Herunterladen anstatt LP`s digitalisieren ?

nicolas-eric schrieb:
da aber jedes der entsprechenden programme das geladene und grad ladende auch zum DL freigibt darfst du es nicht.

Das schließt noch nicht aus, daß man runterladen darf.
Mit derzeitiger P2P Technik kenne ich mich allerdings nicht aus.
Anbieten ist jedoch, ohne Lizenz, illegal.
 
Mal an die Alternative gedacht, gebrauchte CDs zu kaufen (Flomarkt, Internet, Second-Hand-Laden, Zeitung)?

schpongo.
 
Wieso nicht laden?

wenn ich die Musik eh schon gekauft hab’ - wieso soll ich mir die Arbeit machen, sie zu digitalisieren, wenn ich mir das sparen kann? Ich seh da kein Problem. Wenn ich es recht sehe, hab ich das Recht zur Nutzung - auch zur Kopie erworben. Wenns erst mal auf meinem Rechner ist, kräht dann kein Hahn mehr danach. Oder lieg ich falsch?

wühlibae
 
genau, wenn es erstmal da ist stört es keinen.

wenn aber eine der firmen die nach angebotenen files suchen deine IP loggen und dich anzeigen dann sieht die welt schon anders aus.

denn AFAIK alle programme die p2p nutzen bieten das was sie grad laden auch an.

musst du selber wissen was du machst. ich spreche hier nur von einer möglichkeit die passieren könnte...
 
wuehlibae schrieb:
wenn ich die Musik eh schon gekauft hab’ - wieso soll ich mir die Arbeit machen, sie zu digitalisieren, wenn ich mir das sparen kann? Ich seh da kein Problem. Wenn ich es recht sehe, hab ich das Recht zur Nutzung - auch zur Kopie erworben. Wenns erst mal auf meinem Rechner ist, kräht dann kein Hahn mehr danach. Oder lieg ich falsch?

Nein.

Wie gesagt, das einzige Problem wäre, daß du sie evtl. veröffentlichst, wenn du die Songs nochmal aus einer Tauschbörse lädst.
Genau das müßte dir im Zweifelsfall jemand nachweisen können.
 
wobei das bei songs die mehrere jahre nicht zu den bestsellern gehören unwahrscheinlich ist...
abert die möglichkeit besteht halt...
 
Incoming: Auch wenn ich bezweifle, dass ein "normaler" Downloader gerichtlich belangt wird – und nebenbei: NE hat imho Recht, wenn du Songs als mp3 und Platte hast, wird das noch weniger passieren – so bezweifle ich doch genauso, dass du (oder andere) vor Gericht damit durchkämst, wenn du behauptest, du hättest nicht gewusst, dass die P2P-Tauschbörse, von der du downgeloadet hast, "offensichtlich" illegal sei.
Vom technischen Hintergrund – wo ein Download ist, ist auch immer ein Upload – mal ganz zu schweigen ;)
 
hmmm, hier bei macuser scheint es sich nur noch um 5-6 Themen zu drehen und die werden immer wieder diskutiert.

@maga: Seit einiger Zeit bieten verschiedene Firmen einen Digitalisierungsservice an, ist aber leider nicht ganz billig. Schau zum Beispiel mal hier http://www.housetune.de/restauration.html

Nur um das klar zu machen:

Downloaden ist illegal.

Für sich selbst kopieren ist legal, ausser es wird dabei ein Kopierschutz umgangen oder man gibt sie dann weiter.

Soweit ich weiß, darf man sogar in die Videothek gehen, sich eine (nicht kopiergeschützte) DVD ausleihen und sie sich kopieren, aber nicht weitergeben, das wäre wieder illegal.

... aber das auch nur mal um meinen Senf dazu zu geben.
 
nur weil es berichte gibt die besagen dass man von der staatsanwaltschaft bei wenigen songs nicht angeklagt wird heisst es noch lange nicht dass man nicht trotzdem dran kriegt.
denn die staatsanwaltschaft ist verpflichtet jder anzeige nachzugehen und die person die hinter einer IP steckt zu ermitteln. wenn dann das verfahren eingestellt wird kann die plattenfirma immer noch durch akteneinsicht an deine daten kommen und dich zivilrechtlich belangen.
 
bömpfmactobi schrieb:
Incoming: Auch wenn ich bezweifle, dass ein "normaler" Downloader gerichtlich belangt wird – und nebenbei: NE hat imho Recht, wenn du Songs als mp3 und Platte hast, wird das noch weniger passieren – so bezweifle ich doch genauso, dass du (oder andere) vor Gericht damit durchkämst, wenn du behauptest, du hättest nicht gewusst, dass die P2P-Tauschbörse, von der du downgeloadet hast, "offensichtlich" illegal sei.
Vom technischen Hintergrund – wo ein Download ist, ist auch immer ein Upload – mal ganz zu schweigen ;)
Ich zitiere § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Das Merkmal der "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" stellt eine recht hohe Hürde dar und ist nach einhelliger Meinung der rechtswissenschaftlichen Literatur ein ungeeignetes Instrumentarium, um das Herunterladen von Musik aus dem Internet zu verhindern. Es müsste sich nämlich demjenigen, der bspw. einen Song herunterlädt, geradezu die Tatsache aufdrängen, dass es sich bei der Datei um eine rechtswidrige Kopie handelt. Dies wird aber in der Regel nicht der Fall sein, weil man über die Herstellung der Kopie keinerlei Informationen hat. Warum der Gesetzgeber diesen Passus so ins Gesetz genommen hat, ist nicht nachvollziehbar.
Trotzdem ist das Herunterladen deshalb in der Regel nicht gestattet, weil über das P2P- Programm gleichzeitig das entsprechende Lied verbreitet wird.

Gruß,

macmadrid
 
bömpfmactobi schrieb:
so bezweifle ich doch genauso, dass du (oder andere) vor Gericht damit durchkämst, wenn du behauptest, du hättest nicht gewusst, dass die P2P-Tauschbörse, von der du downgeloadet hast, "offensichtlich" illegal sei.

Wie schon gesagt, sie ist nicht illegal.
Darüber gibts nichts zu verhandeln.

Wenn dem nicht so wäre, gäbe es eine Anzeige wegen Rechtsbeugung.
 
Ich glaube, dass das herunterladen von MP3s legal ist, solange man das Original besitzt. Das gleiche galt auch für ROMs bei Spielekonsolen. Wenn man das Cartridge besaß, durfte man das Spiel legal herunterladen und auf dem Emulator spielen.

Was auf jeden Fall illegal ist, ist das Aushelbeln von Kopierschutzmechanismen.
 
usls1 schrieb:
Soweit ich weiß, darf man sogar in die Videothek gehen, sich eine (nicht kopiergeschützte) DVD ausleihen und sie sich kopieren, aber nicht weitergeben, das wäre wieder illegal.

hast du dafür nen link oder so? das würde einem auf legalem wege ja ganz neue möglichkeiten eröffnen...
 
nicolas-eric schrieb:
hast du dafür nen link oder so? das würde einem auf legalem wege ja ganz neue möglichkeiten eröffnen...

Leider nein.... müsste ich mal schauen. Ich habe mich damals vor ca. 10-12 Jahren ausführlich damit beschäftigt.
Diese Videoraubkopierer-Kampagnen zielen soweit ich weiß nur auf die Leute, die damit auch Geld machen wollen.

Ich schau lieber nochmal nach, will hier ja keine Unwahrheiten verbreiten ;)
 
usls1 schrieb:
Nur um das klar zu machen:

Downloaden ist illegal.

Das ist falsch.
Du kannst aber gerne mal die von dir vermutete Rechtsgrundlage posten.

Für sich selbst kopieren ist legal, ausser es wird dabei ein Kopierschutz umgangen oder man gibt sie dann weiter.

Auch das ist falsch. Eine Privatkopie darfst du auch für einen dritten anfertigen.
Auch kann sich ein dritter von deiner Kopie eine Privatkopie anfertigen, da die kopie nicht von einer offensichtlich illegalen Quelle gemacht wird. Die Quelle ist legal, sonst dürftest du sie von vorneherein nicht besitzen.

Soweit ich weiß, darf man sogar in die Videothek gehen, sich eine (nicht kopiergeschützte) DVD ausleihen und sie sich kopieren, aber nicht weitergeben, das wäre wieder illegal.

Ja, darfst du. Weitergeben ist mit Beschränkungen erlaubt, veröffentlichen, und dazu zählt afaik auch das Anbieten in einer Tauschbörse, darfst du es nicht.

Ausgeliehene Spiele aus einer Videothek darfst du ebenfalls nicht kopieren, da es Software ist, und nicht dem Urheberrecht für Ton und Film unterliegt.
 
nicolas-eric schrieb:
nur weil es berichte gibt die besagen dass man von der staatsanwaltschaft bei wenigen songs nicht angeklagt wird heisst es noch lange nicht dass man nicht trotzdem dran kriegt.
denn die staatsanwaltschaft ist verpflichtet jder anzeige nachzugehen und die person die hinter einer IP steckt zu ermitteln. wenn dann das verfahren eingestellt wird kann die plattenfirma immer noch durch akteneinsicht an deine daten kommen und dich zivilrechtlich belangen.
Dem OP könnte die Staatsanwaltschaft doch ruhig auf die Pelle rücken.

Was wollten sie denn bei ihm finden?

Die mp3-Dateien und die dazu erworbenen LPs.

Wofür wollen sie ihn belangen?
Was soll hier das vergehen sein?

Sowohl die Tat als auch das Ergebnis kann keine Straftat sein, da er immer nur mit Material hantiert hat, welches ihm rechtmäßig gehört.

Voraussetzung ist natürlich, dass er darauf achtet, die Daten anderen nicht zum Download anzubieten, da dieser Umstand den Sachverhalt natürlich völlig ändert.


Und noch einmal für alle:
P2P ist nicht illegal! Punkt

Wie sollte das auch gehen?
Was sollte daran ein Gesetzesbruch sein?

Erst aktive Handlungen mit Hilfe einer P2P-Tauschsoftware können illegal sein, müssen es aber nicht.
 
maga schrieb:
Hallo,

ich habe sehr viele LP`s und keine Möglichkeit, diese zu digitalisieren.
LP´s digitalisieren grausam :(
Ich hätte auch viel zu tun wenn ich das machen würde, bei 2500 Stück habe ich aufgehört zu zählen. Da wäre ich ja Wochen lang mit beschäftigt :D

Tuxer
 
Hab ich irgenwo aufgeschnappt (ungeprüft):

Zitat.
"Die Umgehung der „wirksamen technischen Maßnahmen“ ist zwar verboten, aber nur dann unter Strafe gestellt, wenn sie nicht zum „eigenen privaten Gebrauch“ oder dem Gebrauch sehr enger Freunde und Verwandter erfolgt (Ende des § 108 Abs. 1 UrhG).
 
nicolas-eric schrieb:
hast du dafür nen link oder so? das würde einem auf legalem wege ja ganz neue möglichkeiten eröffnen...
Urheberrechtlich ist das Anfertigen einer Kopie für den privaten Gebrauch (Gesetzeswortlaut siehe oben) erlaubt. Allerdings gehe ich davon aus, dass 1. die Verleihvideos alle kopiergeschützt sind und 2. dass in den Verleihbestimmungen der Videothek stehen wird, dass du die ausgeliehenen Filme nicht kopieren darfst. Somit darfst du die DVDs bzw. Videokassetten dann natürlich nicht kopieren.

Gruß,

macmadrid
 
Sooooo, also ich werd jetzt hier mal bissl lesen http://forum.irights.info/

Mit "downloaden" meine ich natürlich das, was der Threadersteller vorhatte.

Das mit den DVDs ausleihen und kopieren habe ich wohl durcheinander gebracht... aber wie gesagt, ich hab mich damals mal informiert und kann sein, dass ich es für mich irgendwie anders ausgelegt habe.

Ich entschuldige mich hiermit für die falschen Infos. Hmmm, soll ich die jetzt da oben rausnehmen?
 
Zurück
Oben Unten