Hi Ebay-Spezialisten: welchen Sinn macht der Kauf über einen gehackten Account?

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ichfragmal

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Hallo,

ich hab da mal eine Frage.
Es gibt ja Ebay-Betrüger, die auf den Namen eines anderen Ebay-Users Waren "verkaufen":
Ebay-Account gehackt, falsche Kontonummer angegeben, Käufer zahlt, Ware kommt natürlich nie an -> Accout-Inhaber hat Ärger.

Das ist zwar Schei*e, aber aus Kriminellensicht nachvollziehbar.

Welchen Sinn hat es hingegen, sich in einen fremden Account zu hacken und darüber einen Artikel zu ersteigern.
Die Ware wird ja erst losgeschickt, sobald das Geld da ist.
Bringt also einem Betrüger nichts.
Was soll das also?

Ist mir nämlich eben passiert. Ware wurde ersteigert, kurz danach erhielt ich die Nachricht vom Käufer, dass er nicht geboten hätte, sondern sich jemand in seinen Accoutn gehackt hätte.

Ich weiß, es ist gängige Masche, dass Käufer, die die Ware doch nicht mehr haben wollen, mit dieser Ausrede kommen.

Aber ich habe mal den echten Namen des Käufers gegoogelt und tatsächlich ziemlich viel über ihn gefunden.
Also von seiner Vita her würde ich eher sagen, dass er zu den glaubwürdigen Menschen zählt, es scheint mir also unwahrscheinlich, dass er so etwas erfindet.

Welchen Sinn macht also das Ersteigern von Waren über gehackte Accounts, wenn man die Ware eh nicht kriegt?

Oder geht es ums Abgrasen von Kontonummern und Adressdaten?
 
In Kombination mit gehackter Kreditkarte/PayPal Account kannst du doch eine Versandadresse deiner Wahl angeben = Gratis einkaufen.
 
OK, daran habe ich nicht gedacht.

Aber das bringt ja trotzdem nichts, wenn der Verkäufer, also in dem Fall ich, kein Paypal oder Kreditkarte anbietet, sondern nur Barzahlung oder Überweisung.

PS: abgesehen davon, stimmt die bei Ebay angezeigte Adresse dieses Käufers mit der ergoogelten und auch im Telefonverzeichnis angegebenen überein.
 
Naja, vielleicht hätte dich der "Käufer" ja überreden können. ;)
Ist es denn ein teurer Artikel?
 
Ganz egal wie es nun tatsächlich war, ich würde zumindest auf Erstattung der Ebay-Gebühren beharren. Dass der Account des Käufers gehackt wurde, ist ja nicht dein Problem. Das sollte der Käufer mit Ebay klären.
 
Vielleicht war es auch schlicht die Tocher/ der Sohn / die Frau die sich versehentlich mit dem Account des Mannes eingeloggt hatte. Die Schutzbehauptung "gehackt" ist immer einfacher als zuzugeben das der Artikel doch nicht gebraucht wird.

Ganz egal wie es nun tatsächlich war, ich würde zumindest auf Erstattung der Ebay-Gebühren beharren.

Das ist nicht nötig, einfach den Fall wegen nicht gekauften Artikels schließen. Dann muss der Gegenüber nur noch bestätigen und die Verkaufsprovision wird gut geschrieben.
 
das mit der Gebührenerstattung ist klar.

@Markenartikel: nö, unter 50 €
Versuch, mich zu "überreden" wäre eine denkbare Variante, aber dazu hätte ich ja vom falschen Käufer angesprochen werden müssen.
Mein bisheriger Kontakt war aber nur mit dem echten Account-Inhaber.

Normalerweise würde ich ja auch wie kos von einer Schutzbehauptung ausgehen.
Kanns mir halt nur nicht so recht vorstellen, so wie sich der ergoogelte bisherige Lebenswandel des Käufers darstellt, zumal der Artikel nicht so teuer ist, dass es sich lohnen würde, deshalb Ärger zu produzieren und eventl. einen Vermerk als "Nichtzahler" zu klassieren.
 
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