iBook bei Ebay! FRECHHEIT!!!

Üble Sache was der da treibt. Dann schreibt er auch noch "APPEL", das sagt schon einiges aus.
 
Tja, aber es gibt ja leider immer Trottel die da bieten.
Nachher ist das geheule groß.
 
Ja, das ist mal wieder echt dreist...! Dafür würde ich nicht mal die bislang gebotenenen € 500,00 bezahlen...!

Und leider siegt bei den meisten eBay-Käufern ja oft die Gier über die Vernunft, so dass solche Typen immer wieder damit durchkommen...

.:: MILE ::.
 
Manchmal bekommt man ein defektes Gerät, manchmal nur eine Schachtel. So ist das einfach manchmal bei den vier bunten Buchstaben,
 
Sorry, aber kein Mitleid für die Deppen, die mitsteigern - von der Artikelbeschreibung mal abgesehen: wie dumm muß man bitte sein, um bei dem Profil auf hochwertige (oder vermeintlich hochwertige), in jedem Fall aber hochpreisige Artikel zu bieten?
 
....da ist bestimmt einer nach dem einbruch in den gartenteich gefallen ;)
 
Ich habe mich inzwischen ganz von Ebay abgewandt. Aus diesem und einigen anderen Gründen. Ist einfach DER Markt für Hehlerware und gefälschte/falsch ausgewiesene Produkte.
 
Kaufen tu ich da auch nicht mehr, aber verkaufen. Allerdings mit vernünftiger Beschreibung und so.
 
Ach, wenn du kaufst, kannst doch einfach wieder vom Kauf zurücktreten.

Er schreibt ja nirgendwo, dass es eine Privatauktion ist. Insofern müsste er doch ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen...

Scheisse ists aber trotzdem.
 
Panther94 schrieb:
Ach, wenn du kaufst, kannst doch einfach wieder vom Kauf zurücktreten.

Er schreibt ja nirgendwo, dass es eine Privatauktion ist. Insofern müsste er doch ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen...

Scheisse ists aber trotzdem.

Prinzipiell richtig, aber versuch mal schnell dein Geld wiederzubekommen, wenns dann soweit ist.
 
der bietet paypal, also nen streitfall eröffnen, käufer bekommen immer recht.
 
Panther94 schrieb:
Ach, wenn du kaufst, kannst doch einfach wieder vom Kauf zurücktreten.

Er schreibt ja nirgendwo, dass es eine Privatauktion ist. Insofern müsste er doch ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen...

Keine Chance auf Rückgabe. Er hat zwar die Pflichthinweise für Privatverkäufe vergessen, sein Account ist aber als "privat" gekennzeichnet.
 
Chris.b schrieb:
Ich habe mich inzwischen ganz von Ebay abgewandt. Aus diesem und einigen anderen Gründen. Ist einfach DER Markt für Hehlerware und gefälschte/falsch ausgewiesene Produkte.

Pauschalisieren würde ich es aber auch nicht. Es kommt ganz darauf an in welchem Segment man sich dort bewegt, bei Computern und einigen anderen Kategorien trifft das möglicherweise zu, in anderen ist dies absolut nicht der Fall.
 
Kann man sowas nicht an ebay direkt melden? Ich denke da solten die dann schon einschreiten.
 
BIG T schrieb:
Kann man sowas nicht an ebay direkt melden? Ich denke da solten die dann schon einschreiten.
Warum? Kann man von den Usern nicht wenigstens etwas Hirn verlangen - er macht ja nichts illegales.
 
boernis schrieb:
Warum? Kann man von den Usern nicht wenigstens etwas Hirn verlangen - er macht ja nichts illegales.

Also ich finde sowas schon arglistige Täuschung und sowas sollte man nicht unterstützen.

Andere Frage ich habe einen Riegel von meinem Powerbook versteigert jetzt ist mir der neue abgeraucht und ich brauch meinen alten noch, jetzt wollte ich dem Käufer sagen das ich nicht verkaufen kann, da wurd er pampig und heult rum von wegen Anwalt und soweiter, da gehts um 15 Euro ???? Was soll ich tun? Er gibt mir sieben Tage frist ich wollte ihm sogar die Überweisungskosten für die Rücküberweisung zahlen?

Kann mir jemand helfen? Ich habe seit 3 jahren 100 Prozent Kundenbewertung?
 
!!!Das oben Beschrieben I BOOK G4 ( … ) hatte einen Flüssigkeitsschaden und ist daher Ideal für Bastler!!!

da steht nicht, daß es defekt ist. ;) Also muß es funktionsfähig sein, sonst ist es Betrug.

natürlich meiner bescheidenen Meinung nach. ;)
 
tau schrieb:
da steht nicht, daß es defekt ist. ;) Also muß es funktionsfähig sein, sonst ist es Betrug.

natürlich meiner bescheidenen Meinung nach. ;)
Vollkommen richtig, außer das es kein Betrug ist ;)

Da zudem der Verkäufer, die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten nicht ausgeschlossen hat, liegt hier - sofern die Kiste nicht funzt - ganz offensichtlich ein Sachmangel gem. BGB vor, den der Käufer zu beseitigen hat :D :D :D

Dieser Verkäufer wird sich noch sowas von in den Ars** beißen, denn wenn der an den richtigen Käufer gerät, macht der richtig ein Fass auf.

Diese Aktionsbeschreibung ist sowas von in die Hose gegangen... ach herrlich zu sehen, wie sich solch ein Depp richtig ins Aus stellt und es noch nicht mal merkt :D :D :D

Muss die jetzt erstmal unter ebay beobachten und schonmal ne Tüte Chips bereithalten ;)
 
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