Hilfe! Post vom Anwalt wegen Internetadresse

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Dass die Kanzlei nicht auffindbar ist, "stinkt" auch irgendwie.
Das mit der fehlenden Vollmacht ist auch ein ungutes Indiz.

Vielleicht kommst du glücklich aus der Geschichte raus - nämlich dann, wenn dich irgendeiner ohne Auftrag der Tschechischen Republik nur "abzocken" wollte.
Ich meine, die könnte man dann sogar "gegenabmahnen". ;)

Aber die Domain würde ich in jedem Fall sicherheitshalber abgeben.
 
Dass man sich mit der Regitrierung einer Domain strafbar machen kann finde ich schon heftig. Vom gesunden Menschenverstand her finde ich auch die 1800 Euro maßlos überzogen.
Eigentlich würde doch auch ein simples "Hey, wir haben die Rechte an der Domain. Gib sie uns bitte, sonst müssen wir sie einklagen." reichen.
Leider ist es nicht das erste mal, dass unsere Gesetzgebung dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Heftig!

helgeh
 
helgeh schrieb:
Dass man sich mit der Regitrierung einer Domain strafbar machen kann finde ich schon heftig.
Man macht sich nicht strafbar. Wer hat das denn gesagt?

Vom gesunden Menschenverstand her finde ich auch die 1800 Euro maßlos überzogen. Eigentlich würde doch auch ein simples "Hey, wir haben die Rechte an der Domain. Gib sie uns bitte, sonst müssen wir sie einklagen." reichen.

Ich will hier mal die Position der Gegenseite einnehmen, nur mal so als Gedankenexperiment: Jemand hat DEINE Domain gegrabbt. Jetzt willst Du sie zurück, und brauchst dazu einen Anwalt. Sollst Du den denn auch noch bezahlen, obwohl Du gar nichts falsch gemacht hast?

MacEnroe hat die gesetzliche Situation ja schon beschreiben. Vielleicht lasen die ja auch mit sich reden, das kommt schon vor.

Alex
 
helgeh schrieb:
Dass man sich mit der Regitrierung einer Domain strafbar machen kann finde ich schon heftig. Vom gesunden Menschenverstand her finde ich auch die 1800 Euro maßlos überzogen.
Eigentlich würde doch auch ein simples "Hey, wir haben die Rechte an der Domain. Gib sie uns bitte, sonst müssen wir sie einklagen." reichen.
Leider ist es nicht das erste mal, dass unsere Gesetzgebung dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Heftig!

helgeh

1. Man macht sich nicht strafbar, sondern verletzt fremdes Recht und macht sich dadurch schadenersatzpflichtig.

2. Auch wenn die Anwälte nur schreiben "hey gib mal die Domain her", wäre das nicht billiger.

3. Das mit dem gesunden Menschenverstand ist immer so eine Sache in juristischen Dingen. Wenn Du derjenige wärst, dessen Namensrecht verletzt wird, würdest Du warscheinlich etwas anders argumentieren. Das Schwierige am Recht ist eben immer, dass man beiden Seiten gerecht werden muss.

Anmerkung:
mein Vorredner es schon auf den Punkt gebracht
 
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich, wie oben erwähnt, auch fröhlich Domains eingeklagt. Komisch, daß es aber beim vergleichbaren "deutschland.net" nicht passiert ist.

Wie die anderen gesagt haben, ab zum Anwalt, aber auf die Frist achten, falls die vor Monatag ausläuft!

Vor Gericht werden Abmahnungen auch ohne Originalvollmacht in der Regel anerkannt: http://www.internetrecht-rostock.de/faq-abmahnung.htm#5
 
Ich weiss nicht dann finde ich es schon grob fahrlässig von der Bundesregierung und von den Domainanbietern das bei so einer heiklen Domain nicht einfach eine Warnung ausgesprochen wird oder das es nicht sogar verboten ist eine solche Domain zu registrieren
 
pret schrieb:
Ich weiss nicht dann finde ich es schon grob fahrlässig von der Bundesregierung und von den Domainanbietern das bei so einer heiklen Domain nicht einfach eine Warnung ausgesprochen wird oder das es nicht sogar verboten ist eine solche Domain zu registrieren
Die Domains werden ja nicht bei einer staatlichen Stelle registriert.
Und da (bei der .net-Registry) sitzt auch kein "Zensor", der sich fröhlich überlegt, welche Domains denn irgendwo auf der Welt verboten sein könnten.
Oder der spekuliert, welcher Domainnamen für welchen Registrierenden "passend" sein könnte.
Wäre ja noch schöner!

Unabhängig davon:
Wenn - ja wenn - überhaupt tatsächlich die tschechische Republik dahinter steckt, so hätte man das natürlich vielleicht auch erstmal "freundlich" ohne Anwalt zu regeln versuchen können.
Für Deutschland gilt selbiges.
 
ich würde mal der botschaft anrufen... es könnte sein das die gar nichts davon wussten!

so im sinn von: "könnte ich die rechtsabteilung haben...." dann: "kennen sie die kanzlei so und so... "

das schreiben könnte ja jeder erfasst haben und ich denke ein staat würde den inhaber einfach per brief und normal ohne drohung um ein gespräch oder stellungnahme bitten. Und zwar direkt! also nicht über eine kanzlei, und wenn dann von einer einheimischen, also nicht von einer deutschen.
 
Klar, das Schreiben könnte jeder aufgesetzt haben. Aber dann legen die sich mit einem Staat an, das endet böse. Sehr böse.

Wenn es die Kanzlei gibt, dann wären die ihre Zulassung los, wenn sie ohne Auftrage der Mandantin handeln. Allerdings kann so ein Auftrag natürlich pauschal vergeben werden ("Mahnen Sie Verstösse ab").

Alex
 
Xenitra schrieb:
und wenn dann von einer einheimischen, also nicht von einer deutschen.

Huh, warum dass denn? Wenn ich meine Gläubiger in USA verklagen wollte, dann MUSS ich dass von einem amerikanischen Anwalt machen lassen. Nicht von einem Deutschen.

Alex
 
ruf erstmal in der botschaft an und such dir nen anwalt.
 
below schrieb:
Man macht sich nicht strafbar. Wer hat das denn gesagt?

Niemand. Hatte ich nur so verstanden. Bin halt Laie auf dem Gebiet.

below schrieb:
Ich will hier mal die Position der Gegenseite einnehmen, nur mal so als Gedankenexperiment: Jemand hat DEINE Domain gegrabbt. Jetzt willst Du sie zurück, und brauchst dazu einen Anwalt. Sollst Du den denn auch noch bezahlen, obwohl Du gar nichts falsch gemacht hast? MacEnroe hat die gesetzliche Situation ja schon beschreiben. Vielleicht lasen die ja auch mit sich reden, das kommt schon vor. Alex

Ich verstehe das schon, dass meine die Domain, auf die man ein Anrecht hat, haben möchte. Aber die Domain wurde registriert, weil sie frei war.
Und wenn ich die Domain dann haben möchte brauche ich nicht zwangsläufig einen Anwalt. Den brauche ich eigentlich erst, wenn ich mich mit der anderen Seite nicht einigen kann. Ich würde erstmal versuchen mich ohne Anwalt mit der anderen Seite zu einigen.

helgeh
 
verklagen ja, abmahnen eher nicht... erster kontakt schon irgendwie garnicht.

firmen nehmen auch zuerst ihr eigenen internen anwälte, bevor es dann soweit ist um Anwält vor Ort zu tätigen.
 
Xenitra schrieb:
so nebenbei... nicht mal schweiz.ch gehört der eidgenossenschaft!! ist ne emaildienst!!

Gleiches Ergebnis bei Tschechien, ceska-republika und ähnlichen Abwandlungen. Mit kommt es seltsam vor, warum man gerade Dich abmahnt. Unter ceska-republika.cz findet man ein Reisebüro. Das gleiche unter ceska.cz :confused:
 
zitiren war völlig unnötig ;).... so denn musste ich ja bringen

Zudem, frag mal ob ceska-republika.cz und ceska.cz ob sie auch angeschrieben wurden?
 
Xenitra schrieb:
so nebenbei... nicht mal schweiz.ch gehört der eidgenossenschaft!! ist ne emaildienst!
Jo klar...
So ein WIPO-Verfahren macht sicher auch Spaß ;)

knelles schrieb:
Gleiches Ergebnis bei Tschechien, ceska-republika und ähnlichen Abwandlungen. Mit kommt es seltsam vor, warum man gerade Dich abmahnt.
Es ist nur ein Verdacht:
Aber so langsam kommt mir das nicht mehr soooo "seltsam" vor.

Er ist als Deutscher für einen deutschen Abmahner doch das "einfachste" Opfer ;)
Verbunden mit der nicht aufzufindenen Adresse des Anwalts, das Tatsache, dass er nicht bei der Kammer zu finden ist (war doch so, oder?), der fehlenden Vollmacht, würde ich - wenn's um Geld ginge - auf "Abmahnabzocke" setzen.
Da kann man schon zurückschlagen, wenn vom Abmahnenden mehr als eine Kontoverbindung existiert.

Aber unabhängig davon ist die Domain rechtlich trotzdem sehr "kritisch".
 
Eine "Abmahnabzocke" kann das eigentlich nicht sein, da bei Namensrechtsverletzungen nur der Namensinhaber einen Anspruch hat. Das ist etwas anderes als Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzung gemäß UWG.

Aber die Domain ist rechtlich wirklich kritisch, und die Domain im Benutzerprofil ist auch nicht besser.
 
@quack-duck:

(Trotz) Kurz vor meinem Zweiten Staatsexamen:

Nochmal als Step-by-Step:

1) Lade dir den entsprechenden Artikel von www.heise.de runter (sind 16 Seiten, aber da steht alles wichtige drin)
2) Am Montag einen Fachanwalt suchen, der auch den enstprechenden Interessenschwerpunkt (hier: Onlinerecht. Markenrecht, Domainrecht, Europarecht) hat.
3) Alle verfügbaren Unterlagen usw. ausdrucken und mitnehmen bzw. faxen. Bei Onlinesachen reicht meist auch fernmündlicher Kontakt zum Anwalt.
4) Nicht irgendwelche Ministerien oder Vertretungen anrufen. Entweder wissen die davon nichts, oder ein Mitarbeiter dort teilt sich die Kohle sogar mit dem Anwalt.


Merkwürdigkeiten in dem Fall:

1) Streitwert zu Hoch, Anwaltskosten für einen Serienbrief zu hoch angesetzt.
2) Meines Erachtens zu kurze Fristsetzung, soll der "Panikmache" dienen.
3) Keine Vollmacht und/oder Kopie/Beglaubigung dabei.
4) Falsche Begründung im Kontext; ist allerdings Auslegenssache....
 
knelles schrieb:
Eine "Abmahnabzocke" kann das eigentlich nicht sein, da bei Namensrechtsverletzungen nur der Namensinhaber einen Anspruch hat.
Wieso?
Auch bei einer Namensverletzung kann man doch abmahnen, oder?
 
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