein, den Betrieb zu fördern. Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil 10 bis 50 Prozent so können diese Wirtschaftsgüter bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich vollumfänglich als gewillkürte Wirtschaftsgüter angesetzt werden. Besonderheiten sind bei Grundstücken zu beachten.

Aufgrund geänderter BFH-Rechtsprechung (2.10.2003, IV R 13/03) kann nun auch bei Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Allerdings wird die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen dann ausgeschlossen, wenn das Wirtschaftsgut nur im geringfügigen Umfang betrieblich genutzt wird. Eine geringfügige Nutzung ist bei einem betrieblichen Anteil von weniger als 10 Prozent der gesamten Nutzung gegeben. (Hierzu auch BMF-Schreiben vom17.11.2004.)

Vom Betriebsvermögen ist das Privatvermögen abzugrenzen. Beträgt der private Nutzungsanteil mehr als 90 Prozent, liegt notwendiges Privatvermögen vor.


und für die flatteratte gilt auch der pauschale ansatz......
 
Hast Du deinen Steuerberater immer noch nicht erreicht? Dann würde ich mal den Steuerberater wechseln...
 
Hast Du deinen Steuerberater immer noch nicht erreicht? Dann würde ich mal den Steuerberater wechseln...

gewillkürtes betriebsvermögen. man, man man:D hier tummels sich ja ein paar steuerasse herum. vielen dank!

die ausführung von ernies zeigt eindeutig, dass man nicht immer sofort zum tel. greifen muss;)

ps: mein steuerberater ist erreichbar, nur stöhnt er bestimmt wieder, wenn ich mit solchen fragen anklingele....
ach ja, werde ihn wechseln, hatte ich schon seit einiger zeit vor:D
 
Du darfst ernies dann aber nur nicht in Haftung nehmen, wenn er dich falsch verstanden oder geirrt hat.
 
Du darfst ernies dann aber nur nicht in Haftung nehmen, wenn er dich falsch verstanden oder geirrt hat.

ich werde dem fa von meiner wissensquelle erzälen. die werden sich freuen:D

eines darf man bei so einem iphone nicht vergessen, insbesondere wenn man ein tmob complete vertrag hat: es ist ja nicht nur zum telefonieren da. will heissen, ein einzelverbindungsnachweis stellt noch kein beweis für die ausreichend betriebliche nutzung dar. wenn man damit unterwegs geschäftlich emails abruft und schreibt, kann dies schwer dargelegt werden....oder?!
 
Da ich Kurse und Vorträge über das iPhone halte werde ich mich im Zweifel auf einen Kampf mit dem Finanzamt einlassen, dass mein iPhone zu 100% betrieblich genutzt wird.

Anderenfalls hätte ich auch gerne 30% meiner Einnahmen, die ich durch iPhone Kurse etc. erziele, gerne Steuerfrei

Alex
 
wir hätten auch gerne unseren Anteil an Deinen Einnahmen... :D
 
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