SirSalomon
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Mir fällt immer wieder auf, dass einige Webseitenbetreiber grundlegende Fehler machen.
Zum einen, es gilt nach dem deutschen Recht das allgemeine Impressum. Jeder Betreiber und/oder auch Anbieter muss sich outen.
Dazu gehört auch die vollständige Adresse und die Email-Adresse des rechtlichen Besitzers.
Es ist jedem selbst überlassen, diese Adresse als Grafik zu hinterlegen um es eventuellen "Adressräubern" schwer zu machen.
Weiterhin, gilt für jeden Betreiber einer Internetseite mit Formulareingaben ein rechtlicher Datenschutzhinweis.
In diesem Datenschutzhinweis muss erwähnt sein, wozu die Daten erhoben werden und was mit ihnen im Anschluss geschieht.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Daten eingegeben werden (können), ist der Betreiber für die Sicherheit dieser Daten verantwortlich.
Die Sicherheit bezieht sich auch auf die Haltung, Speicherung und Transport der Daten. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) sieht erhebliche Strafen vor, wenn ein Betroffener den Missbrauch seiner Daten glaubhaft machen kann.
Das Datenschutzgesetz ist die einzige Gesetzgebung, bei der der Betreiber in die Beweislast tritt. Der Betreiber muss also einwandfrei nachweisen können, dass die ihm anvertrauten Daten nicht missbraucht wurden.
In diesem Sinne...
Zum einen, es gilt nach dem deutschen Recht das allgemeine Impressum. Jeder Betreiber und/oder auch Anbieter muss sich outen.
Dazu gehört auch die vollständige Adresse und die Email-Adresse des rechtlichen Besitzers.
Es ist jedem selbst überlassen, diese Adresse als Grafik zu hinterlegen um es eventuellen "Adressräubern" schwer zu machen.
Weiterhin, gilt für jeden Betreiber einer Internetseite mit Formulareingaben ein rechtlicher Datenschutzhinweis.
In diesem Datenschutzhinweis muss erwähnt sein, wozu die Daten erhoben werden und was mit ihnen im Anschluss geschieht.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Daten eingegeben werden (können), ist der Betreiber für die Sicherheit dieser Daten verantwortlich.
Die Sicherheit bezieht sich auch auf die Haltung, Speicherung und Transport der Daten. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) sieht erhebliche Strafen vor, wenn ein Betroffener den Missbrauch seiner Daten glaubhaft machen kann.
Das Datenschutzgesetz ist die einzige Gesetzgebung, bei der der Betreiber in die Beweislast tritt. Der Betreiber muss also einwandfrei nachweisen können, dass die ihm anvertrauten Daten nicht missbraucht wurden.
In diesem Sinne...