Im Apple-Store "Bildung" auf Firma kaufen

Caipi schrieb:
Eine GbR muss die Namen der Gesellschafter tragen! Man kann zwar einen Firmennamen mit angeben aber bei einer GbR ist man noch verpflichtet die Gesellschafter zu nennen.
laut unserem steuerberater ist das nicht mehr so und der sollte es wissen – hab ich aber schon mal geschrieben.
 
Caipi schrieb:
Eine GbR muss die Namen der Gesellschafter tragen! Man kann zwar einen Firmennamen mit angeben aber bei einer GbR ist man noch verpflichtet die Gesellschafter zu nennen.
Das ist ein Unterschied. Die Firma (d.h. der Name der GbR) kann lauten wie sie will (im Rahmen des allgem. Firmenrechts). Soweit ich weiß, ist es aber erforderlich, dass für die Öffentlichkeit erkennbar ist, dass es sich um eine GbR handelt und wer die Gesellschafter sind. Das muss aber nicht in der Firma geschehen, sondern kann z.B. auch im Briefkopf oder Fußziele von Geschäftsbriefen/Rechnungen gemacht werden.
 
....ich versteh diese diskussion hier nicht !!!

...für den apple store ist es völlig unerheblich, ob man ein einzelunternehmer, eine GbR oder weiss der teufel was ist.....

...das einzige was die wissen wollen ist die Steuernummer ;)
 
BIGboi schrieb:
noch nicht - bin aber bald student, und gleichzeitig sebstständig.
Durch deinen Kauf für die Firma verstößt du jedenfalls klar gegen die Bedingungen des Education Stores:

Vereinbarung
Durch Klicken in die Taste “Akzeptieren” bestätige ich, dass:
- alle Produkte für meinen persönlichen oder ausbildungsbezogenen Gebrauch und/oder zu Forschungszwecken verwendet werden
- ich damit einverstanden bin, dass die unter dem Link verfügbaren Vertragsbestimmungen für meine Einkäufe im Apple Store Bildung gelten.


Darüberhinaus:
Wenn da auf der Rechnung was von "EDU" steht, weiß ich nicht, inwieweit da jemand aufmerksam wird.
Und das (!) wäre dann im Fall der Fälle dann sicherlich kein Spaß.
Ich als Finanzamt würde dir jedenfalls unterstellen, dass du dein Studiennotebook von der Steuer absetzen willst
 
Zuletzt bearbeitet:
Kanonen, Spatzen - ergänzen Sie sinnvoll..

Fact ist:
Auf der Rechnung des EDU Stores ist die MWSt. ausgewiesen.

Aufgrund der Regelungen des EDU Stores schließt sich die Anschaffung und gewerblich Nutzung laut Apple gegenseitig aus (s. Posting von performa).
Somit wäre es sehr verwunderlich wenn Apple die Rechnung auf eine Firma ausstellen würde und zudem einen EDU-Rabatt einräumt.
Andereseits: Nichts ist unmöglich ;)

Ob das Finanzamt die auf einen der Gesellschafter einer GbR ausgestellte Rechnung als Anschaffung der GbR sieht, liegt im Ermessen und in der Laune des Sachbearbeiters.
Müssen tut er es nicht... aber aus eigener Erfahrung tut er das ;)

Sobald das FA das gekaufte Gut als Firmenbesitz anerkennt, kann man es selbstverständlich auch nach den gültigen Regelungen abschreiben (auch wenn danach ursprünglich nicht gefragt wurde).
Das hat definitiv NIX mit Steuerhinterziehung zu tun!
Denn sowohl Apple als auch das Finanzamt kann mir nicht vorschreiben, wie ich mein Eigentum nutze... letztere können es mir höchstens als steuerlich nicht relevant anerkennen ;)
 
hi leute,

ich bin auch selbständig, hab 2 Azubi´s aber sonst nix mit EDU zu tun, so wie ich die kriterien verstehe, qualifiziere ich mich doch dann für den EDU discount ? oder?? andere meinungen??

(bei mir ist alles PC, den mac hätte ich unter anderem gerne damit die azubis im internet unterwegs sein können, ohne daß ich schiss habe dass mein netzwerk viral gearscht wird und die daten hops gehen)
 
BIGboi schrieb:
Ausserdem ist es kein Kleingewerbe.
Wenn ich das so lese, ist die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs im Apple Store Bildung für Dich wohl das geringste Problem. Wenn Du kein Kleingewerbe hast, Dein Unternehmen also nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, dann bist Du keine GbR mehr. Dazu würd ich an Deiner Stelle mal Deinen Steuerberater befragen...
 
schronzy schrieb:
Denn sowohl Apple als auch das Finanzamt kann mir nicht vorschreiben, wie ich mein Eigentum nutze...
Könnte Apple vom Vertrag zurücktreten, bei Nicht-Nachweis der persönlichen Voraussetzungen der Geschäftsbedingungen?
 
Ja, es ist möglich.

Ich selbst bin z.B. Freiberufler und mahce zur Zeit zusätzlich ein Fernstudium. D.h. ich bin berechtigt im EDU Store zu kaufen UND die Vorsteuer geltend zu machen - was ich auch tue.

Liebe Grüße,
Kovu
 
...jeder freiberuflich taxifahrender student kann wenn er MwSt. schreibt diese variante in anspruch nehmen ;)
 
Kovu schrieb:
Ich selbst bin z.B. Freiberufler und mahce zur Zeit zusätzlich ein Fernstudium. D.h. ich bin berechtigt im EDU Store zu kaufen UND die Vorsteuer geltend zu machen - was ich auch tue.
Es "funktioniert" zwar "technisch".
Ob du dazu allerdings "berechtigt" bist, bezweifle ich.
Jedenfalls, wenn es um ein und dieselbe Hardware geht.

Die Vorsteuer darfst du doch nur geltend machen, wenn du das Gerät beruflich nutzt.
Und das wiederum verstößt gegen die Geschäftsbedingungen des Apple Edu-Stores...

(Persönlich sag ich allerdings mal so: Ich schließe nicht völlig aus, dass ich es genauso machen würde ;) )
 
performa schrieb:
Könnte Apple vom Vertrag zurücktreten, bei Nicht-Nachweis der persönlichen Voraussetzungen der Geschäftsbedingungen?
Nein - einen geschlossenen Vertrag (also der beidseitigen eindeutigen Willenserklärung auf den Abschluss des Geschäftes "Geld gegen Ware") wird Apple (oder sonstwer) unter Garantie nicht widerrufen - das BGB sieht für solche Fälle nämlich Schadensersatzpflicht durch den Widerrufenden vor und das tut sich kein (normaler) Mensch an.

Da jedoch ein Vertrag erst zustande kommt, wenn zwei Willenserklärungen vorliegen, kann Apple jederzeit seine Willenserklärung nicht abgeben. Beim EDU-Store / Online Store (wie auch sonst überall) ist diese, vertragsbegründende, Willenserklärung erst die Auftragsbestätigung. Erst wenn die dem Käufer vorliegt, ist ein Vertrag geschlossen.

Das Präsentieren der Ware sowie die Bekanntgabe, das man es zum Preis X verkaufen möchte, ist, entgegen dem üblichen Irrglauben, keine vertragsbegründende Willenserklärung. Dies gilt sowohl bei Apple als auch beim Supermarkt um die Ecke.

De facto habe ich gestern das zweite Mal im EDU Store bestellt und es wurde wieder einmal kein Nachweis von mir gefordert.
Bezahlt per Kreditkarte und die Auftragsbestätigung liegt mir vor.
Gerade bei mir (33 Jahre alt und kein studentenübliches KK Limit) würde ich sowas von hellhörig werden und einen Nachweis fordern... aber irgendwie interessiert das keinen.
Bevor die Frage kommt: Ja ich bin berechtigt ;)
 
drmc_coy schrieb:
hi leute,

ich bin auch selbständig, hab 2 Azubi´s aber sonst nix mit EDU zu tun, so wie ich die kriterien verstehe, qualifiziere ich mich doch dann für den EDU discount ? oder?? andere meinungen??
Ja hier! :)
Andere Meinung:
Da der Hauptzweck deines Gewerbes nicht in der Ausbildung deiner Azubis liegt (muss so sein, sonst hättest du keinen Gewerbenachweis bekommen), bist du zwar ein Lehrbetrieb im Sinne der AusbV, aber dadurch wirst du nicht zu einer Bildungseinrichtung.
Alle anderen Kriterien kommen nicht in Frage... es sei denn du wirst Dozent o.ä. an der Berufsschule und die bescheinigen dir das ;)
 
schronzy schrieb:
das BGB sieht für solche Fälle nämlich Schadensersatzpflicht durch den Widerrufenden vor und das tut sich kein (normaler) Mensch an.
Kann Apple nicht aufgrund der einseitigen Vertragsverletzung durch den Käufer nicht auch nachträglich - nach Bezahlung und Lieferung - ohne Schadenersatzpflicht zurücktreten?
(Rückgewähr der Leistung bleibt natürlich unberührt)
 
Obacht: Es handelt sich hierbei um keine Vertragsverletzung!!

Aus einem Kaufvertrag gem. BGB ergeben sich für einen Käufer grundsätzlich immer nur zwei Pflichten die er verletzen kann:
1. Die Ware zu bezahlen.
2. Die Ware abzunehmen.

Nachdem ich mich mal durch die relevanten AGBs von Apple gestöbert habe lautet die Antwort auf die Frage:
Nein! Nicht unter den zugrundegelegten Umständen.

Apple behält sich das Recht vor die Bestellung (!!explizit nicht den Auftrag!!) zu stornieren (was der Verweigerung der Willenserklärung gleichkommt), sofern der "jederzeit" forderbare Nachweis nicht vorgelegt wird. (s. 2.1 der AGBs).

Somit sind drei Fälle denkbar:

1. Fall
Bestellung kommt rein - Apple fordert Nachweis - Nachweis wird vorgelegt - Apple sendet Auftragsbestätigung - Vertrag ist zustandegekommen

2. Fall
Bestellung kommt rein - Apple fordert keinen Nachweis - Apple sendet Auftragsbestätigung - Vertrag ist zustandegekommen

3. Fall
Bestellung kommt rein - Apple fordert Nachweis - Nachweis wird nicht vorgelegt - Apple storniert die Bestellung - Vertrag ist nicht zustandegekommen

Wird der Nachweis erst nach dem Versand der Auftragsbestätigung gefordert, hat Apple Pech gehabt (kaufmännische Sorgfaltspflicht missachtet)... und der Kunde bekommt ggf. einen "roten Reiter" auf seine Akte ;)
 
Stimmt, sie schreiben immer nur was von Bestellung.
Macht schon Sinn.

Hätte ich vielleicht auch noch selbst draufkommen können, sorry. ;)
Hab mir die EDU-Konditionen nicht durchgelesen, obwohl ich da schon zwei, drei Mail bestellt habe.
 
Hmmmm... nachdem ich mir diese o.g. AGBs nochmal in Ruhe zu Gemüte geführt habe, muss ich meine in Posting #25 gemachte Aussage revidieren:
Offensichtlich gibt es seitens Apple keine Beschränkung hinlänglich der im EDU Store erworbenen Sachen für Studenten.

Apple EDU Store AGBs - Link s.o. schrieb:
Damit Sie Ihren Einkauf über den Apple Store zu den Sonderkonditionen für Bildungseinrichtungen tätigen können, müssen Sie entweder als Student eingeschrieben sein und einen gültigen Studentenausweis besitzen oder Sie müssen als Pädagoge oder Dozent an einer Bildungseinrichgung beschäftigt sein und das Produkt für Ihre privaten Zwecke, für Unterrichts- und/oder für Forschungszwecke erwerben.
Das "Blaue" ist für Studenten mit Nachweis nicht relevant.
Somit kann man im EDU Store mit Rabatt kaufen und anschließend die Sachen nutzen wie man möchte; vollkommen egal ob gewerblich oder privat.
Unter diesem Gesichtspunkt. würde es mich jetzt noch weniger wundern, wenn der Apple EDU Store nicht auch Rechnungen auf eine Firma ausstellen würde.
 
Oh...
Interessant.
Gutes Auge. ;)

Aber vor dem "Zutritt" zum Education-Store stimmt man hier zu:

http://store.apple.com/Apple/WebObjects/deInd

Durch Klicken in die Taste “Akzeptieren” bestätige ich, dass:
• alle Produkte für meinen persönlichen oder ausbildungsbezogenen Gebrauch und/oder zu Forschungszwecken verwendet werden
 
Von Seiten des Apple-Store korrekt hin oder her, du kaufst dir das Ding als Studi, bekommst fein dein EDU-Rabatt und reichst beim FA die Rechnung ein. Selbst wenn die da EDU-Rabatt sehen, wird denen das sicherlich egal sein.
Weiterhin gehe ich mal davon aus, dass du für die GbR, welche du mit einem Kumpel (oder auch mehreren) hast, voll Vertretungsberechtigt und persönlich haftend bist. Also solltest du doch auch in deinem Namen für die GbR was kaufen können...
Ich habe das übrigens auch so vor... Da wird der iMac noch mal um einiges billiger...
Gruß
 
@performa

Ja das widerspricht sich.
Aber angesichts der Tatsache, das nach deutschem Recht kein Verkäufer mir vorschreiben kann *, wie ich mein Eigentum verwende und zudem die ABGs normalerweise als Geschäftsgrundlage dienen, kann man wohl den Satz auf der Eingangsseite "vernachlässigen".

* Es sei denn es liegt ein berechtigtes Interesse vor das höher wiegt als das Recht auf Eigentum, z.B. der Verkauf von gepanzerten PKWs der höchsten Schutzklasse die immer an den Hersteller zurückverkauft werden müssen. Aber das trifft hier wohl kaum zu ;)
 
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