iBook G4 2005 gekauft, 2.mal def, Gewährleistung?

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Olli2006

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Hallo an alle,
ich nenne meine iBook G4 gerne "Äpfelchen" oder "iBückle" bin also eigentlich recht zufrieden.
Ich hatte es 07/2005 direkt von Apple gekauft. Leider war von Anfang an das Combo-Drive im Eimer. War wohl dejustiert, jedenfalls wurden Daten fehlerhaft gelesen. Deswegen kam es gleich in die Reparatur bei einem hiesigen Apple-Händler hier in Kiel. JessenLenz.
Habe mich über die geärgert, weil es viel länger dauerte als angekündigt und sich die Rücklieferung von einem zum nächsten Tag verlängerte.

Jetzt ist das Combo wieder kaputt. Es nimmt keine CD´s mehr an. So als ob schon eine CD drin wäre (ist aber nicht!) befindet sich nun ein kleiner Riegel am Eingang des Slot-In.
Das beste aber ist nun (und ich finde das fast unglaublich) das der besagte Händler reparieren würde aber nur gegen bares.. doll ne?
Ich solle ihm nachweisen, dass der Defekt schon von Anfang an da gewesen sei... Wie soll das denn gehen? Ich habe ca. 40 Rohlinge gebrannt und vielleicht nochmal 40 CD´s damit gelesen... Ist doch wohl nur peinlich, dass die Mühle jetzt schon abschmiert...
Und nu?
Hat jemand einen Tipp?
 
iBook

Ich kann dir nur Raten das dort schriftlich zu reklamieren wo du dein iBook gekauft hast. .... ansonsten ist es soweit ich weis in Deutschland so das die Gewährleistung neu anfängt zu laufen (bezogen auf das was erneuert wurde) wenn die Reperatur beendet ist bzw die dir dein iBook ausgehändigt haben. Da solltest du dich mal Fachlich beraten lassen und nicht vergessen dich bei Apple Deutschland so richtig zu beschweren .... am besten per eMail....... viel Glück:cool:
 
Ja, das werde ich wohl machen... Der Neukauf ist mittlerweile doch schon 1,5 Jahre her. Trotzdem eigentlich kein Alter für ein so wenig benutztes Lauf
werk. Kannst Du mir vielleicht eine Email-Adresse nennen? Ich habe keine gefunden.
Gruß,
Oliver
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Klärung der Rechtslage:

Die Gewährleistung gilt in Deutschland 24 Monate ab Kaufdatum, wobei sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt. D.h. geht innerhalb der ersten 6 Monate etwas kaputt, muss der Händler beweisen, das der Defekt nicht von Anfang an bestand, daher wird innerhalb der ersten 6 Monate meist alles ohne Murren repariert (weil es extrem schwierig wäre das nachzuweisen).

Nach der Beweislastumkehr allerdings muß nun der Käufer seinerseits beweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand oder ursächlich war.

In Deinem Fall heißt das tatsächlich, dass Du dem Händler beweisen mußt, dass der Defekt von Anfang an bestand, wenn dieser sich stur stellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
und zusaetzlich zur Gewaehrleistung gibt es auch eine Garantie auf ausgetauschte Teile. Das muss man bei Apple nachlesen wie lange die gilt. Wann ist das Laufwerk denn das erste mal getauscht worden?
 
Hej Olli2006,
kannst ja mal die Presse Abteilung anhauen ob die das mal weiterleiten können:
lfox@apple.com
Wenn du denen mal mit auf den Weg gibst das du diese Geschichte vielleicht nicht für dich behälst oder so ähnlich .......... und vielleicht auch einen Anwalt hierzu befragen könntest !?!?!
 
Frag doch mal bei CSGN in Ellerbek an.
Bei Gewährleistung sehe ich die Chancen eher schlecht :(
 
Allerdings beginnt die Gewährleistung auf die reparierten Teile von neuem, sodaß auf diese wieder 24 Monate Gewährleistung gilt.

Nö nur wenn er das Laufwerk bezahlt hat. Nicht bei Austausch gedeckt durch die Gewährleistung, Garantie oder auf Kulanz.
 
frankyfly schrieb:
... Allerdings beginnt die Gewährleistung auf die reparierten Teile von neuem, sodaß auf diese wieder 24 Monate Gewährleistung gilt.
Das ist ein weitverbreiteter Irrtum!

Auf Teile, die der Händler im Zuge seiner Gewährleistungspflicht austauscht, hast Du keine Gewährleistung, die über die gesetzliche zweijährige ab Kaufdatum hinausgehen würde.

Anders sieht es aus, wenn Du auf eigene Rechnung etwas reparieren lässt. Auf diese Leistung gibt es natürlich wieder die gesetzlich geregelte Gewährleistung.
 
HäckMäc schrieb:
Anders sieht es aus, wenn Du auf eigene Rechnung etwas reparieren lässt. Auf diese Leistung gibt es natürlich wieder die gesetzlich geregelte Gewährleistung.

Stimmt, ihr habt völlig recht. Die Gewährleistung wird nur dann erneuert, wenn der Händler kostenpflichtig ( für den Käufer) repariert hat, das hatte ich vergeßen.
 
frankyfly schrieb:
Zur Klärung der Rechtslage:

Die Gewährleistung gilt in Deutschland 24 Monate ab Kaufdatum, wobei sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt. D.h. geht innerhalb der ersten 6 Monate etwas kaputt, muss der Händler beweisen, das der Defekt nicht von Anfang an bestand, daher wird innerhalb der ersten 6 Monate meist alles ohne Murren repariert (weil es extrem schwierig wäre das nachzuweisen).
Nach der Beweislastumkehr allerdings muß nun der Käufer seinerseits beweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand oder ursächlich war.
In Deinem Fall heißt das tatsächlich, dass Du dem Händler beweisen mußt, dass der Defekt von Anfang an bestand, wenn dieser sich stur stellt.

Danke Euch. Ich hatte grad bei Apple-Online geschaut, da war das Kaufdatum doch schon März ´05 . Getauscht wurde das Laufwerk bei JessenLenz Kiel im July ´05. Nun ist es wohl der Einzug des Laufwerks. Das heißt, es nimmt keine CD´s mehr an (es blockiert das Einschieben).
Wie sollte ich dem Händler nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an existierte :( Dann wäre ich doch wahrscheinlich auch gleich wieder hingegangen. Andererseits ist doch nicht vorstellbar, dass ein intaktes Laufwerk nach gut einem Jahr und maximal 100 CDs den Geist aufgibt!?

Ist das überhaupt denkbar, wenn ein nagelneues Laufwerk verbaut wird, oder muss ich davon ausgehen, dass mir der Händler ein älteres Laufwerk eingebaut hatte, was vielleicht noch irgendwo rumlag?
Dann gäbe es doch bestimmt eine Seriennummer, mit der sowas beweisbar wäre...

Ich überlege ohnehin das Äpfelchen selbst aufzuschrauben und das Laufwerk zu wechseln, was meint ihr?



@stefanberlin: Danke für die Adresse...

@ alle: Ich befinde mich ja noch leicht im Rahmen der Gewährleistung. Nur Garantie habe ich wohl keine mehr :( Wusste vorher gar nicht, dass man da unterscheidet.
 
Hallo

du hast eigentlich keine Probleme. Du hast auf das neue Laufwerk wieder ein Jahr Garantie bekommen ich hoffe das der Defekt erst 5 Monate nach dem Kauf vorkam. Wenn ja mach dem Händler die Hölle heiss.
 
pret schrieb:
Hallo

du hast eigentlich keine Probleme. Du hast auf das neue Laufwerk wieder ein Jahr Garantie bekommen ich hoffe das der Defekt erst 5 Monate nach dem Kauf vorkam. Wenn ja mach dem Händler die Hölle heiss.

Naja, getauscht wurde das Laufwerk July ´05. Reklamiert habe ich jetzt also Mitte/Ende Oktober ´06. Sind ja drei Monate über Garantie :(
Rechtlich gesehen könnten die wahrscheinlich einen! Tag nach Ablauf der Garantiezeit diese verweigern :(
 
lundehundt schrieb:
Apple uebernimmt leider nur 90 Tage Garantie auf Ersatzteile, die im Rahmen der Garantie getauscht wurden:

http://www.apple.com/de/support/service/terms/

:eek: Shocking!
Aber das würde ja heißen, dass sich die Garantie gegebenfalls verkürzt :confused: Hä? Kannn doch nicht angehen... Wenn ich eigentlich noch ein Jahr Garantie hätte und ein Teil getauscht wird, dann habe ich auf dieses Teil nur noch 90 Tage Garantie, oder wie?
 
Apple gibt 90 Tage Garantie auf Teile, die Ausserhalb der Garantie getauscht werden haette es weiter oben heissen muessen.

Wenn innerhalb der Garantie eine Komponente getauscht wird, ist die Garantie des Geraets davon unbenommen. Wenn also nach 11 Monaten ein CD Laufwerk getauscht wird, dann gibt es auf das eine Garantie von 90 Tagen, die 60 Tage ueber die Garantie des Geraets hinaus geht
 
lundehundt schrieb:
Apple gibt 90 Tage Garantie auf Teile, die Ausserhalb der Garantie getauscht werden haette es weiter oben heissen muessen.

Wenn innerhalb der Garantie eine Komponente getauscht wird, ist die Garantie des Geraets davon unbenommen. Wenn also nach 11 Monaten ein CD Laufwerk getauscht wird, dann gibt es auf das eine Garantie von 90 Tagen, die 60 Tage ueber die Garantie des Geraets hinaus geht

Ach so, jetzt wirds klar. Klar, aber :(

Insofern bleibt die Garantiezeit unberührt und gilt nur bis April´06 :(

Werde mich demnächst auf die Suche nach Erfahrungen im Bereich "selber Schrauben" machen. Kann ja so schwierig nicht sein...
Wenn ich das Combo rausnehme, kann ja gleich ein Super rein. Oder der Einschub-Mechanismus ist separat zu wechseln. Mal schaun...

Danke für die Hilfen,
Gruß,
Oliver
 
Da hat schasche u.a. das Apple Service Manual fuer iBooks G4 verlinkt. Darin ist genau beschrieben, wie man das Laufwerk wechselt. Ist allerdings in englisch
 
Boah, ge*l sowas habe ich noch gesucht :)
Dass es sowas gibt, toll !!!
Vielen Dank,
Oliver
 
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