Ich hasse meinen iMac G5 + Install. Probs...

marti schrieb:
Also, dreimal musst Du reparieren lassen, dann gibt es vermutlich ein Austauschgerät.
Woher habt Ihr bloß Euer Halbwissen?
Schau mal bei Post #14. Dort ist die gesetzliche Regelung zitiert.
 
also nochmal - in Ergänzung zu #14 - zum Gewährleistungsrecht, das man nach dem BGB § 443 ff. gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann (und das auch nicht durch die freiwillige Garantie des Herstellers, hier also auch Apple, nicht ausgeschlossen ist):

Du hättest gleich die Lieferung eines mangelfreien Rechners statt der Reperatur verlangen können. Da diese nach zwei Versuchen fehlgeschlagen ist, hast du nun ein Recht (die Wahl) auf Preisnachlass oder Rücktritt, das heißt Ware zurück, Geld zurück (früher, bis 2002, als Wandelung bezeichnet).

Das ganze gilt, wenn die Ware bereits bei Lieferung ("Gefahrübergang") einen Fehler hatte, was aber in den ersten 6 Monaten, da du von einem Unternehmen gekauft hast, vermutet wird und im Streitfall vom Verkäufer wiederlegt werden müsste.
 
turek schrieb:
Du hättest gleich die Lieferung eines mangelfreien Rechners statt der Reparatur verlangen können.
Nicht unbedingt, denn "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist."
Heißt konkret, es bleibt i.d.R. dem Verkäufer überlassen, wie er nachbessern will.
 
kein Wunder das so viele im rechtlichen Streit mit Apple sind! Verdammt noch mal! Ich bin der Meinung das man ein solches Problem auch auf eine andere Art und Weise lösen kann, ohne das man sofort den Gesetzestext zitieren muss! Ein bisschen weniger dahinschwafeln und ein wenig mehr mit dem AppleCare Menschen sprechen und zwar auf eine normale Art und Weise kann Wunder bewirken. Die machen ja das nicht zum ersten Mal, die wissen ganz genau was sie zu tun haben. Außerdem wurde mir ja vor der dritten Reparatur bereits gesagt das man es noch einmal mit einer Reparatur versuchen möchte und wenn es dann noch immer Probleme geben sollte besteht noch immer die Möglichkeit auf ein Ersatzgerät! Mir wärs ja auch lieber gewesen wenn der iMac nach der dritten Reparatur funktioniert hätte. Jetzt muss ich wieder anrufen und wieder auf ein mögliches neues Gerät warten. Da geht Zeit drauf die ich nicht habe!
 
:confused: Was willst Du uns damit sagen?
Ein wenig mehr Dahergeschwafel und das Zitieren von Gesetzestexten hätte vermutlich ausgereicht, daß Du Dein neues Gerät jetzt schon hättest. Statt dessen wartest Du nun das dritte Mal.
Und vermutlich wirst Du auch ein viertes oder fünftes Mal warten müssen, wenn Du nicht so langsam anfängst daherzuschwafeln und Gesetzestexte zu zitieren...
 
glaub ich kaum.... es ist ja nicht so das ich von meinem Recht nicht gebrauch mache, aber das geht auch auf die freundliche Tur und den Serviceberater mit irgendwelchen Gesetzestexten zu verärgern kann da auch nicht viel weiterhelfen...
 
@activision
Ich finde es sehr begrüßenswert, daß du das Gespräch suchst und eine gemeinschaftliche Lösung anstrebst.
Immer dieses blöde, spießige Geschreie nach dem Anwalt; taugt bestenfalls für Gartenzwerge und Hobbyjuristen ;)

Dein Bedenken gegenüber den Intels kann ich jedoch nicht teilen. Im übrigen ist es nur eine Frage von 6 bis 8 Monaten, bis die von dir gewünschte Software auch im univ.binary Code vorliegt. Bis dahin tuts auch die Rosetta-Krücke.
Gruß,
schwuppdiwupp
 
HäckMäc schrieb:
Nicht unbedingt, denn "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist."
Heißt konkret, es bleibt i.d.R. dem Verkäufer überlassen, wie er nachbessern will.

Das mit den "unverhältnismäßigen Kosten" (nach 439 III BGB) gilt aber doch wohl nicht - wie bei Apple - beim Wunsch des Käufers nach Lieferung einer "mangelfreien Sache" (nach 439 I), also kann er praktisch doch gleich den mangelhaften Apple zurückgeben und einen entsprechenden mangelfreien verlangen, ohne die Beseitigung des Mangels zu verlangen.

Trotzdem sollte wohl ein klärendes Gespräch - aber nicht als Bittsteller, sondern bei Kenntnis der Rechte - immer vorgezogen werden
 
Auch wenn mich jetzt einige für einen streitsüchtigen Paragraphenreiter halten mögen...:
Natürlich gilt das mit den unverhältnismäßigen Kosten auch für Apple. Wenn eine Reparatur deutlich günstiger kommt, als ein Austauschgerät, dann muss man die Reparatur akzeptieren. Allerdings nur zwei mal.

Außerdem verstehe ich das Geschwätz von Spießern und Gartenzwergen nicht so ganz. Was spricht denn dagegen, dem freundlichen Menschen im Service freundlich klarzumachen, daß man seine Rechte kennt?
Wenn der freundliche Servicemensch erkennt, daß er mit dem Kunden nach Belieben umspringen kann, da er einfach alles widerspruchslos akzeptiert, dann wird er logischerweise so vorgehen, daß seinem Arbeitgeber die geringstmöglichen Kosten enststehen. Dann wartet der Kunde halt. Notfalls auch drei oder vier mal. Aufregen darf sich der Kunde dann aber nicht.

Oder er schmeißt das Teil (wie ganz oben angekündigt) aus dem Fenster. Dann hat das Herumgejammere auch ein Ende.
 
HäckMäc schrieb:
Woher habt Ihr bloß Euer Halbwissen?
Schau mal bei Post #14. Dort ist die gesetzliche Regelung zitiert.

Sorry
ich spreche von der Schweiz, hätte ich schreiben sollen. Theoretisch gilt dort folgende Regelung (Antwort des Konsumentenschutzes auf meine Anfrage hin)

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Guten Tag xxxxxx

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Dazu wie folgt:

Mängelrechte (grundsätzlich)

Bei einem erheblichen Mangel können Käufer die Ware zurück geben und den Kaufpreis zurück verlangen (= Wandelung). Dabei muss man keinen Gutschein akzeptieren, sondern kann Bargeld fordern. Liefert der Verkäufer aber rasch einwandfreien Ersatz, muss man diesen akzeptieren. Ist die Sache trotz Mängeln brauchbar, kann man auch eine Preisreduktion (= Minderung) fordern.

Diese gesetzlichen Garantierechte gelten, wenn beim Kauf nichts Spezielles vereinbart wurde. Bei einem Mangel muss man deshalb zuerst klären, wie die entsprechenden Garantiebestimmungen lauten. Denn manchmal schliessen Garantien bestimmte Materialien oder Teile aus. Oder der Verkäufer gewährt bei Defekten nur ein Recht auf Reparatur.

Solche Einschränkungen gegenüber der gesetzlichen Garantie sind aber nur gültig, wenn das Verkaufsgeschäft die Kundschaft beim Kauf darauf hingewiesen hat - entweder ausdrücklich oder mit entsprechenden Hinweisen im Geschäft oder auf dem Kaufvertragsformular.

Gesetzesartikel: OR 205 , 206

In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen - falls Sie es noch nicht getan haben - die Allgemeinen Verkaufs- und Garantiebestimmungen zu beachten. Sollte darin ein Ausstasch oder eine Wandelung ausgeschlossen sein, so können Sie dieses Recht leider nicht geltend machen. Ohne besondere diesbezügliche Abmachung (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gilt das Obligationenrech OR und Sie hätten ein Recht auf eine Wandelung bzw. Austausch.

Wie sehen die AGB's aus? Gerne beraten wir Sie weiter.

Mit freundlichen Grüssen

STIFTUNG FÜR KONSUMENTENSCHUTZ
Beratung, Postfach, CH - 3000 Bern 23

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Muss das also noch genau abklären, habe bei Apple direkt eingekauft, auf der Originalquittung steht überhaupt nichts von Garantieleistungen.

Gruss
Marti
 
Marti`s Schreiben zum Schweizer Recht zeigt,
dass die Schweizer doch wohl schlechter dran sind als die Deutschen, denn hier in D kann durch Vereinbarung oder AGB nicht von der gesetzlichen Regelung beim Sachmangel abgewichen werden, wenn dies zum Nachteil des Käufers ist (außer z.B. beim Schadensersatz)
 
Mal zum Problem zurück. Was sagt den das Crash Log zu deinem Problem. Schon mal reingesehen wo er einfriert ?
 
also bei der ersten Kernel Panic hab ich nachgeschaut, wurde darauß aber nicht schlau. Hab dann ja versucht das System neu auzusetzen, was ja nicht mehr hinhaut und somit befinden sich jetzt keine Daten auf meinem iMac...
Hab heute eine andere Install DVD ausprobiert.... das gleiche ernüchternde Bild...

Mittlerweile dürfte sich eine Reparatur für Apple nicht mehr Rechnen...

1. Rep.: 172 Euro
2. Rep.: 678 Euro
3. Rep.: 998 Euro
= ca. 1.850 Euro

Die hätten mir gleich einen Neuen geben sollen ;-)
 
Habe gerade mit dem Applemensch gesprochen und ich bekomme einen neuen iMac:

17" iMac Core Duo
1 GB RAM
160 GB HD
BT Maus & Tastatur
AppleCare

Da hat sich aber das freundlich sein ausgezahlt! Ich bin nur froh das die Katastrophe namens "iMac G5" endlich aus meinem Arbeitszimmer verschwindet, hoffentlich passiert mir nicht das selbe mit der Intelkiste.
 
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