Intel iMac 17" zum Schnäppchenpreis verpasst!

:eek: Wieso verscheppern die den denn so billig?? Tippfehler??
 
Zuletzt bearbeitet:
Lustig, aber der Verkäufer muss liefern. Dumm gelaufen halt.
 
Meine Fresse! Die haben noch andere im Angebot.

"Auktion wurde mit "Sofort-kaufen beendet"? Die koennen doch nicht so bloed sein, und den Sofort-kaufen-Preis auf 1,99 setzen? Irgendwas ist da faul.
 
Sturmgeist schrieb:
Lustig, aber der Verkäufer muss liefern. Dumm gelaufen halt.
Nö, muß er nicht. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Verkäufer und Gewerbetreibende, von dem Verkauf zurückzutreten.
 
Blomquist schrieb:
Nö, muß er nicht. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Verkäufer und Gewerbetreibende, von dem Verkauf zurückzutreten.

so etwas gab es doch schon einmal?
ich glaub da ging es um ein auto, da musste der kfz- händler die ware für den ersteigerten preis ausliefern.....
 
celsius schrieb:
so etwas gab es doch schon einmal?
ich glaub da ging es um ein auto, da musste der kfz- händler die ware für den ersteigerten preis ausliefern.....

das war eine auktion, da zählt der endpreis, egal welcher. bei sofortkauf zu so einem preis geht jedes deutsche gericht von einem vertipper aus. der händler wird (fairerweise) nicht liefern müssen.
 
:eek: … is nich wahr! Das ist ja der absolute Hammer,… masterx.ag kann man nur beglückwünschen,… *neidischbin*

Greetz,…
 
Blomquist schrieb:
Nö, muß er nicht. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Verkäufer und Gewerbetreibende, von dem Verkauf zurückzutreten.


Genau. Er kann sich darauf berufen, dass dieser Preis ein Tippfehler war, und somit ist der Vertrag anfechtbar wegen Auszeichnungs-Irrtum.
Damit würde er vor jedem Gericht durchkommen, da der Käufer hätte wissen müssen dass bei diesem Preis ein Fehler vorliegt.
 
aber vielleicht fichtet der Verkäufer den Vertrag gar nicht an!
Dann hat der Käufer wirklich dusel gehabt!
 
MACxi schrieb:
aber vielleicht fichtet der Verkäufer den Vertrag gar nicht an!
Dann hat der Käufer wirklich dusel gehabt!


Natürlich wird er das tun. mach dir da keine Hoffnungen. ;)
 
Da hat einer Sofortkaufenpreis mit Startpreis verwechselt. Und der Verkäufer wird sicher nicht liefern, das würde massiv Schaden für ihn bedeuten.

Fabian
 
frankyfly schrieb:
Genau. Er kann sich darauf berufen, dass dieser Preis ein Tippfehler war, und somit ist der Vertrag anfechtbar wegen Auszeichnungs-Irrtum.
Damit würde er vor jedem Gericht durchkommen, da der Käufer hätte wissen müssen dass bei diesem Preis ein Fehler vorliegt.

So isses. :) Letztens gab es auch diese berüchtigte Auktion. Es müßte mittlerweile ein paar Urteile zu diesen "Tippfehler-Auktionen" geben, daß ein Verkäufer seine Ware bei offensichtlichen Angebotsfehlern nicht unter Wert verkaufen muß (war ja auch vor dem Internet-Zeitalter nicht so). Dann gibt es noch die üblichen Klauseln zum Vorbehalt von Änderungen und zur Unverbindlichkeit des Angebots. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Händler und Gewerbetreibende sogar den Verkauf an einen bestimmten Käufer einfach verweigern, also einzelne Käufer ausschließen. Elektronik-Discounterketten wie Media Markt oder Saturn setzen schließlich noch einen drauf und garantieren noch nicht mal dafür, daß die in den Prospekten angebotene Ware dann auch wirklich zu dem angegebenen Preis und überhaupt in den Filialen vorhanden ist (wobei es da glaube ich mittlerweile eine Bestimmung gibt, nach der ein gewisses Kontingent vorhanden sein muß, was für den Kunden aber in der Praxis kaum überprüfbar ist, wenn er das Produkt aus dem Prospekt nicht im Laden findet und sich der Laden darauf beruft, daß die Ware bereits ausverkauft ist).
 
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