Hilfe! Retourniertes Macbook von Cancom erhalten!

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phikus schrieb:
Aber wenn Ware zurückging, weil sie Mängel hat und dann als neu verkauft wird, ist das mehr als übel. Und so ists ja im vorliegen Fall offenbar gewesen.
Was denn?
Das Gerät macht Betriebsgeräusche im Rahmen normaler Notebook-Geräusche.
Und hat vereinzelte leichte Kratzer.
Ob das allein als "Produktmangel" gilt, bezweifle ich dann doch...
 
EscWinDos schrieb:
Bei irgendjemandem müssen ja die retournierten Geräte der Freunde des fröhlichen Fernabsatzgesetzes landen!?

Ärgerlich ja ... aber soll Cancom (oder irgendein anderer Onlinehändler) die Retouren verschrotten oder zum halben Preis verkloppen?

Onlineshopping hat eben nicht nur Vorteile und solange es Leute gibt, die ausgiebig "testen" wird es auch immer "gebrauchte" Geräte geben!

Wobei ein Händler durchaus die Geräte wieder in den Werkszustand zurücksetzen sollte bzw. deren Zustand genau überprüfen sollte! Soetwas ist mir aber auch schon bei Apple direkt passiert!

Also wenn Dich es stört ... ruf bei Cancom an und schicks zurück!

Gruß,

Esc

Was für ein Nonsens!!!
So ein Stuss müsste verboten werden!!!! Als wenn man sowas akzeptieren müsste, hihi.... man man man
 
Das ist doch echt ein Hammer. Knall denen bei Cancom das Ding um die Ohren dass es raucht. Die retournierten Geräte - die fehlerhaften Dinger soll Apple zurücknehmen und in Zukunft korrekte Ware abliefern.

macccc
 
qsan schrieb:
Was für ein Nonsens!!!
So ein Stuss müsste verboten werden!!!!
Reg dich doch nicht so auf.
Rechtlich gesehen hat er ja auch sein Widerrufsrecht.
Und bei einem Gerät, was einmal ausgepackt wurde, finde ich es auch durchaus legitim, es als Neugerät anzubieten.

macccc schrieb:
Das ist doch echt ein Hammer. Knall denen bei Cancom das Ding um die Ohren dass es raucht.
LOL.
Man muß ja nicht gleich so übertreiben.
Kratzer holt sich das Gerät doch sowieso.
Wegen einigen hypersensiblen Leuten zahle anderen die hohen Apple-Preise mit...

macccc schrieb:
die fehlerhaften Dinger soll Apple zurücknehmen und in Zukunft korrekte Ware abliefern.
Du hast aber schon im Anfangsbeitrag gelesen, was wirklich "fehlerhaft" bzw. "Makel" ist, oder?

Ich nähme so Geräte liebend gern, wenn sie deutlich billiger sind...
 
NickdieErdnuss schrieb:
Warum sollte es bei einem mangelhaften Notebook (unterstellt, der Mangel ist auch erheblich), das ich vor Ort im Geschäft kaufe keinen Rücktritt geben?

Nick die Erdnuss
Also rein rechtlich muss ich dich da tatsächlich enttäuschen. Wenn der Verkäufer nicht mit einem Rücktritt einverstanden ist, muss er dies nicht akzeptieren. Du musst ihm 2x die Möglichkeit zur Nachbesserung geben!

Allgemein dürft ihr bei Rechtsfragen nicht ständig fair mit legal verwechseln!
Es ist in jedem Fall legal neuwertige Produkte, die schon mal getestet wurden, als NEU zu verkaufen. Kratzer etc. führen dazu, dass es nicht mehr neuwertig ist.
Wenn man also bom online-Händler sowas "angedreht" bekommt, es merkt und tatsächlich Gebrauchspuren feststellt, so tritt man halt im Rahmen des FernabsatzG zurück...

@Die Schweizer: Also ich finde das FernabsatzG mal ein wirklich nützliches Verbraucherschutzrecht! Denn ein Online-Händler hat gegenüber dem Ladengeschäft schon genug Kostenvorteile (Geschäftsraum, größerer potentieller Kundenstamm => größerer EK => billigerer EK....), im Laden kann man die Produkte jedoch anschauen/testen.
Wie ist das denn z.B. in der Schweiz im Bekleidungsversandhandel? Wenn ich M bestelle, mir aber dummerweise M bei der Firma XYZ nicht passt oder es an mir scheiße aussieht, was mach ich dann in der Schweiz?
Hier tüte ich es ein, trage im Übrigen die Rückversandkosten bei Warenwerten über 40 € nicht selbst und schick es zurück. Im Geschäft hätt ichs ja auch anprobieren dürfen und wohl das gleiche festgestellt.

V.a. bei Kleidung hat sich bei vielen eingebürgert, dass man eben beide möglichen Größen bestellt, oder beide evtl. gefallenden farben bestellt, ums mal in natura sehen zu können...
 
SGAbi2007 schrieb:
Wie ist das denn z.B. in der Schweiz im Bekleidungsversandhandel? Wenn ich M bestelle, mir aber dummerweise M bei der Firma XYZ nicht passt oder es an mir scheiße aussieht, was mach ich dann in der Schweiz?
Interessieren würde es mich auch mal.
Unabhängig von der Gesetzeslage könn(t)en die Schweizer Händler ja auch ein Umtauschrecht einräumen.
 
performa schrieb:
Interessieren würde es mich auch mal.
Unabhängig von der Gesetzeslage könn(t)en die Schweizer Händler ja auch ein Umtauschrecht einräumen.
Das können sie in D ja auch...wie vielfach im Einzelhandel praktiziert.
Mal von reduzierter Ware und unversiegelten Datenträgern etc. abgesehen, kann man doch heute fast alles "umtauschen".
Nur stehts halt fast nie in den AGB und ist somit nicht einklagbar, man ist also immer auf die Gnade des Händlers angewiesen!
 
Die allergrößte Schweinerei wenn ein Händler gebrauchtes Zeug als neu verkauft. habe ich selbst schon erlebt beim kauf von Sat-Receiver. Sowas gehört in jedes Forum, bei www.Ciao.de und sonst wo publiziert um andere vor solchen Händlern zu warnen!
 
Kleiner Nachtrag zum bösen Fernabsatzgesetz:

das pauschale 14tägige Rückgaberecht finde ich gut und nutze es mehr oder weniger auch aus aber:

grundsätzlich darf der Online-Händler einen Betrag für die Nutzung/Abnutzung verlangen d.h. wenn er bemerkt, das der Akku 10mal geladen wurde, das Gehäuse zerkratzt oder die Brotkrümel unter der Tastatur gelandet sind. Wenn nicht, ist es sein Problem und leider auch das des nächsten Kunden.
 
Mac Schokko schrieb:
Hallo,

ich hab heute nachmittag endlich von Cancom mein MB bekommen. Als ich es voller Freude ausgepackt hab, ist mir gleich negativ aufgefallen, das gar keine Klebefolie auf dem Displaydeckel war? Wie war das bei euch? Wenn ich gegen das Licht schau, seh ich übrigens auch schon ein paar Kratzer auf dem Deckel. Echt ärgerlich... :(

Dann hab ich das MB angeschlossen und hochgefahren, als dann die Abfrage kam mit welchem Netzwerk ich ins Internet will, war es mir klar, das es ein ausprobiertes und retourniertes MB war. Denn da standen schon zwei WLAN drin: "Daham" und irgendwas mit "Fritz!Box 7170...". Wenn jetzt jemand sein zurückgeschicktes MB erkennt, bitte mal bei mir melden, denn ich frage mich jetzt natürlich schon, warum das MB zurückgeschickt worden ist?

Das MacBook hat keine Folie auf dem Deckel...Habe meins bei Apple direkt bestellt und da war auch keine drauf. Das mit dem W-LAN wurde ja erklärt...Das ist normal, dass Netze angezeigt werden. Und die Kratzer kommen wohl vom Transport. Denn die Oberfläche ist genau wie beim IBook! Da kommen schon Kratzer durchs Anfssen dran ;)
 
Die allergrößte Schweinerei wenn ein Händler gebrauchtes Zeug als neu verkauft. habe ich selbst schon erlebt beim kauf von Sat-Receiver. Sowas gehört in jedes Forum, bei www.Ciao.de und sonst wo publiziert um andere vor solchen Händlern zu warnen!

Wie es sich bereits herausgestellt hat, aufmerksame Leser dieses Threads wissen dies bereits, handelt es sich wohl doch um ein Neugerät. Also der Aufruf an alle: Bitte mal etwas entspannter an die Sache herangehen!

Darüber hinaus wird eine "Offensive" gegen die Händler, die "gebrauchte" Geräte wieder versenden, nur dazu führen, dass diese bei jeder Rücksendung aufgrund des Fernabsatzgesetzes (legitim) eine Pauschale für die Nutzung bzw. Gebrauchsspuren (auch legitim) verlangen werden. So können die "Tester" weieter Ware ordern und retournieren, wenn auch gegen Gebühr, und der Kunde erhält ein "gebrauchtes Produkt" mit Nachlass.

P.S. Ich komme nicht aus dem Onlinehandel und kaufe eher beim Händler vor Ort, sehe aber eben beide Seiten und kann daher durchaus Verständnis auch für die Situation der Onlinehändler aufbringen.
 
EscWinDos schrieb:
P.S. Ich komme nicht aus dem Onlinehandel und kaufe eher beim Händler vor Ort, sehe aber eben beide Seiten und kann daher durchaus Verständnis auch für die Situation der Onlinehändler aufbringen.

Ach dann hast Du mit dem eBayer hier nichts zu tun?

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=escwindos.

Hab mich schon gewundert, dass Du eine derartige Haltung einnimmst - nun aber nachvollziehbar, scheinst wohl mit dem Fernabgabegesetz und dem damit einhergehenden Verbraucherschutz so Deine Probleme zu haben. :p
 
Hab mich schon gewundert, dass Du eine derartige Haltung einnimmst - nun aber nachvollziehbar, scheinst wohl mit dem Fernabgabegesetz und dem damit einhergehenden Verbraucherschutz so Deine Probleme zu haben.

Da würfelst Du aber einiges durcheinander. Es sollte doch durchaus nachvollziehbar sein, dass man als Privatperson bei Ebayverkäufen keine Rückgabe laut Fernabsatzgesetz einräumt. Wie soll man als Privatperson denn Verlust abrechnen/gutschreiben wenn ein Käufer nach zwei Wochen "Testen" keinen Bock mehr auf das Produkt hat?
Darüber hinaus handelt es sich um Verkäufe gebrauchter Produkt, die als solche deklariert werden und mit (Fehler-)beschreibung veröffentlicht werden, also keine "Produktabbildungen", die vielleicht mehr versprechen als sie halten können.
Aber da hier ja so viele "Verbraucherschützer" online sind, es wäre doch nur konsequent, bei allen Geschäften, die per Internet und Telefon abgewickelt werden, ein Fernabsatzgesetz einzuführen!? Ich denke da so an Rechtsberatung per Telefon, Telefon-Banking und Broking, Domainbestellungen, per Telefon erteilte Aufträge an Fotografen, Designer, Architekten, Layouter, etc.

Aber das wäre ja wahrscheinlich diesen Menschen gegenüber unfair? ;)
 
SGAbi2007 schrieb:
Also rein rechtlich muss ich dich da tatsächlich enttäuschen. Wenn der Verkäufer nicht mit einem Rücktritt einverstanden ist, muss er dies nicht akzeptieren. Du musst ihm 2x die Möglichkeit zur Nachbesserung geben!

Ich glaube kaum, dass du mich damit enttäuscht. Ich darf mich doch mal selbst aus diesem Thread zitieren:

NickdieErdnuss schrieb:
Das dem Händler erst die Nacherfüllung zu gestatten ist, ist mir auch klar. Aber wenn er den Mangel entweder durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung behebt, bin ich doch glücklich und warum sollte ich dann noch an einen Rücktritt denken? Und wenn er den Mangel eben nicht beheben kann, kommt eben bei Erheblichkeit des Mangels ein Rücktritt in Frage oder ansonsten eine Minderung. Wo ist denn das Problem?

Im übrigen halte ich dieses Recht zur zweiten Andienung auch für äußerst sinnvoll.

Nick die Erdnuss
 
EscWinDos schrieb:
Da würfelst Du aber einiges durcheinander. Es sollte doch durchaus nachvollziehbar sein, dass man als Privatperson bei Ebayverkäufen keine Rückgabe laut Fernabsatzgesetz einräumt. Wie soll man als Privatperson denn Verlust abrechnen/gutschreiben wenn ein Käufer nach zwei Wochen "Testen" keinen Bock mehr auf das Produkt hat?
Darüber hinaus handelt es sich um Verkäufe gebrauchter Produkt, die als solche deklariert werden und mit (Fehler-)beschreibung veröffentlicht werden, also keine "Produktabbildungen", die vielleicht mehr versprechen als sie halten können.


Hallo,

bei der Anzahl von Verkäufen, kann man Dich schon als Bewerbetreibenden bezeichnen. Oder denkst Du etwa, dass ein Second-Hand Laden kein Gewerbe angemeldet hat.

Du bewegst Dich da auf sehr dünnem Eis.

Der Aufsteller befindet sich noch in der ungeöffneten Originalverpackung (die Fotos stammen von einem baugleichen Modell). Das Set besteht aus Aufsteller samt Standbein, Diebstahlsicherung, Montagemittel und Handschuhen um das Acryl nicht mit Fingerabdrücken zu versehen.

Und wenn man dann in der Artikelbeschreibung liest, dass die Ware noch in der ungeöffneten Originalverpackung sich befindet, kann man ja schon fast davon ausgehen, dass hier entweder die Käufer am Rückgaberecht gehindert werden sollen oder man versucht, etwas Geld nebenher zu verdienen.

Gruss

Roadrunner

P.S. Ich weiss, dass das mehr als Off-Topic war. Musste nur mal gesagt werden.
 
Aber das ist doch allgemein so üblich. Was passiert denn mit den ganzen zurückgeschickten Klamotten bei den Bekleidungsversandhändlern? Die werden neu eingetütet und gehen an den nächsten Kunden, ist doch auch völlig in Ordnung so. Solange die Ware unbeschädigt ist, sehe ich da überhaupt kein Problem.

Eine Hose oder eine Bluse haben keine Verschleissteile. Ein Akku ist ein Verschleissteil. Ein Auto ist auch ein Verschleissteil (bzw. besteht nur aus solchen). Deshalb sind PKW mit Tageszulassung auch deutlich günstiger als Neuwagen.
Dir ist aber schon klar, dass nur die wenigsten Macprodukte eine Marge von über 15-20% haben? Meist liegt die Marge sogar bedeutend darunter! Und selbst Cancom kann es sich nicht leisten, die Ware einfach zu "verschenken"!

Gebrauchte und dadurch im Preis reduzierte Ware ist Abschreibungsfähig. Cancom kann das Book auf - sagen wir mal - 50% Abschreiben und zu 70% verkaufen. Passt, Ende. Macht jeder Einzelhändler so.
Und dann schau Dir mal www.computeruniverse.de an. Die haben eine extra Rubrik "Retoureware", in der gebrauchte Geräte angeboten werden. Wenn ich davon eines kaufe habe ich einen entsprechenden Rabatt und weiss, was mich erwartet.
Diese Geräte werden halt als Neugerät verauft und das finde ich auch absolut in Ordnung. Wenn ich mir mein neues Gerät genua anschaue und nichts feststellen kann, dann kann es ja gar nicht so schlimm gewesen sein.

Und wenn das Ding dort schon ein halbes Jahr auf Halde stand, weil die lieber die ganz neuen verkaufen und Du dummerweise einen Zeitpuntk erwischt hast, wo die Lager leer waren. Dann kommt halt das olle Ding raus. Und evtl. hat der Vorbersitzer das Teil auch nocht registriert. Damit ist die Garantiezeit schon zur Hälfte rum. Der Kaufbeleg hilft Dir da auch nicht weiter.
 
Und bei einem Gerät, was einmal ausgepackt wurde, finde ich es auch durchaus legitim, es als Neugerät anzubieten.

Es ist aber kein Neugerät. Es ist neuwertig, einmal in Betrieb genommen und fertig. Alles andere ist schlichtweg Betrug. Punkt.
 
EscWinDos schrieb:
Wie es sich bereits herausgestellt hat, aufmerksame Leser dieses Threads wissen dies bereits, handelt es sich wohl doch um ein Neugerät. Also der Aufruf an alle: Bitte mal etwas entspannter an die Sache herangehen!

Leute, bitte, EscWinDos hat Recht!

Ich hab mich wohl wirklich in Cancom getäuscht, schließlich haben ja alle MB´s keine Folie mehr auf dem Deckel und ich war wohl etwas vorschnell mit meiner Behauptung, SORRY!!

Also vielleicht kann ja ein Moderator oder so den Eintrag zumachen, bevor sich hier noch einige zerfleischen...., PEACE! :hug:
 
Also ich habe mein MacBook ebenfalls letzte Woche bei Cancom gekauft. Persönlich im Laden. Ich bin mit Cancom mehr als zufrieden. Mit EDU Rabatt wie bei Apple.
 
RoadrunnerHagen schrieb:
bei der Anzahl von Verkäufen, kann man Dich schon als Bewerbetreibenden bezeichnen.
Selben Gedanken hatte ich auch gerade.
 
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