Impressumspflicht?

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weebee

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Hallo,

gilt die Pflicht eigentlich auch für Sites, die noch keinen Inhalt haben? Also beispielsweise bei Seiten, die vom Provider gerade freigeschaltet wurden und dann nicht vom "Besitzer" mit Inhalten aufgefüllt worden sind.

Und wie ist es bei Sites, die nur aus einer Seite bestehen, z.B. "Under Construction".
 
Naja, mit dem Impressum bist du ja nur verantwortlich für den Inhalt, oder so. Und da eine eben freigeschaltete Website keinen Inhalt hat wird das wohl egal sein ...

Ist aber natürlich nur eine Vermutung.
 
Und wie ist das bei Seiten, die nur aus einem Forwarder bestehen?
 
gute frage. schau dir mal an, wie wir es bei http://www.dvdts.de gemacht haben.
das haben wir aber nur aus guter laune so gemacht.
einer pflicht waren wir uns hier nicht bewusst.
 
Eine Impressumpflicht besteht erst, wenn die Site geschäftlich genutzt wird.
Kein Inhalt ---> keine Impressumspflicht
 
Das ist doch mal 'ne Antwort. Danke!
 
Die Impressumspflicht ist dreigeteilt:
- Rein private Website
Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.
- Geschäftsmäßige Website
Nach § 5 TMG ist u.a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich.
- Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website
Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.
 
iWerner;2745077 - Rein private Website Völlige Anonymität möglich schrieb:
Das ist so nicht richtig.

Eines der wichtigsten Kriterien hierfür ist, dass keine Werbebanner oder Anzeigen geschaltet sind.

Wichtig auch: kein "Blog" oder "Journalistisches", dann wäre ein Verantwortlicher zu benennen. Und möglichst keine kommerziellen Links.

Wer nur Lebenslauf und Bilder und Links zu anderen überwiegend privaten Seiten veröffentlicht, dürfte wenig zu befürchten haben.
 
Eben. Sobald eine Site News oder aus einem Weblog besteht, gilt sie als redaktionell verwaltet und ist impressumspflichtig.
Eine Seite, die nur einen Platzhalter (Baustelle, etc.) enthält und auf der keinerlei geschäftliche Absicht zu erkennen ist, benötigt erstmal kein Impressum. Erst, wenn entsprechender Inhalt hochgeladen wird.
 
Die Impressumspflicht ist dreigeteilt:
- Rein private Website
Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.
- Geschäftsmäßige Website
Nach § 5 TMG ist u.a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich.
- Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website
Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, die aber leider die Frage nicht beantwortet. Es geht um einen nicht vorhandenen Content.
 
Hallo,

gilt die Pflicht eigentlich auch für Sites, die noch keinen Inhalt haben? Also beispielsweise bei Seiten, die vom Provider gerade freigeschaltet wurden und dann nicht vom "Besitzer" mit Inhalten aufgefüllt worden sind.

Und wie ist es bei Sites, die nur aus einer Seite bestehen, z.B. "Under Construction".

Die Impressumspflicht gilt für bestimte Inhalte, nicht für eine freigeschaltete und erreichbare Domain ;)

2nd
 
Besteht denn auch Impressumspflicht, wenn ich die Site mit einem Passwort schütze, also nur ausgewählte User Zutritt haben ?

Kann ein ständiges "Under Construction"-Schild mich von der Impressumspflicht befreien?
Die Seite ist ja noch nicht fertig, da ich noch daran arbeite. Das Impressum kann ja zur Fertigstellung, wenn alles 100% so ist wie ich will, also 2015, folgen.
 
Besteht denn auch Impressumspflicht, wenn ich die Site mit einem Passwort schütze, also nur ausgewählte User Zutritt haben ?

Kann ein ständiges "Under Construction"-Schild mich von der Impressumspflicht befreien?
Die Seite ist ja noch nicht fertig, da ich noch daran arbeite. Das Impressum kann ja zur Fertigstellung, wenn alles 100% so ist wie ich will, also 2015, folgen.
Bei Passwortschutz ist sie ja nicht öffentlich und daher nicht als öffentlicher Blog oder kommerzielle Seite fungierend, also gilt hier die Impressumspflicht nicht.
Ein ständiges „Under Construction“ befreit von der Impressumspflicht nicht, wenn die Seite Inhalte aufweist, die o. g. Punkten entsprechen.
 
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