Ibooks von der Steuer absetzen?

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Der Druide

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Moin,
ich wollte mal Fragen ob meine Eltern ein Ibook, das ich für die Schule benutze von der Steuer absetzen können? Und wie sieht es mit der Software dafür aus?

Kann man überhaupt Apple Sachen von der Steuer absetzen? Danke!
 
Am besten den Steuerberater befragen - falls der überhaupt noch durchblickt. ;)

Ansonsten gilt: Nur für die eigene gewerbliche bzw. berufliche Nutzung. Je nach Branche usw. gibt es Auflagen etc. dafür.
 
Ja klar, wenn man das Ding für den Erwerb braucht is da schon was möglich.
 
Original geschrieben von Graundsiro
Ja klar, wenn man das Ding für den Erwerb braucht is da schon was möglich.
 
Gut das ist klar, aber als Schüler ( 11. Klasse ) brauche ich es ja nicht als Erwerb.
 
Das ist gar nicht so einfach zu beantworten.

Absetzbar ist der Rechner nur, wenn er unmittelbar
dem Erwerb dient. Also auf keinen Fall, wenn er als
Schulrechner für dich deklariert wird.
Das Gleiche gilt natürlich für die Software.

Interessant wäre es, ob deine Eltern selbstständig
oder als Arbeitnehmer tätig sind, das würde eine weitere
Beantwortung sehr erleichtern.
;)
Gruß Th.
 
Original geschrieben von thomas-147
Das ist gar nicht so einfach zu beantworten.

Absetzbar ist der Rechner nur, wenn er unmittelbar
dem Erwerb dient. Also auf keinen Fall, wenn er als
Schulrechner für dich deklariert wird.
Das Gleiche gilt natürlich für die Software.

Interessant wäre es, ob deine Eltern selbstständig
oder als Arbeitnehmer tätig sind, das würde eine weitere
Beantwortung sehr erleichtern.
;)
Gruß Th.
 
Mein Vater ist Arbeitnehmer brauch aber keinen PC dafür, meine Mum ist arbeitslos. Sie ist aber behindert ( leider ), klingt zwar blöd jetzt, aber kriegt man vielleicht so rabatte?
 
Das hängt ganz vom Finanzamt ab, besonders schwierig soll es angeblich hier in Rheinland-Pfalz sein. Aber als ich dem für mich zuständigen Finanzamt die Rechnungen für ein Apple Notebook mit MS Office untergejubelt habe, war es kein Problem. Ich kann der Rechner ganz regulär abschreiben.

Also einen Versuch ist es wert.

ciao
Chris
 
Original geschrieben von ChrisOnSki
Das hängt ganz vom Finanzamt ab, besonders schwierig soll es angeblich hier in Rheinland-Pfalz sein. Aber als ich dem für mich zuständigen Finanzamt die Rechnungen für ein Apple Notebook mit MS Office untergejubelt habe, war es kein Problem. Ich kann der Rechner ganz regulär abschreiben.

Also einen Versuch ist es wert.

ciao
Chris
 
und wieviel Prozent hast du bekommen?
 
Original geschrieben von ChrisOnSki
Das hängt ganz vom Finanzamt ab, besonders schwierig soll es angeblich hier in Rheinland-Pfalz sein. Aber als ich dem für mich zuständigen Finanzamt die Rechnungen für ein Apple Notebook mit MS Office untergejubelt habe, war es kein Problem. Ich kann der Rechner ganz regulär abschreiben.

Also einen Versuch ist es wert.

ciao
Chris
 

Aber doch nicht als Schüler:confused: oder als Rechner für deine(n)
schulpflichtige(n) Sohn/Tochter???

Gruß Th.
 
@ ChrisOnSki
Aber als ich dem für mich zuständigen Finanzamt die Rechnungen für ein Apple Notebook mit MS Office untergejubelt habe, war es kein Problem.

... war das denn keine Trickserei???
 
Verfolg das mal mit der Behinderung, ich MEINE mal gelesen zu haben dass sowas u.U. gefördert wird damit die armen Leute nicht auch noch den Kontakt zur Außenwelt verlieren sondern mal im Netz surfen können und sich mit Leuten mit gleichen Problemen austauchen können.

Wer da Auskunft erteilt weiß ich leider gar nicht, vielleicht das Sozialamt? No idea, sorry. einfach mal rumtelefonieren.

Oder vielleicht kauft der Vater eines Freundes einen Apple den er zufällig von der Steuer absetzen kann, aber zufällig nicht sofort braucht und Dir eine Weile leiht?
 
Ich sag nur eines:
Bei Abschriften bzw. Absetzen von der Steuer ist das Finanzamt dahinter.

Euch ist schon klar, dass wenn sich z.B. ein Lehrer/eine Lehrerin einen Computer für berufliche Zwecke kauft, dass Finanzamt prüft, ob er nur beruflich verwendet wird. Vor allem bei Beamten, insbesondere Lehrer ist das extrem.
Sollte da auch nur ein Spiel oder sonst privat genutzte Software drauf sein, dann gibts riesigen Ärger.
Auch wenn man es sich "über jemand anderen" besorgen bzw. laufen lässt kann es böse ausgehen.

Ich will auch nicht den Moral-Apostel spielen, gebe hier ja nur Anregungen. Das ganze kann mittlerweile alles anders geregelt sein (weiß man zur Zeit ja auch nicht so genau ;)). Letzen Endes muss jeder mit dem Risiko selbst leben, der sich auf so etwas einlässt.
(Habe damit übrigens überhaupt nichts zu tun :D)

Zurück zum Thema:
Um den Vorschlag von Onasis mal aufzugreifen, am besten mal im Rathaus bzw. im Bürgerbüro/Stadtverwaltung nachfragen oder auch mal aufs Landratsamt bzw. zum Sozialamt. Im Rathaus bzw. Bürgerbüro müsste dir aber auf jeden Fall jemand weiter helfen können und dir zumindest Anhaltspunkte für Kontakte geben können.

Ansonsten sehe ich jetzt (wie vorher) leider keine Möglichkeit, das Book von der Steuer abzusetzen bzw. zu veranschlagen. Wie gesagt auch mal den/die Steuerberater/in kontaktieren.

Viel Erfolg - ansonsten sparen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Egger1000
Ich sag nur eines:

Sollte da auch nur ein Spiel oder sonstig privat genutzte Software drauf sein, dann gibts riesigen Ärger.


Das Hauptproblem exakt wiedergegeben. Außerdem ist hier
ein direkter Rat ziemlich heikel, da nur ein mißgünstiger Steuerberater
oder Finanzbeamter mitlesen muss und schon ist man in einer gewissen
"Grauzone" angelangt.:(
Gruß Th.
 
Wie gesagt: Wer es riskieren will - bitte ;)
Ansonsten: Sparen usw. hilft einem auch ein wenig weiter. ;)

Ich selbst habe auch während meiner Schulzeit mit 16 das arbeiten neben der Schule angefangen - als geringfügig Beschäftigter. Und ich bin seitdem immer noch beim gleichen Unternehmen und im gleichen Haus. ;)

Und was man sich selbst verdient hat, dass schätzt man auch mehr...
Auch wenn ich gerne ein PB und einen SL hätte - aber: Es ist einfach nicht drin (zumindest noch nicht :D).

Wie gesagt: Versuch ganz einfach Möglichkeiten der Vergünstigung zu finden mit denen du leben kannst. :D;)
 
Also wenn ich mich recht erinnere, ist das Teil zu 50% anerkannt worden. Die werden dann über 3 Jahre regelmäßig "abgeschrieben".
Mein Vorteil bei der Geschichte ist, dass ich beruflich als Softwareentwickler ein Laptop gut gebrauchen kann und das ich da halt nur mit Office, Citrix, Homebanking und ner Entwicklungsumgebung unterwegs bin. Andererseits hat mich aber auch noch niemand gebeten, den Rechner im Finanzamt vorzuführen...

Im Zweifelsfall solltet ihr mal mit einem guten Steuerberater darüber reden und es dann versuchen.

ciao
Chris
 
Original geschrieben von Egger1000
Ich sag nur eines:
Bei Abschriften bzw. Absetzen von der Steuer ist das Finanzamt dahinter.

Euch ist schon klar, dass wenn sich z.B. ein Lehrer/eine Lehrerin einen Computer für berufliche Zwecke kauft, dass Finanzamt prüft, ob er nur beruflich verwendet wird. Vor allem bei Beamten, insbesondere Lehrer ist das extrem.
Sollte da auch nur ein Spiel oder sonst privat genutzte Software drauf sein, dann gibts riesigen Ärger.
Auch wenn man es sich "über jemand anderen" besorgen bzw. laufen lässt kann es böse ausgehen.

 

Hallo

Ganz so schlimm wie Du das darstellst, ist es (Gott sei dank noch) nicht. Man kann als Lehrer seinen von der Steuer abgesetzten Rechner (klar habe ich auch ein oder zwei Spiele drauf) privat nutzen, das nennt sich eine Mischnutzung, das muss man nur mit dem _Steuerberater_ klären ...

Übrigens kann man auch als "normaler" Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer und einen Computer absetzen, ohne dass man dabei schon in höchste Finanzamtliche Bedrängnis kommt. Man muss nur eine "halbwegs plausible" Nutzung darlegen können (auf Anfrage ...) -> _Steuerberater_. Man kann den _Steuerberater_ übrigens auch absetzen, auch den elektronischen ...

Software und Hardware lassen sich ebenso einbringen, interessant sind hier v.a. Upgrades. usw. Der _Steuerberater_ kann einem da sagen, wie viel Geld man ausgeben darf und sollte .. Denn leider nutzt das Absetzen ja nicht viel, das Geld muss man erst einmal absetzen; und zurück bekommt man nur einen Bruchteil, das Ausgegebene wird nur von dem zu versteuernden Brutto abgezogen ... Wer so weing Geld verdient, dass er (fast) keine Steuern zahlt, kann auch nichts absetzen ...

Also: Steuerberater fragen, da werden Sie geholfen ... :D


Gruß aus der Drahtstadt Altena

B.

PS. Die soll keine Beratung im Sinne des Gestzes sein, noch kann sie es sein, wer dies als solche auffast, macht sich selbst falsche Hoffnungen ... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Die teilweise doch sehr widersprüchlichen Aussagen spiegeln ziemlich genau die Zustände in unserer Steuerlandschaft wieder.
Normalerweise ist es nicht möglich ohne eine entsprechende "Bescheinigung des Arbeitgebers über notwendige Heimarbeit" einen Rechner abzusetzen.

Dass der eine oder andere Sachbearbeiter im FA die fehlende Bescheinigung nicht moniert oder aber sich mit einer "plausiblen" Begründung zufrieden gibt, ist reine Glückssache.

Nur-bei einem völlig abwegigen Berufsbild dürfte es so gut wie nie gelingen.

Gruß Th.
 
Deutschland... armes Deutschland.... keiner weiß bescheid... :D

Also wenn ich das jetzt mal interpretiere was ich hier gelesen haben, kann alles absetzen für den Beruf bracht, aber ist die Schule nicht auch eine Art vorbereitung für den Beruf später? Also kann man das denn dann nicht so absetzen? Wenn sie schon immer mehr Geld für die Schulen streichen dann sollten sie wenigstens solche Erleichterungen für Schüler schaffen... :eek:
 
Von Steuer absetzen ??

Tag,

also grundsätzlich ist das möglich, sofern sich das Notebook an sich nicht z.B. als reinen Gamer-PC outet. Es ist auch kein Problem das mehrmals zu machen, außer, du kaufst innerhalb von einem Jahr 5 Rechner und dein Vater hat nur einen Angestellten; denn dann fällt das natürlich auf.
Aber im Endeffekt ist das zwar eigentlich nicht erlaubt, dass Book für den privaten Gebrauch (auch Schule) zu nutzen, aber das muss dir ersteinmal jemand nachweisen.

MfG,
47
 
Original geschrieben von Der Druide
Deutschland... armes Deutschland.... keiner weiß bescheid... :D

Also wenn ich das jetzt mal interpretiere was ich hier gelesen haben, kann alles absetzen für den Beruf bracht, aber ist die Schule nicht auch eine Art vorbereitung für den Beruf später? Also kann man das denn dann nicht so absetzen? Wenn sie schon immer mehr Geld für die Schulen streichen dann sollten sie wenigstens solche Erleichterungen für Schüler schaffen... :eek:
 

Na ja, da ist sicher was dran, geht aber am Kern des Problems vorbei.
Du kannst nun mal grundsätzlich nur von deinem EIGENEN Einkommen absetzen. Werbungskosten dienen der Sicherung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes und in einigen Fällen auch der Weiterbildung.

Ironisch formuliert, der Arbeitsplatz deines Vaters wird nicht dadurch gesichert, dass du eine vernünftige Ausbildung erhälst.

Gruß Th.
 
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