ibook verkauf, juristische frage

peppermint

peppermint

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eine frage zum verkauf von macs bitte:

habe grad ein gespräch mit einem freund, er is jurist, und meint dass ich als freiberufler oder selbständiger ein jahr gewährleistung geben "muss", wenn ich mein ibook an jemanden verkaufe. also egal ob ich es schon 4 oder 5 jahre benutze. stimmt das? das is/wär ja doof oder? er meint die meisten wissen nur nich dass sie die gewährleistung beanspruchen können, wenn was wäre innerhalb des jahres.
 
peppermint schrieb:
eine frage zum verkauf von macs bitte:

habe grad ein gespräch mit einem freund, er is jurist, und meint dass ich als freiberufler oder selbständiger ein jahr gewährleistung geben "muss", wenn ich mein ibook an jemanden verkaufe. also egal ob ich es schon 4 oder 5 jahre benutze. stimmt das? das is/wär ja doof oder? er meint die meisten wissen nur nich dass sie die gewährleistung beanspruchen können, wenn was wäre innerhalb des jahres.

Da hat er wohl recht, absoluter Schwachsinn ist das.... :motz

...Die spinnen die Politiker...
 
wenn du als gewerbetreibender oder freiberufler eines verkaufst dann musst du auh gewährleistung geben. solange du aber nicht 20 davon im monat verkaufst dann muss dir erstmal nachweisen dass das nicht dein ausschliesslich privat genutztes ibook ist, oder eben eines dass du nur für deinen freund / deine freundin verkaufst...
 
peppermint schrieb:
eine frage zum verkauf von macs bitte:

habe grad ein gespräch mit einem freund, er is jurist, und meint dass ich als freiberufler oder selbständiger ein jahr gewährleistung geben "muss", wenn ich mein ibook an jemanden verkaufe. also egal ob ich es schon 4 oder 5 jahre benutze. stimmt das? das is/wär ja doof oder? er meint die meisten wissen nur nich dass sie die gewährleistung beanspruchen können, wenn was wäre innerhalb des jahres.

Wie Du selber sagst: Er meint es. Ist aber Unsinn. Du verkaufst
es doch als Privatperson, und nicht als gewerblicher Verkäufer,
und als solcher schliesst Du eine Gewährleistung natürlich aus.

;)
 
Das mußt Du aber explizit im Kaufvertrag festhalten, da es sonst als gewerblicher Verkauf gilt, und Du somit gewährleistung geben mußt. Es gibt entsprechende Formulierungen im Netz, ein einfaches "Privatverkauf" reicht gesetzlich nicht aus.
 
...
ich denke mal das ist wie bei e-bay, da verkaufen ja auch alle 'Nicht'-Händler,
also Private Verkäufer wie du, mit dieser Ausschlußklausel ... keine Gewährleistung ...

was sagt den, dein Jurist zu diesem Thema? würde mich wirklich interessieren ...

grüsse

two42two
 
er sagt, er würde das ausnutzen, als jurist, da er sich gut auskennt. er würde ein altes ibook kaufen von einem freiberufler oder selbstständigen, und ihn fragen was er damit machte. wenn dann was kaputt wäre innerhalb des jahres, (auch wenn das ibook schon 5 jahre alt ist) würde er seine ansprüche an ihn geltend machen, und das auch ggfls. einklagen vor gericht. wenn der verkäufer das schriftlich auschliessen will, dass er Gewährleisting gibt, kann er das schon machen, aber das ist vor gericht ungültig, auch unterschrieben.

hab gemeint, das das doof ist, da ich das von der anderen seite sehe, und das unsinnig ist. d.h er müsste beweisen, dass ich das ibook abgesetzt habe steuerlich. ich würde einfach nix einem anwalt verkaufen, nur so als tip.

falls hier ein rechtsanwalt ist oder ein jurist (denke der user ynos)
kann er gerne sagen ob das stimmt oder nicht, bin mir immer noch nicht sicher.


gruss
 
denke genau da ist das problem, du hast es als firma gekauft. wie ist es aber wenn du es erst deiner freundin/frau oder einem bekannten für 1€ verkauft und er es dann weiterverkauft :)) somit is das problem gelöst hehehe oder?
 
Selbst wenn du Gewährleistung geben müsstest, gibt es ab einem bestimmten Zeitraum (halbes Jahr?) die sogenannte Beweislastumkehr. D.h. ab dann muss der Käufer beweisen dass das iBook bei Gefahrübergang (Kaufzeitpunkt) schon mangelhaft war. Und das wird extrem schwierig für den Käufer werden...

Johannes

Edit: §476 BGB
 
peppermint schrieb:
wenn der verkäufer das schriftlich auschliessen will, dass er Gewährleisting
gibt, kann er das schon machen, aber das ist vor gericht ungültig, auch
unterschrieben.

Du solltest deinen juristischen Berater wechseln, denn das ist schlicht Unsinn.
Wenn ein Privatverkäufer im Kaufvertrag eine Gewährleistung ausschliesst,
und der Käufer das akzeptiert, ist das rechtlich bindend, da kann hinterher
noch so sehr herumgeklagt werden: Die Beweislast liegt beim Käufer. Aber
das weiss dein Jurist bestimmt selber am besten. ;)
 
joikem schrieb:
Selbst wenn du Gewährleistung geben müsstest, gibt es ab einem bestimmten Zeitraum (halbes Jahr?) die sogenannte Beweislastumkehr. D.h. ab dann muss der Käufer beweisen dass das iBook bei Gefahrübergang (Kaufzeitpunkt) schon mangelhaft war. Und das wird extrem schwierig für den Käufer werden...

Johannes


geht das nicht nur bei neu geräten und auch nur mit dem hersteller?

tom
 
sikomat schrieb:
Du solltest deinen juristischen Berater wechseln, denn das ist schlicht Unsinn.
Wenn ein Privatverkäufer im Kaufvertrag eine Gewährleistung ausschliesst,
und der Käufer das akzeptiert, ist das rechtlich bindend, da kann hinterher
noch so sehr herumgeklagt werden: Die Beweislast liegt beim Käufer. Aber
das weiss dein Jurist bestimmt selber am besten. ;)

ja aber er akzeptiert es nicht
 
tomwer schrieb:
geht das nicht nur bei neu geräten und auch nur mit dem hersteller?

tom

So weit ich weiss nicht. Hersteller wäre ja quatsch: Man kauft die meisten Sachen ja nicht beim Hersteller sondern beim Händler.
 
peppermint schrieb:
ja aber er akzeptiert es nicht

Sein Problem. Wenn ich ihm einen Artikel von Privat verkaufe, die
Gewährleistung im Kaufvertrag ausschliesse und er den Artikel ab-
nimmt, ist das Thema gegessen. Etwas anderes wäre es, wenn ich
ihm einen Artikel als Händler (gewerblich) verkaufe, soweit richtig,
in dem Falle wäre ein Ausschluss der Gewährleistung unwirksam.
Ob der Artikel vorher in einer Agentur, auf der Reeperbahn oder
im Kinderzimmer genutzt wurde, ist bei einem Privatverkauf egal.

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat
gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders
als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die
Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne
einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche
Gewährleistung

Siehe dazu http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm


Diese Aussage basiert auf einer persönlichen Meinung und ist KEINE öffentliche Rechtsberatung.
 
Sowerit ich weiss, ist das leider richtig.
Wenn das ein "Firmen-iBook" ist, sprich du es gewerblich gekauft hast, müsstest du beim Verkauf wohl tatsächlich Gewährleistung geben.
Ob man die ausschliessen kann, weiss ich nicht.
Wenn eine Firma einen Dienstwagen verkauft (auch wenn sie sonst nix mit Autos am Hut hat) muss sie darauf auch eine Gewährleistung geben. So hab ich das auch mal erklärt bekommen.
Klingt bescheuert, scheint aber so zu sein.
Als Freiberuflicher IST man halt auch keine keine Privatperson und der Arbeitslaptop ist kein Privatgerät, auch wenn im Alltag selbstverständlich eine Vermischung stattfindet.
 
Nach § 474 BGB ist ein Gewährleistungsausschluß im Rahmen eines Verbrauchgüterkaufs unwirksam. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer (
Freiberufler, Gewerbetreibender usw.) bei Abschluß des Kaufevertrages in Ausübung seiner gerblichen oder freiberulichen Tätigkeit handelt. Erfasst werden auch "atypische" Geschäfte, sofern sie nur mit der freiberuflichen/gerwerblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Es ist daher nicht erforderlich, daß der Vekäufer "professioneller Verkäufer" ist, d.h. seine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit gerade im Abschluß von Kaufverträen besteht.

In diesem Sinne sind die Ausführungen deines Bekannten zutreffend.

Im übrigen stellt der Verkauf über einen "Freund" ein Umgehungsgeschäft gemäß § 475 Abs. 1 S. 2 BGB dar und sind daher unbeachtlich.

Ach ja und die Gewährleistung beträgt auch bei gebrauchten Sachen 2 Jahre kann aber auf 1 Jahr verkürzt werden.
 
nach knelles ausführung, wäre es somit unsinnig ein gebrauchtes ibook zu verkaufen, wenn man selbständig oder freier ist und zwar einfach deswegen, da das risiko ja mit den jahren ansteigt, dass es irgendwann nich mehr geht, wenn es in die jahre kommt und ich es schon 3 oder 4 jahre benutzt habe.
wenn ichs dann verkaufe und der käufer nach 4 monaten zb von mir gewährleistung fordert müsste ich es auf meine kosten richten lassen. das ist unsinn. also lieber gar nicht verkaufen oder gibt es einen trick?
 
Dann verkauf es halt als "Ersatzteilträger/Bastlerfahrzeug" wie es der gewöhnliche Hinterhofschrauber auch macht
 
ich hab so einen verkauf eh nicht vor, wollte nur wissen ob mein freund zu 100% recht hat oder nicht. ich hab ihm aber schon geglaubt zum grössten teil.
 
knelles schrieb:
Im übrigen stellt der Verkauf über einen "Freund" ein Umgehungsgeschäft
gemäß § 475 Abs. 1 S. 2 BGB dar und sind daher unbeachtlich.

peppermint schrieb:
gibt es einen trick?

Wenn mir als Privatmensch von einer Agentur ein iBook geschenkt wird,
und ich es daraufhin verkaufe, ist es ein Privatverkauf, weil es aus meinem
Besitz verkauft wird. Das vermeintliche Umgehungsgeschäft müsste im Falle
eines Falles durch den Käufer bewiesen werden.

;)
 
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