GWG oder Abschreibung?

Gonz

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Hallo liebe Leute,

nun bin ich zum esten Mal in der glücklichen Situation eines Unternehmers,
gegen Ende des Jahres noch etwas Geld loswerden zu müssen.

Jetzt habe ich eine Frage: Wenn ich z.B. mehrere Module für ein Regalsystem kaufen möchte, jedes Modul unter 410,- kostet, also als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzbar ist, aber die Gesamtsumme von z.B. 3 Modulen diese Grenze überschreitet – soll ich mir dann für jedes Modul eine einzelne Rechnung erstellen lassen oder akzeptiert das FA auch eine Sammelrechnung und das Absetzen der einzelnen Rechnungsposten als GWG?

Ich kann mir vorstellen, dass die das System als komplettes Regal und nicht als einzelne Module interpretieren könnten. Dann müsste ich es über mehrere Jahre abschreiben.

Vielen Dank schonmal für eure Tipps,
der Gonz

P.S.: Einen Steuerberater hab ich noch nicht, bin aber auf der Suche. Ist gar nicht so einfach. Wenn also jemand einen guten mit Erfahrnung im Grafik/Design-Bereich im Großraum Koblenz kennt – bin für eine Adresse dankbar.
 
Hallo Gonz,
wenn jedes Modul einzeln nutzbar ist (selbständig nutzbar)
dann als GWG abschreiben. Du musst nur darauf achten,
das in der Rechnung die einzelnen Teile (Module) ausgewiesen sind.
Ich würde aber trotzdem einen Steuerberater fragen.
Gruß
 
Hunda1b2c3 schrieb:
Hallo Gonz,
wenn jedes Modul einzeln nutzbar ist (selbständig nutzbar)
dann als GWG abschreiben. Du musst nur darauf achten,
das in der Rechnung die einzelnen Teile (Module) ausgewiesen sind.
Ich würde aber trotzdem einen Steuerberater fragen.
Gruß

Yepp, Steuerberater, der weis auch wie Dein Finanzamt reagiert.
 
Ein Regalsystem ist ein Regalsystem.
Das gehört zusammen.
Ob du das nun in Einzelteilen kaufst oder nicht.

Ich bin kein Steuerberater, aber für sowas brauch ich auch
keinen. Ich würde das über ... Jahre abschreiben.
Achso ja, über wieviel Jahre eigentlich?
 
Gonz schrieb:
Ich kann mir vorstellen, dass die das System als komplettes Regal und nicht als einzelne Module interpretieren könnten.

Das müssen die auch.
Ich weiß z.B. auch von deinem Rechner, wenn du eine Festplatte
oder RAM oder so nachträglich kaufst, gehört das trotzdem zum
Gesamtpreis des Rechners mit rein.
 
Okay, danke für die Antworten!

Vielleicht habe ich mich da nicht klar ausgedrückt. Regalsystem heißt: Jedes Teil funktioniert selbstständig und kann entweder auf den Boden gestellt oder an die Wand gehangen werden. Nicht wie ein RAM-Riegel, mit dem ich allein nix anfangen kann. Die Teile sind nur in der gleichen Optik und passen daher zusammen.

Ändert das was an der Sachlage?
 
Im Prinzip ja *sagt Radio Eriwan...*

Das Problem ist, dass Du es in einem zeitlichen Zusammenhang kaufst und es eigentlich vom "System" her zusammen gehört.

Daher wird das FA es wohl nicht mehr als GWG ansehen
 
Hmm, weiß nicht. Mein Gefühl sagt, das gehört trotzdem zusammen.

Wenn ich unbedingt dieses Jahr alles absetzen wollte, würde ich
es – mit getrennten Rechnungen – trotzdem machen.

Interessiert wahrscheinlich letztlich eh niemanden.

Oh.... der Frosch war schneller. Quaaaaack!! Applaus! Applaus!
 
MacEnroe schrieb:
Das müssen die auch.
Ich weiß z.B. auch von deinem Rechner, wenn du eine Festplatte
oder RAM oder so nachträglich kaufst, gehört das trotzdem zum
Gesamtpreis des Rechners mit rein.

Jain.
Ich deklariere sowas immer als Reparatur / Erweiterung / Upgrade.
Hab ich bisher noch immer als GWG reinbekommen. Auch bei Steuerprüfungen hat da noch kein Finanzer was dagegen gesagt.

Charlie
 
Wenn die einzelnen Regale als einzelne Position ausgewiesen sind (oder als Position mit Menge N), dann kannst du die als GWG ausweisen.
 
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