Hat jemand die Toshiba 200GB (MK2035GSS) eingebaut?

Falsch, du hast zwei Jahre lang Gewährleistung beim Händler. Und bei dieser liegt meines Wissens die Beweislast, dass es sich um einen unverschuldeten Defekt handelt, beim Kunden. Je nach Händler viel spaß dabei ;)
Die ersten 6 Monate Gewährleistung ist der Händler in der Beweispflicht.
Die restlichen 18 Monate der Kunde.
Wobei "beweisen" bei manchen Dingen recht einfach ist. Ich habe nach 18 Monaten einen TFT auf Gewährleistung tauschen lassen, er war einfach dunkel. Hintergrundbeleuchtung tot. Keine Schäden am Gerät, also habe ich dem Händler gesagt, dass eine Hintergrundbeleuchtung, die ohne äußere Einwirkung ausfällt, ein Gerätemangel ist und ich das als Gewährleistung sehe.

Bei einer Festplatte sollte es ähnlich sein - allerdings kann man da natürlich schwerer argumentieren, wenn sie in einem Notebook transportiert wurde - kommt aber auch auf den Fehler an.
 
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