iPhone 6 verkaufen - muss man Steuern bezahlen?

T

Tropmete

unregistriert
Thread Starter
Dabei seit
27.01.2013
Beiträge
317
Reaktionspunkte
26
Hallo! Ich möchte mein iPhone 6 verkaufen. Bei eBay lohnt das ab 800€. Wird dann der Verkauf mit 800€ Gewinn gewertet, wenn ich privat verkaufe? Auch wenn ich unterm Strich nichts daran verdiene (was bei 800€ der Fall wäre).

Vielen Dank!
 
Nein Du kannst das einfach so als Privatmann verkaufen, die Tätigkeit des Verkaufens ist bei Dir ja nicht auf Dauer ausgerichtet.
Aber mach es lieber über die Kleinanzeigen, wenn Du es da für 750 reinsetzt, wird sich sofort irgendein Konsumopfer melden und es Dir aus den Händen reißen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tropmete
Nein Du kannst das einfach so als Privatmann verkaufen, die Tätigkeit des Verkaufens ist bei Dir ja nicht auf Dauer ausgerichtet.
Aber mach es lieber über die Kleinanzeigen, wenn Du es da für 750 reinsetzt, wird sich sofort irgendein Konsumopfer melden und es Dir aus den Händen reißen.

Das Problem ist halt die Gewinnerziehlungsabsicht und der Verkauf von Neuware. Oder ist das auch egal in diesem Fall?
 
Wenn du das Handy mit gewinnerzielungsabsicht gekauft hast, um es also weiter zu verkaufen, dann müsstest du nur den Gewinn versteuern. Also Erlös-Kosten. Als Privatperson bei einem einmaligen Verkauf in der Regel aber nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tropmete
Oh. Da war ich zu langsam
 
Das Problem ist halt die Gewinnerziehlungsabsicht und der Verkauf von Neuware. Oder ist das auch egal in diesem Fall?

"Gewerblich ist jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit."

Ein einmaliger Verkauf fällt da sicher nicht drunter.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tropmete
Steuerbar sind auch private Veräußerungsgeschäfte (also die, die nicht unter die gewerblichen Verkäufe fallen) bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungskosten (also Einkaufspreis) und den Werbungskosten andererseits. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat. § 23 EStG.

Bei einem iPhone würde ich mich aber auf den Standpunkt stellen, dass es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handelt. Dann wäre es nicht steuerbar. Da werden aber auch andere Auffassungen vertreten.
 
Hallo! Ich möchte mein iPhone 6 verkaufen. Bei eBay lohnt das ab 800€. Wird dann der Verkauf mit 800€ Gewinn gewertet, wenn ich privat verkaufe? Auch wenn ich unterm Strich nichts daran verdiene (was bei 800€ der Fall wäre).
Wenn das iPhone über deine Geschäftskonten läuft, müsstest du mE dafür Steuern bezahlen. Wenn du also mit solchen Artikeln handelst, oder wenn du das iPhone als geringwertiges Wirtschaftsgut als betriebliche Investition steuermindernd geltend machst.

Offenbar ist beides nicht der Fall.

Die Finanzämter überprüfen eBay aber zumindest in Stichproben. Wenn eBay-Verkäufer regelmässig was anbieten, gelten sie als gewerbliche Händler und müssen entsprechend Steuern zahlen. Trifft das auf dich zu? Wenn nicht, würde ich mir keine Sorgen machen.
 
Und bitte auch an sowas denken:

Was gilt, wenn selbstständige Gewerbetreibende ein ehemaliges Geschäftshandy verkaufen?
Das hängt davon ab, ob das Gerät an einen anderen Unternehmer oder an eine Privatperson verkauft wird. Bei einem gewerblichen Verkauf an einen Unternehmer kann man die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Beim Verkauf an Verbraucher ist nur eine Verkürzung möglich.


Quelle:
http://www.channelpartner.de/a/gewaehrleistung-und-garantie-beim-smartphone-kauf,2616840#
 
Und bitte auch an sowas denken:

Was gilt, wenn selbstständige Gewerbetreibende ein ehemaliges Geschäftshandy verkaufen?
Das hängt davon ab, ob das Gerät an einen anderen Unternehmer oder an eine Privatperson verkauft wird. Bei einem gewerblichen Verkauf an einen Unternehmer kann man die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Beim Verkauf an Verbraucher ist nur eine Verkürzung möglich.


Quelle:
http://www.channelpartner.de/a/gewaehrleistung-und-garantie-beim-smartphone-kauf,2616840#

Zu nennen wäre an dieser Stelle auch ein Studium des Steuerrechts.
 
und mach nicht eine Milchmädchenrechnung wie andere. Bedenke die Gebührenordnungen von ebay und Paypal
 
Was gilt, wenn selbstständige Gewerbetreibende ein ehemaliges Geschäftshandy verkaufen?
Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer muss er dann auch an das Finanzamt zahlen. Dafür kann er die Gebühren von eBay oder Paypal wiederum als Betriebsausgaben geltend machen.
 
Unter 18 muss man doch eh noch keine Steuern bezahlen. :)
 
Zurück
Oben Unten