Iphone 6 von Ebay Icloud lock

obersturm

obersturm

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Hallo all,

ich bin ja nun so garnicht bewandert, was Technik im Detail angeht. Jetzt hat die Tochter sich also ganz schlau aus Ebay ein gebrauchtes Iphone 6 bestellt, das Icloud gelockt ist.

Also hab ich mal schnell gegoogelt und ein Youtube Video gefunden wo ueber einen DNS Server das Ding zum laufen gekriegt werden kann.
Jetzt hab ich null Ahnung, was ein DNS Server ueberhaupt ist. Ich kann jetz ins Netz und einige Funktionen des Telefons nutzen.
Kann man das Telefon vom Vorbessitzer unlocken lassen und wie geht man da vor? Die email Adresse ist ja nicht im Klartext auf dem Screen zu sehen?
Kann man das auch ohne den Vorbesitzer alles wieder auf Null stellen?

Dank und Gruss AUStralien

Martin
 
Hier gibt es kein Hilfe um die ICloud sperre zu entfernen!
 
Kann der Vorbesitzer entfernen...Apple theoretisch auch aber da werden schon sehr hohe Anforderungen gestellt, zu belegen, dass es einem gehört. (Ursprüngliche Rechnung...)

Wenn es also der Vorbesitzer nicht entfernt hast du wohl einen neuen Briefbeschwerer.
 
Hier gibt es kein Hilfe um die ICloud sperre zu entfernen!
Ach so? Ist es etwa illegal den Vorbesitzer anzuschreiben und ihn zu bitten, es von seinem Account zu nehmen?

Danke auch fuer Sachdienliche Hinweise.... ;-)
 
Wenn man schreibt ob man das auch ohne Vorbesitzer entfernen kann geh ich nicht davon aus das Sie nur auf der suche nach sem vorbesitzer sind!
 
Wenn man schreibt ob man das auch ohne Vorbesitzer entfernen kann geh ich nicht davon aus das Sie nur auf der suche nach sem vorbesitzer sind!
Das war der allerletzte Teil meiner mehrteiligen Anfrage. Darf ich Sie darum bitten, sich zurueckzuhalten falls nichts produktives zur Sache kommt, bitte?
 
Wenn man schreibt ob man das auch ohne Vorbesitzer entfernen kann geh ich nicht davon aus das Sie nur auf der suche nach sem vorbesitzer sind!
"Wenn ein Wolf im Wald einen anderen Wolf begegnet, denkt er "Ah, sicher ein Wolf". Aber wenn ein Mensch im Wald einen Menschen begegnet, denkt er sich: "Oh, sicher ein Mörder!""

Zur Anfrage: ja man kann den Lock entfernen. Entweder liest man sich ein und macht es wie schon erwähnt oder msn bezahlt Geld an jemanden, der es macht. Webseiten dazu findet man über Google.

Finde ich auch nicht verwerflich, Apple kann die Möglichkeit ja gern wieder entfernen wenn sie wollen.
 
"Wenn ein Wolf im Wald einen anderen Wolf begegnet, denkt er "Ah, sicher ein Wolf". Aber wenn ein Mensch im Wald einen Menschen begegnet, denkt er sich: "Oh, sicher ein Mörder!""

Zur Anfrage: ja man kann den Lock entfernen. Entweder liest man sich ein und macht es wie schon erwähnt oder msn bezahlt Geld an jemanden, der es macht. Webseiten dazu findet man über Google.

Finde ich auch nicht verwerflich, Apple kann die Möglichkeit ja gern wieder entfernen wenn sie wollen.

Danke, ich dachte es gaebe hier vielleicht jemanden, der das Prozedere schon durch hat und man nicht dem erst besten Betrueger den Google einen empfielt erstmal Geld in den Rachen schiebt?
 
Du hast es doch selbst schon geschrieben: schreibt den Vorbesitzer an das er das Gerät aus seinem iCloud Account entfernt dürfte der Aufwand wesentlich geringer sein als über verschiedene dubiose Wege zu versuchen.
 
Danke, ich dachte es gaebe hier vielleicht jemanden, der das Prozedere schon durch hat und man nicht dem erst besten Betrueger den Google einen empfielt erstmal Geld in den Rachen schiebt?

das Beste Prozedere wird durch den Vorbesitzer vorgenommen, ersatzweise kann Apple einspringen.
Alles andere sind illegale und scheinlegale Aktionen.

Wende Dich also an den Vorbesitzer. Reagiert der plötzlich nicht mehr auf anfragen kannst du dir deinen Teil denken.
 
Zuletzt bearbeitet:
das Beste Prozedere wird durch den Vorbesitzer vorgenommen, ersatzweise kann Apple einspringen.
Alles andere sind illegale und scheinlegale Aktionen.

Wende Dich also an den Vorbesitzer. Reagiert der plötzlich nicht mehr auf anfragen kannst du dir dein Teil denken.
Apple kann zwar, nimmt die Sperre nicht raus. Selbst bei Rechnung nicht, selbst bei Erbschaft des Gerätes mit vorliegendem Testament und Totenschein nicht. Sehr ärgerlich, aber Apple bleibt da stur.
 
Apple kann zwar, nimmt die Sperre nicht raus. Selbst bei Rechnung nicht, selbst bei Erbschaft des Gerätes mit vorliegendem Testament und Totenschein nicht. Sehr ärgerlich, aber Apple bleibt da stur.
:eek: Ist das wirklich in letzter Konsequenz so? Da drängt sich ja schon der Verdacht der Nötigung auf.
 
:eek: Ist das wirklich in letzter Konsequenz so? Da drängt sich ja schon der Verdacht der Nötigung auf.
Mehrfach erlebt. Gibt es auch zahlreiche Beiträge im Netz zu, bei denen solche Fälle beschrieben worden. Apple bleibt da stur.
 
Wenn es jetzt so einfach geht, warum gibt dann das FBI solche Unsummen aus?
 
:eek: Ist das wirklich in letzter Konsequenz so? Da drängt sich ja schon der Verdacht der Nötigung auf.
Die einzige Funktion dieser Funktion ist die, dass nur der mit dem Passwort des Accounts das Ding reaktivieren kann. Wenn Apple jetzt wie wild die Teile entsperrt, wo ist da die Funktion der Funktion?
Wenn Apple das 1x macht, kommen am nächsten Tag 10.000. Am Tag darauf 100.000.
Daher macht Apple das nicht und wen sie jemand richterlich zwingen würde, würden sie das so umbauen, dass es technisch nicht mehr geht.
 
Wenn Apple das 1x macht, kommen am nächsten Tag 10.000. Am Tag darauf 100.000.
Daher macht Apple das nicht und wen sie jemand richterlich zwingen würde, würden sie das so umbauen, dass es technisch nicht mehr geht.

wenn die 100.000 stichfest nachweisen können, das sie der rechtmäßige Inhaber und Nutzer des Gerätes sind, dann soll Apple eine Service-Pauschale fordern und das Gerät gefälligst frei schalten.

Und nein, ein "habe ich bei ebay gekauft" ist kein Nachweiß, das es sich um den rechtmäßigen Besitz handelt.
 
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Das zu kontrollieren braucht Arbeit. Viel Arbeit. Eine gefälschte Rechnung reicht da nicht.
Die Gebühren würden die Kosten eines neuen iPhones übersteigen
 
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Und nein, ein "habe ich bei ebay gekauft" ist kein Nachweiß, das es sich um den rechtmäßigen Besitz handelt.
Es sei denn, der Verkäufer kann den rechtmäßigen Eigentumserwerb nachweisen. Im Übrigen legitimiert der rechtmäßige Besitz nicht den Verkauf einer Sache. Dazu ist nur der Eigentümer berechtigt.
 
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