Hilfe! Retourniertes Macbook von Cancom erhalten!

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Klar muss ein retourniertes Gerät irgendwie wieder verkauft werden. Aber wer ein neues Gerät kauft, hat ein Recht auf OVP. Und wenn die ein Gerät nicht in den Originalzustand bekommen, sind sie selbst schuld.
Und das mit dem beendeten Hindernis ist Blödsinn.
Wer online Ware anbietet, muss kein Geld ausgeben für Vorführmodelle, die er nicht mehr oder nur für wenig Geld los wird. Somit ist das nur fair.
 
Nennt sich Fernabsatzgesetz und sorgt dafür das man alles was per E-Mail Internet oder Telefon bestellt wurde innerhalb 14 Tagen zurückgesendet werden kann... ohne Grund. Das ist nicht nur legitim sondern auch ziemlich nützlich wie ich finde... denn sonst hätte ich das Book nicht bestellt ... und nu behalte ich es. Hätte ich erst in einen Laden eiern müssen, es dort anguggn und mich dann innerhalb einer halben Stunde entscheiden ...?? Dann würde ich das hier grad wahrsch. noch an meinem iMac schreiben -.-
 
cypher_tc schrieb:
rückzug vom vertrag, wenn das gerät schon defekt ankommt. hier aber eindeutig nicht der fall?!
"Rückzug", das klingt geil. Ihr Schweizer seid schon anders drauf. Ich laube, deshalb bin ich so gerne unten!
Hochdeutsch wäre "Rücktritt"

Einie
 
übrigens: wenn der händler das gerät nur zurücknehmen muss, wenn es defekt ist, handelt cancom hier mehr als fragwürdig.
denn WENN cancom in diesem fall das macbook zurücknimmt, akzeptiert es dieses als defekt und liefert somit vorsätzlich defekte occasionsgeräte als neuware aus, in der hoffnung dass der "zweitkunde" davon nichts mitkriegt oder nicht reklamiert. und das riecht streng strafrechtlich relevant (leichter fall von betrugsversuch).
 
deniz schrieb:
Was redet ihr von "...irgendwo muss die retour Ware ja hin..."? Man kauft sich Neuware, und kein gebrauchtes Gerät...
Solange es Deppen gibt, die so etwas tollerieren, finden solche Geräte natürlich Absatz...

Zurück damit und dir ein neues geben lassen, basta!
Oder wenn Du es unbedingt behalten möchtest, versuch Dich mit denen zu einigen...
Die Entscheidung liegt aber letztendlich bei Dir...
Deniz, du spricht mir aus der Seele!
Die Händler spekulieren doch regelrecht drauf, einen "Anfänger" zu erwischen, der gar nicht merkt, das das Gerät schon mal in Gebrauch war. Lest mal meine persönliche Erfahrung vom Gravis...
 
heldausberlin schrieb:
Wer online Ware anbietet, muss kein Geld ausgeben für Vorführmodelle, die er nicht mehr oder nur für wenig Geld los wird. Somit ist das nur fair.
Dann habe ich in meiner Firma ein Gerät, welches sich von den Leuten in die Hand genommen werden kann etc. Die anderen Geräte sind dann eben OVP.
Ich habe das aber ganz gut im Griff, wir haben halt fast auschliesslich Firmenkunden. Da schaue ich die Rechner selber vorher an und gucke, was los ist!
Da fummelt dann niemand daran herum.

Einie

Ich habe aber als Händler die Möglichkeit bei unsachgemässer Behandlung des Gerätes zu mindern. Dann gibt es eben nicht alles zurück!

Einie
 
ok,<mein> letzter post hat sich erledigt bzw. gilt meines wissens für den fall dass so etwas in der schweiz passieren würde.
chillie: nun, es hindert ja auch ohne die gesetzesklausel niemand die firmen daran, diese "gewährleistung" im kaufvertrag (AGB) einzubinden (wir würden das wohl plump als rückgaberecht bezeichnen ;P ), wenn sie so ihren umsatz steigern können (was ja bei dir offenbar der fall wäre).
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal ne´Frage in die Runde, hattet ihr bei eurem Macbook eine Schutzfolie auf dem Displaydeckel?
 
Was redet ihr von "...irgendwo muss die retour Ware ja hin..."? Man kauft sich Neuware, und kein gebrauchtes Gerät...
Solange es Deppen gibt, die so etwas tollerieren, finden solche Geräte natürlich Absatz...

Zurück damit und dir ein neues geben lassen, basta!

Natürlich sollte ein Gerät im neuen bzw. neuwertigen Zustand eintreffen, aber wie sollen Onlinehändler denn agieren ... Rückgaberecht für alle und die retournierte Ware einstampfen? Wer so denkt kennt sich wohl nicht mit Margen im Computerhandel aus!

Das in diesem Fall wohl etwas schlampig gehandelt wurde ist eine Sache, aber wer ein System nutzt, das die Rückgabe einräumt, muss eben auch mit retournierter Ware rechnen!

That simple!

Die Händler spekulieren doch regelrecht drauf, einen "Anfänger" zu erwischen, der gar nicht merkt, das das Gerät schon mal in Gebrauch war. Lest mal meine persönliche Erfahrung vom Gravis...

Ja genau ... Cancom und Gravis haben sich gedacht "... oh, da kommt der Mac Schokko, der hat Null Ahnung, dem verkaufen wir mal eben Schrott ..."!? So ein Unsinn! Mag sein, dass es schwarze Schafe gibt, die ganz bewusst mangelhafte Ware versenden, ich würde in diesen Fällen aber wohl eher von Ausnahmefällen sprechen. Es muss ja nicht immer gleich ein böser Wille dahinterstecken!?

Gruß,

Esc
 
Mac Schokko schrieb:
Dann hab ich das MB angeschlossen und hochgefahren, als dann die Abfrage kam mit welchem Netzwerk ich ins Internet will, war es mir klar, das es ein ausprobiertes und retourniertes MB war. Denn da standen schon zwei WLAN drin: "Daham" und irgendwas mit "Fritz!Box 7170...".
Das ist kein Zeichen, daß der Rechner schon gebraucht ist. Jeder, auch er allerfabrikneueste Mac stellt die gefundenen verfügbaren WLANs zur Auswahl. Also vermutlich die Deiner Nachbarn. Ein klares Zeichen, daß der Rechner gebraucht ist, ist zum Beispiel der Schlüsselbund: wenn es dort Einträge gibt, die nicht von Dir veranlasst/genehmigt wurden, dann hatte es schon jemand in der Mache.
Ich will jetzt nicht sagen, daß das Teil NICHT gebraucht ist, nur die Beweise sind nicht wirklich gültig. Und ob auf dem Display im Auslieferzustand ne Folie drauf ist, weiß ich nicht - bei KEINEM meiner mobilen Macs der letzten Jahre war das aber so, und die waren alle definitiv jungfräulich!
 
Du findest ganz einfach raus ob das Gerät schon einmal in Gebrauch war. Bei JEDEM neuen Mac wird erst Mal nicht direkt ins OS X gebootet sondern es kommt der Installationsassistent. Kam der bei Dir? (wo Du Dich registrieren musst und Deinen Kurznamen eintragen musst?)
 
Ja genau ... Cancom und Gravis haben sich gedacht "... oh, da kommt der Mac Schokko, der hat Null Ahnung, dem verkaufen wir mal eben Schrott ..."!? So ein Unsinn! Mag sein, dass es schwarze Schafe gibt, die ganz bewusst mangelhafte Ware versenden, ich würde in diesen Fällen aber wohl eher von Ausnahmefällen sprechen. Es muss ja nicht immer gleich ein böser Wille dahinterstecken!?

Gruß,

Esc
Nicht immer, aber die Lügengeschichte was die mir beim Gravis damals erzählt haben, war schon ein starkes Stück. Und jetzt schickt mir Cancom, bei dem ich zum ersten Mal überhaupt was bestellt hab, ein retourniertes MB? Passiert so was nur mir oder ist das die Regel bei unseren so ehrlichen Händlern???
 
EscWinDos schrieb:
Natürlich sollte ein Gerät im neuen bzw. neuwertigen Zustand eintreffen, aber wie sollen Onlinehändler denn agieren ... Rückgaberecht für alle und die retournierte Ware einstampfen?
Wie wärs mit "als retournierte Ware" verkaufen? Wer gebrauchte oder retournierte Ware als Neugerät verkauft ist unseriös.

Das in diesem Fall wohl etwas schlampig gehandelt wurde ist eine Sache, aber wer ein System nutzt, das die Rückgabe einräumt, muss eben auch mit retournierter Ware rechnen!
Blanker Unsinn, da biegen sich ja die Balken. Was als Neugerät verkauft wird, muss auch Neugerät sein!
 
Mac Schokko schrieb:
Nochmal ne´Frage in die Runde, hattet ihr bei eurem Macbook eine Schutzfolie auf dem Displaydeckel?
nö.
das ist schon jahre her seit es das zuletzt gab.
ich meine, bei den titaniums.

und dass mal klitzekleine macken dran sind, kenne ich auch:
bei neugeräten, die *niemand* (seit produktion) vorher in der hand hatte!

das ist dein preis, den du gewillt warst zu bezahlen, als du dich für den onlinehandel entschlossen hast.

meine meinung.

@ artax
nö. das ist absolut kein indiz.
 
nur mal so am rande ... cancom hat ein recht grosses angebot an sogenannten messewaren, ausstellungsstücken etc.
du hast nicht zufällig aus dem pool geordert, sondern wirklich brandneu zum vollen preis?

ich wundere mich nur, da cancom es sicher nicht nötig hat unseriös zu sein und sich wegen (ichsagmal "nur") 100 euro differenz nen kunden zu verärgern. ist bei nem unternehmen der grösse mit dem umsatz "peanuts".

ruf da morgen mal an. war sicher nur ein versehen.
 
Ärgerlich ja ... aber soll Cancom (oder irgendein anderer Onlinehändler) die Retouren verschrotten oder zum halben Preis verkloppen?

Halber Preis nicht, aber 20% sollten schon drin sein.
 
phikus schrieb:
Wie wärs mit "als retournierte Ware" verkaufen? Wer gebrauchte oder retournierte Ware als Neugerät verkauft ist unseriös.

Aber das ist doch allgemein so üblich. Was passiert denn mit den ganzen zurückgeschickten Klamotten bei den Bekleidungsversandhändlern? Die werden neu eingetütet und gehen an den nächsten Kunden, ist doch auch völlig in Ordnung so. Solange die Ware unbeschädigt ist, sehe ich da überhaupt kein Problem.

Nick die Erdnuss
 
sparky schrieb:
das ist dein preis, den du gewillt warst zu bezahlen, als du dich für den onlinehandel entschlossen hast.
Wo ist da der Preis? Gerade beim Onlinehandel hat man doch die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Das ist doch gerade der Vorteil...kauf Dir mal im Geschäft ein Notebook und merk zu Hause das es zerkratzt ist. Viel Spaß beim Rücktritt (gibts nicht!).
 
Artaxx schrieb:
Du findest ganz einfach raus ob das Gerät schon einmal in Gebrauch war. Bei JEDEM neuen Mac wird erst Mal nicht direkt ins OS X gebootet sondern es kommt der Installationsassistent. Kam der bei Dir? (wo Du Dich registrieren musst und Deinen Kurznamen eintragen musst?)
Der Assistent ist ganz normal gekommen, nur bei dem Fenster, wo man seinen Internetzugang konfiguriert, standen die beiden Netzwerke drin. Ich vermute aber mal, das die DVD zurückgespielt worden ist, denn die war offen und nicht verklebt? Das es ein Funknetzwerk von einem Nachbar sein kann, schließe ich eigentlich aus, es sei denn das MB hätte einen ultramässigen Airportempfang. Ich wohn hier nämlich auf dem Dorf und meine Nachbarn haben kein DSL. Außerdem sollte dann mein iMac ja auch die Netzwerke anzeigen können, tut er aber nicht.
 
phikus schrieb:
Wo ist da der Preis? Gerade beim Onlinehandel hat man doch die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Das ist doch gerade der Vorteil...kauf Dir mal im Geschäft ein Notebook und merk zu Hause das es zerkratzt ist. Viel Spaß beim Rücktritt (gibts nicht!).

Warum sollte es bei einem mangelhaften Notebook (unterstellt, der Mangel ist auch erheblich), das ich vor Ort im Geschäft kaufe keinen Rücktritt geben?

Nick die Erdnuss
 
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