Gültigkeitsdauer von Angeboten

Macht es nicht so kompliziert. Mal hier schauen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_(Willenserklärung)

Insbesondere diese Textpassage:

Will der Anbietende die Bindung an ein Angebot vermeiden, so kann er ein freibleibendes Angebot abgeben, das ihm bei Annahme des Angebots erlaubt, durch unverzüglichen Widerspruch das Zustandekommen eines Vertrages zu verhindern

Ist z.B. im Großhandelsbereich vollkommen üblich und verhindert Probleme auf einfache Art und Weise. Unter dem Angebot steht dann bei den Konditionen auch der Passus "Angebot freibleibend". Fertig.
 
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