Obacht: Es handelt sich hierbei um keine Vertragsverletzung!!
Aus einem Kaufvertrag gem. BGB ergeben sich für einen Käufer grundsätzlich immer nur zwei Pflichten die er verletzen kann:
1. Die Ware zu bezahlen.
2. Die Ware abzunehmen.
Nachdem ich mich mal durch die
relevanten AGBs von Apple gestöbert habe lautet die Antwort auf die Frage:
Nein! Nicht unter den zugrundegelegten Umständen.
Apple behält sich das Recht vor die Bestellung (!!explizit nicht den Auftrag!!) zu stornieren (was der Verweigerung der Willenserklärung gleichkommt), sofern der "jederzeit" forderbare Nachweis nicht vorgelegt wird. (s. 2.1 der AGBs).
Somit sind drei Fälle denkbar:
1. Fall
Bestellung kommt rein - Apple fordert Nachweis - Nachweis wird vorgelegt - Apple sendet Auftragsbestätigung - Vertrag ist zustandegekommen
2. Fall
Bestellung kommt rein - Apple fordert keinen Nachweis - Apple sendet Auftragsbestätigung - Vertrag ist zustandegekommen
3. Fall
Bestellung kommt rein - Apple fordert Nachweis - Nachweis wird nicht vorgelegt - Apple storniert die Bestellung - Vertrag ist nicht zustandegekommen
Wird der Nachweis erst nach dem Versand der Auftragsbestätigung gefordert, hat Apple Pech gehabt (kaufmännische Sorgfaltspflicht missachtet)... und der Kunde bekommt ggf. einen "roten Reiter" auf seine Akte