Hilfe, neues Powerbook mit Mängel

Zyklotrop schrieb:
Das ist wohl so korrekt.
Build-To-Order-Geräte werden ja exakt nach deinen Vorstellungen und Bedingungen zusammengebaut. Da kannst du dann nicht nach Erhalt sagen, dass dir das Teil irgendwie nicht zusagt :D
Das steht normalerweise aber in den Angeboten im Netz bei den verschiedenen Firmen extra dabei.

Grüße
Ob das dabeisteht, oder Peng.
Wenn z.B. nur mehr RAM eingebaut worden ist (oder die größere GraKa) ist das IMHO lt. Gesetz noch keine besondere Einzelanfertigung. Da diese Teile auch massig so verkauft werden, hast Du nach deutschem Recht trotzdem das Umtauschrecht.
Beim örtlichen Händler ist der Umtausch, wenn es keine begründete Reklamation ist (bei Pixelfehler gehen die Meinungen wohl auseinander: "Standard der Industrie gegen einwandfreies Produkt...), eine Kulanzsache - und nichts anderes.
 
sanamiguel schrieb:
Ob das dabeisteht, oder Peng.
Wenn z.B. nur mehr RAM eingebaut worden ist (oder die größere GraKa) ist das IMHO lt. Gesetz noch keine besondere Einzelanfertigung. Da diese Teile auch massig so verkauft werden, hast Du nach deutschem Recht trotzdem das Umtauschrecht.
Beim örtlichen Händler ist der Umtausch, wenn es keine begründete Reklamation ist (bei Pixelfehler gehen die Meinungen wohl auseinander: "Standard der Industrie gegen einwandfreies Produkt...), eine Kulanzsache - und nichts anderes.
FernAbsG § 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
...
2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden

Grüße und Peng ... :)

PS: Nur zur Klarstellung: Ich meinte auch bei meinem vorigen Post hier nur eine Bestellung übers Netz und somit das Fernabsatzgesetz
 
Zuletzt bearbeitet:
Zyklotrop schrieb:
FernAbsG § 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
...
2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden

Grüße und Peng ... :)

PS: Nur zur Klarstellung: Ich meinte auch bei meinem vorigen Post hier nur eine Bestellung übers Netz und somit das Fernabsatzgesetz
Mit dem Fernabsatzgesetz meinte ich auch nicht Dich, sondern vorherige Postings :)
zu Punkt 1 habe ich gelesen (ich meine in der ct - muss ich echt noch mal raussuchen), dass bei Erweiterungen, wie die, die ich oben angeführt habe, dieses nicht unbedingt greift, weil diese keine besonderen Einzelanfertigungen sind, sondern auch so häuftig verkauft werden, und somit nicht als spezielle Einzelanfertigung gesehen werden.
Ich hoffe, dass ich den Part noch mal auf die schnelle finde - dann poste ich ihn nochmal hier rein. :)
 
sanamiguel schrieb:
Mit dem Fernabsatzgesetz meinte ich auch nicht Dich, sondern vorherige Postings :)
zu Punkt 1 habe ich gelesen (ich meine in der ct - muss ich echt noch mal raussuchen), dass bei Erweiterungen, wie die, die ich oben angeführt habe, dieses nicht unbedingt greift, weil diese keine besonderen Einzelanfertigungen sind, sondern auch so häuftig verkauft werden, und somit nicht als spezielle Einzelanfertigung gesehen werden.
Ich hoffe, dass ich den Part noch mal auf die schnelle finde - dann poste ich ihn nochmal hier rein. :)
Das wäre nicht schlecht, wenn du da noch was finden würdest :)
Das interessiert mich denn dann doch, falls ich mal in die Situation kommen sollte ... ;)

Grüße
 
sanamiguel schrieb:
Mit dem Fernabsatzgesetz meinte ich auch nicht Dich, sondern vorherige Postings :)
zu Punkt 1 habe ich gelesen (ich meine in der ct - muss ich echt noch mal raussuchen), dass bei Erweiterungen, wie die, die ich oben angeführt habe, dieses nicht unbedingt greift, weil diese keine besonderen Einzelanfertigungen sind, sondern auch so häuftig verkauft werden, und somit nicht als spezielle Einzelanfertigung gesehen werden.
Ich hoffe, dass ich den Part noch mal auf die schnelle finde - dann poste ich ihn nochmal hier rein. :)
Ja, das stimmt auch. Es muss schon in der "Besonderheit", was soviel heissen mag wie, dass es für den Händler schwierig ist das Teil anderweitig loszuwerden.
Aber wenn man z. Bsp. nur von RAM spricht ist es ja auch kein schweres es wieder in den Zustand einer Nicht-Sonderanfertigung zu versetzen. Aber in meinem Fall: extra Bluetooth, 60 GB Platte und mehr RAM hätte ich womöglich Pech gehabt. OK, habe jetzt auch noch ein Refurbished. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, diese ganzen Gesetze sind relativ "weich" und von Fall zu Fall auch unterschiedlich. Nicht zu vergessen ist auch die Kulanz der Händler. Zumindest die Größeren nehmen im allgemeinen alles ohne großes Murren zurück.
 
@Oliver:

Warum verweist Du in deinem eigenen Thread darauf, daß Du das gleiche Problem hast, Du hast den Thread doch schon wegen des Problems gestartet.

greetz Thomas
 
Zyklotrop schrieb:
Mich würde jetzt wirklich sehr interessieren, wie eine Powerbook-Geradebiege-Maschine aussieht?
Hat die zufällig mal jemand gesehen?

Grüße

Das würde mich auch interessieren ....

ich kanns immer noch nicht glauben das es sowas tatsächlich gibt ...
 
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