iBook nach Reparatur kaputt !!!!

sheppard schrieb:
Das habe ich auch schon gedacht, aber der hat das Gerät angeblich unter Zeugen in einem einwandfreiem Zustand verpackt und bei UPS aufgegeben.
Daher habe ich auch den Anwalt das regeln lassen.

Ja, der Anwalt ist sicherlich die kluegste Entscheidung gewesen. Und ich denke, dass es definitiv NICHT vom Transport kommen kann. Es waere schon ein herber Zufall (selbst die ws. einen 6er im Lotto zu haben und das mit Zusatzzahl ist hoeher), dass genau an den Ecken das iBook beim Transport kaputt geht - ich glaube das eher nicht.

Vielleich postest du nochmal ein detaillierteres Photo von den Bruechen...

Wie war das iBook eigentlich verpackt????
 
Wullschi schrieb:
Aber sag mal, gilt die Garantie nicht nur bis 3 Jahre nach dem erwerb des iBook ??


Es gilt: 1 Jahr Standard Garantie
3 Jahre mit Apple Care (hatte mein iBook)

Für das LBRE-Programm gilt was anderes, da es eine Art "Rückholaktion" von Apple ist.
http://www.apple.com/de/support/ibook/faq/ schrieb:
Wie lange wird das erweiterte iBook LBRE-Programm verfügbar sein?
Das Programm deckt betroffene iBook Computer für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Erstverkauf des Geräts oder bis zum 18. März 2005 ab. Maßgeblich ist der Zeitraum, der für Sie die längere Abdeckung bietet. Apple wird weiterhin Reparaturdaten auswerten und bei Bedarf weitere Reparaturen veranlassen.

Fotos kann ich derzeit leider nicht machen, da ich das Gerät im jetzigem Zustand (verpackt) belasse bis ich Nachricht etc. von der Werkstatt habe (Anraten des Anwalts)

Das Geräte wurde wie schon erwähnt in der Original iBook-Verpackung versendet.
 
Update:

So nachdem jetzt UPS und ein unabhängiger Fachmann bestätigt haben, das mein Gerät bei der Reparatur beschädigt sein muß, werde ich den Anwalt nochmal konsultieren.

Zuvor aber noch ein paar Fragen hier in die Runde um richtig gewappnet zu sein.

1. Da ich diese Werkstatt von Apple genannt bekommen habe, sind die AGB´s von Apple gültig oder die der Werkstatt?

2. Muß die Werkstatt mich dann darauf hinweisen, das ich mir die AGB´s und ALB´s im Internet runterladen muß, bevor ich das Gerät einschicke?

3. Kann ich, wenn man nachweisen kann das dieses Gerät wirklich nur bei der Reparatur beschädigt worden sein kann, kann ich dann Strafanzeige wg. Betrugsversuches stellen?

4. Da die Werkstatt ja ein gleichwertiges Gerät zu stellen, abgelehnt hat. Was für Möglichkeiten habe ich da als Ersatzforderung.

5. Wie ermittele ich den aktuellen Wert des Gerätes ? Ebay bzw. einschlägige Foren oder kann ich mir von einer konkurierenden Firma ein Angebot machen lassen.

6. Kann ich Nutzungsausfall einklagen? Wenn ja, wie hoch kann man den Ansetzen?

7.Sollte ich die Angelegenheit auch mal Apple melden, und fragen ob dieser Mensch der die Reparatur ausgeführt hat überhaupt dazu berechtigt gewesen ist. Die müssten die AASP-Techniker ja eigentlich in einer Liste nemantlich führen.

Vielen Dank schon mal in Vorraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
zu deinen fragen:

1. da du dich an apple als hersteller gewendet hast, hast du garantie geltend gemacht. es gelten die garantiebedingungen von apple. es gelten für reparaturen aber auch die agb der servicestelle als dein unmittelbarer vertragspartner. wird wohl strittig sein, ob die werkstatt erfüllungsgehilfe von apple ist. kann man aber so sehen, wenn du nachweisen kannst, dass apple bezüglich der der herstellergarantie explizit dort hin verwiesen hat.

2. nein.

3. anzeige kannst du immer erstatten. wird aber nix bringen.

4. hängt vom verschuldensgrad der werkstatt ab. anspruch aus schadenersatz.

5. a; wiederbeschaffungspreis eines gelichwertigen geräts
b; einfacher, und für dich als unternehmer sinnvoller, neupreis minus abschreibungen bis zum schadenszeitpunkt.

6. siehe 4.

7. ja.

ich habe dir nicht umsonst geraten, dich an den transporteur zu halten. du sparst dir eine mühsame und zeitaufwendige bewiesführung. und die agb-frage trifft dich dann auch nicht.

ich würde mich auf den standpunkt stellen:
die werkstatt behauptet, das gerät wurde unbeschädigt abgeschickt. das gegenteil ist für dich nicht nachweisbar.
der transporteur hat es entgegen genommen. wenn der transporteur meint, das gerät wäre unzureichend verpackt und die schäden darauf zurückzuführen, hätte er es nicht zum transport annehmen dürfen. es besteht eine haftung des transporteurs. wenn das gerät schon beschädigt abgepackt wurde, soll sich das der transporteur mit der werkstatt ausmachen und auch den nachweis führen. denn er ist der einzige, der das in diesem fall behauptet.
 
gurkenhals schrieb:
zu deinen fragen:


einfacher, und für dich als unternehmer sinnvoller, neupreis minus abschreibungen bis zum schadenszeitpunkt.


ich habe dir nicht umsonst geraten, dich an den transporteur zu halten.

Apple hatte mir eine Gravisfilliale und noch zwei weitere Werkstätten, unter anderem diese besagte, genannt. Daher habe ich dann diese Aufgrund der zugesagten schnellen Abwicklung gewählt. Also hat Apple mich ja quasi an die verwiesen bzgl. des LBRE-Programms.

Ich bin allerdings kein Unternehmer was mein Glück ist denn dann wäre das Teil nach 3 Jahren abgeschrieben.

UPS hat nach zweimaliger Prüfung den Schaden bereits abgelehnt, der Herr am Telefon hat mir auch zu einer Anzeige geraten.

Ich habe auch bereits ein Angebot über ein gleichwertiges Ersatzgerät bekommen. Das in exakt der Ausstattung liegt wie meins, aber da es im Kundenauftrag zu verkaufen ist, liegt der Preis bei über 800 Euro.

Die Werkstatt versucht jetzt natürlich sich hinter den ALB´s zu verstecken und hält sich nicht für Zahlungspflichtig.
 
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Aua, das sieht echt nicht nach Transportschaden aus. O_O Ich drück die Daumen! :)

- björn
 
mal ganz systematisch:

du hast aus einem reparaturversuch dein gerät mit zusätzlichen, starken beschädigungen zurück erhalten. sowohl werkstatt wie auch transporteur lehnen eine haftung ab. einer haftet allerdings jedenfalls. die frage ist nun, wie kannst du deine ansprüche am einfachsten und schnellsten durchsetzen. und gegen wen?

möglichkeiten:

1. apple: du kannst dich auf den standpunkt stellen, dass du das gerät auf anweisung von apple an den apple-servicepartner im rahmen der herstellergarantie geschickt hast. da du das gerät schicken musstest, war der vereinbarte erfüllungsort die absendeadresse (außer die apple agb sagen etwas anderes). am vereinbarten erfüllungsort kam das gerät beschädigt an. du kannst apple also vorhalten, die garantiezusage nicht ordnungsgemäß erfüllt zu haben. apple haftet in diesem fall aus dem garantievertrag.

2. transporteur: du kannst dich auf den standpunkt stellen, dass das gerät beschädigt überbracht wurde und es dir unzumutbar ist, der werkstatt die beschädigung nachzuweisen, die eine solche ja verneint. da die werkstatt dir gegenüber behauptet, der schaden wurde nicht von ihr verursacht (durch gewalteinwirkung in der werkstatt oder mangelhafte verpackung), haftet dir gegenüber erst einmal der transporteur. wenn der transporteur der meinung ist, dass der schaden nicht von ihm zu vertreten ist, kann er das im verfahren geltendmachen. er muss das aber auch nachweisen. somit ersparst du dir eine aufwendige beweisführung. üblicherweise erhältst du in einem solchen fall den den ersatz des schadens vom transporteur zugesprochen, der transporteur kann sich dann bei der werkstatt regressieren, wenn ihm der nachweis gelingt, dass das gerät bei übergabe an ihn bereits beschädigt war.

3. du nimmst die werkstatt in die haftung. hier musst allerdings du der werkstatt nachweisen, dass sie ein verschulden trifft, d.h. dass das gerät beschädigt oder nicht ausreichend sicher verpackt an den transporteur übergeben wurde. (da die agb der meisten unternehmen bei versand nur eine haftung bis übergabe an den transporteur festschreiben und diese vertragsinhalt des auftragsverhältnisses werden). haftung besteht hier aus dem vertrag zwischen dir und der werkstatt. das heißt, du musst gutachten einholen (und bezahlen), die deine ansicht untermauern. die werkstatt wird jemanden aussagen lassen, der bestätigt, dass die ware unbeschädigt übergeben wurde. bringt also wenig, bzw. ist sehr unsicher. und strafanzeige bringt dir hier gar nichts.

ich halte es für die sinnvollste möglichkeit, den transporteur in die haftung zu nehmen. aber da du ohnehin anwaltlich vertreten bist, soll er die für dich günstigste durchsetzung entscheiden. jedenfalls sollte er schnellstmöglich ein schreiben an den haftenden seiner wahl absetzen und die ansprüche offiziell und unter klagsdrohung bei nichterfüllung innerhalb angemessener frist (14 tage) geltend machen.
 
Da muß ich dir leider wiedersprechen.

Der Transportvertrag gilt zwischen Versender und Transportunternehmen, da kann ich als Empfänger garnichts machen.

Die Werkstatt ist haftbar. Die Frage die im Raum steht ob die AGB´s der Werkstatt gelten oder die von Apple. Da Apple mich auf die Werkstatt verwiesen hat, hätte der Angestellte mir sagen müssen, das die AGB´s der Werkstatt gelten bzw. die von Apple?
Da er mich in keinster Weise auf AGB´s hingewiesen hat, gehe ich davon aus das die von Apple gelten. Die Ansprüche aber gegen die Werkstatt als Erfüllungsgehilfen gehen.

Die Fragen sind eben nur:
Wie hoch muß die Werkstatt haften?
Wie hoch setze ich den Ausfall pro Tag an?
Stelle ich zusätzlich Strafanzeige?
 
Zuletzt bearbeitet:
der transportvertrag ist ein vertrag zugunsten dritter. selbstverständlich kannst du, der der begünstigte aus diesem vertragsverhältnis zwischen versender und transporteur ist, die rechte aus einer mangelnden erfüllung dieses vertrags geltend machen.

zu deiner zweiten frage:

wenn du die haftung direkt gegen die werkstatt geltend machen willst, gelten die agb aus dem vertragsverhältnis zwischen dir und der werkstatt.

wenn du apple direkt aus der garantiezusage haftbar machen willst, könnte das fraglich sein. hier musst du allerdings deine ansprüche gegen apple richten, nicht gegen die werkstatt.
 
"gurkenhals" rotfl ich weiß, das bringt hier zur Diskussion nichts bei, aber der Nick ist der beste den ich hier bis jetzt gesehen hab "gurkenhals" LOL


Dasich
 
Anwalts Liebling

@sheppard:

Ich verstehe nicht ganz, wo das Problem liegt. Geh zu Deinem Anwalt (Rechtschutzversicherung hast Du ja), gib ihm/ihr alle Deine Informationen und alle Deine oben aufgefuehrten Fragen, und lass ihn/sie die Sache so fuer Dich erledigen, dass Du zufrieden bist. Anwaelte werden schliesslich fuer sowas bezahlt.

Das Forum und das Engagement vieler in Ehren, aber sobald klar ist, dass nur ein Anwalt wirklich weiterhelfen kann, sollte man Fragen an gerade diesen richten. Rechtsberatung ist schliesslich Vertrauenssache. Mir ist naemlich auch aufgefallen, dass in Foren oft vielzuviele Vermutungen aufgestellt werden. Wenn dann auf solche eingegangen wird, vergeht meist sehr viel Zeit in der man haette auch schon einen Anwalt haette das Problem loesen lassen koennen. Nett sind auch immer Leute, die in Foren "Rechtsberatung" geben, aber weder Namen noch Position angeben... :rolleyes:

Ich wuensche Dir auf jeden Fall viel Glueck bei der ganzen Geschichte. Mit der Rechtschutzversicherung stehst Du ja schonmal ganz gut da. Da solche Transportschaeden auch zum Alltag gehoeren, duerfte Dein Anwalt da relativ schnell eine fuer Dich zufriedenstellende Loesung anbieten bzw. finden koennen. Updates dann wieder hier posten... ;)

Gruss,

der GermanUK
 
Zuletzt bearbeitet:
GermanUK schrieb:
@sheppard:

Geh zu Deinem Anwalt (Rechtschutzversicherung hast Du ja), gib ihm/ihr alle Deine Informationen und alle Deine oben aufgefuehrten Fragen, und lass ihn/sie die Sache so fuer Dich erledigen, dass Du zufrieden bist. Anwaelte werden schliesslich fuer sowas bezahlt.

... und sind haftpflichtversichert, wenn sie mist bauen :rolleyes: ;)

Mal im Ernst, das sollte man auch nicht unterschätzen.

Ge.
 
Mir ist das ganze auch schon passiert, allerdings mit dem Apple Repair Center in Holland. Das war Anfang Dezember 2004.

Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hab ich von Apple ein nigelnagelneues iBook erhalten.
Und das obwohl mein iBook auch schon über 3 Jahre alt war.
Ich wünsche Dir viel Glück. Glaube aber kaum das ein Händler Dir einen solchen Schadenersatz bietet.
 
Xtreme schrieb:
Mir ist das ganze auch schon passiert, allerdings mit dem Apple Repair Center in Holland. Das war Anfang Dezember 2004.

Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hab ich von Apple ein nigelnagelneues iBook erhalten.
Und das obwohl mein iBook auch schon über 3 Jahre alt war.
Ich wünsche Dir viel Glück. Glaube aber kaum das ein Händler Dir einen solchen Schadenersatz bietet.


Ich will ja gar kein neues iBook, es würde mir ja reichen wenn ich für meins einen gleichwertigen Ersatz bekommen würde.

Und neu würde ich mir eh kein iBook mehr kaufen, nachdem es bisher ettliche Male zur Reparatur war, hab ich so langsam das Vertrauen in die iBooks verloren.

Sollte ich keinen "Naturellen" Schadenersatz erhalten, sondern die Werkstatt einen Ausgleich zahlen müssen, werde ich mir wahrscheinlich ein Powerbook holen. Denn ich bin darauf angewiesen das das Gerät mindestens einen Firewire und einen USB Port hat.

Natürlich könnte ich mir auch ne WINTEL-Kiste holen.

Aber das werde ich zu 100% nicht tun, da die Software die ich gerade entwickele auf nem Mac mit halbsoviel Programmieraufwand zu schreiben ist.
 
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