GmbH Gründung trotz schulden beim Finanzamt

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Hallöschen,
kann mann eine GmbH gründen trotz Schulden beim Finanzamt?.

Mein Bruder war 2000 - 2002 selbstständig, leider lief nicht alles wie er oder wir uns es erhofft haben, er hat für ein Jahr noch keine Steuererklärung abgegeben, darauf hin wurde die Summe geschätzt, seit dem kam auch nichts mehr vom Finanzamt.
Mittlerweile arbeitet er als Angestellter und betreibt ein Kleingewerbe ( 17,500€). Ich möchte jetzt mit ihm eine GmbH gründen ohne das wir befürchten müssen dass das Finanzamt eine Pfändung durchführt. Kann er trotz seinen Schulden eine GmbH gründen?.

Morgen hat er einen Termin beim Steuerberater, und anschliessend bei einem Wirtschafstanwalt eine Beratung.


Bin für jeden Tipp sehr Dankbar.

Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Dh die Summe wurde geschätzt und nicht bezahlt ? Wenn sie bezahlt wurde hat er ja nichts weiter zu befürchten. Generell steht dem Gründen einer GmbH da nichts im Wege denke ich, ob er beim Finanzamt dann aber vielleicht wieder beachtet wird ist eine andere Frage. Grundsätzlich sollte man sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft bei so wenig Basisverständnis gut überlegen, Schulden beim Finanzamt sind oft der Anfang vom Ende. Einen Steuerberater wird man sicherlich brauchen, von Gründungskapital etc mal abgesehen.
 
Wie kann man 8 Jahre lang Schulden beim FA haben ohne getötet worden zu sein? :D
Man weiß ja, was die bei nem Monat Rückstand schon machen...
 
Meiner Meinung nach kann er eine GmbH gründen wenn er die Einlage von 12.500 EUR (pro Teilhaber bei gleicher Berechtigung) bringt. Danach sind die 25.000 EUR in der GmbH. D.h. seine privaten Schulden gegenüber dem FA sind ja nicht die Schulden der GmbH. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und haftet nicht für private Schulden. Es kann nur sein, dass er dann von seinen Ausschüttungen bzw. Bezügen was gepfändet bekommen kann, das schadet der GmbH allerdings nicht....
 
... es kann auch sein, dass das FA seinen Anteil pfändet und damit Mitgesellschafter der neuen GmbH wird. Viel Spass dabei.

Im Ernst: Die vereinbarten Termine sind mehr als richtig. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH ist überaus wichtig, damit die Pfändung nicht erfolgreich verläuft.
 
Bei der "Ein-Euro-GmbH" ist nur der Unterschied das man die Einlagen nicht direkt bringen muss, sondern vom Umsatz einen gewissen Prozentsatz als Rücklage bilden muss. Das schließt aber die Tatsache nicht aus, dass er (wenn es denn möglich ist) seinen Anteil gepfändet bekommt, bekommen kann.
 
sondern vom Umsatz einen gewissen Prozentsatz als Rücklage bilden muss
Nein - nicht vom Umsatz, sondern vom Gewinn (25%) so lange bis die Mindesthaftungseinlage einer normalen GmbH erreicht ist, dann kann umfirmiert werden.

Morgen hat er einen Termin beim Steuerberater, und anschliessend bei einem Wirtschafstanwalt eine Beratung.
Dann hättest du dir dieses Topic sparen können, die beiden o.g. werden wissen, wie in solchen Fällen vorzugehen ist.
 
... es kann auch sein, dass das FA seinen Anteil pfändet und damit Mitgesellschafter der neuen GmbH wird. Viel Spass dabei.

Sollte das FA den jeweiligen Gesellschaftsanteil pfänden, dann wird das FA noch lange nicht (Mit-)Gesellschafter der GmbH. ;)
 
Also ich trage mich ebenfalls mit dem Gedanken einer GmbH Gründung - wobei meine Frage eher darauf abzielt, ob die Haftung wirklich so "bschränkt" ist. Man hört ja auch Einiges über die sogenannte Geschäftsführerhaftung...kennt sich da jemand aus?
Ich hab zwar einige Leitfäden für die GmbH Gründung im Internet gefunden z.B. http://www.notar-stockinger.at/gmbh-gruendung.php
oder
www.aba.gv.at/uploads/Unternehmensgrndung2009_10706_DE.pdf
etc.
aber zur Frage der persönlichen Haftung findet man wenig. Hat da jemand Erfahrung?
Im Moment bin ich Einzelunternehmer....
 
Solange Du Dich an die Gesetze hältst, gibt es mit der Haftung keine Probleme. Nur bei nachweislichem Betrug oder Insolvenzverschleppung könnte es Probleme geben!

Ansonsten ist die GmbH eine juristisch eigenständige Person, die auch eine andere Steuernummer bekommt wie der selbständige Bruder seinerzeit. Von daher sollte die GmbH seitens des FA keine Probleme ob der Altlasten des Bruders befürchten müssen.

Garantieren kann das allerdings niemand! Denn wie schon Dieter Hildebrandt das schon so schön auf den Punkt brachte: "Es nützt nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben - man muß auch mit der Justiz rechnen" ;)
 
Also ich trage mich ebenfalls mit dem Gedanken einer GmbH Gründung - wobei meine Frage eher darauf abzielt, ob die Haftung wirklich so "bschränkt" ist. Man hört ja auch Einiges über die sogenannte Geschäftsführerhaftung...kennt sich da jemand aus?
Ich finde das hier ganz gut beschrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH-Geschäftsführer-Haftung

Solange du alles korrekt machst, ist die Beschränkung wirksam ;-)
Ein großes ABER: wenn deine Bank (oder ein Geschäftspartner) in der GmbH nicht genügend Sicherheiten vermutet, dann wird sie sich die Kreditlinie von dir persönlich absichern lassen. Und dann bist du trozu GmbH wieder mit dem ganzen privaten Vermögen dabei....
 
sollte ohne probleme möglich sein, würd ihm aber trotzdem davon abraten. Ein begnadeter Geschäftsmann scheint er ja nicht zu sein.
 
eine bessere Idee, als in nem Forum zu fragen! ;)


Sehe ich etwas differenzierter. Eventuell tauchen ja hier noch
Fragen auf, auf die der TE gar nicht gekommen wäre. Ausserdem –
es gibt solche und solche Steuerberater und Berater überhaupt.:cool:

Gruss Jürgen
 
aber ihr wisst ja alle, dass der thread schon etwas älter ist, oder? :)
darum wohl eher die frage - wie verlief das gespräch damals?
 
Geschäftsführer einer GmbH oder auch einer anderen Gesellschaft sollte man nur dann werden, wenn man die Geschäfte auch tatsächlich führt, d.h. volle Kontrolle über die gesamte Geschäftstätigkeit hat. Geschäftsführer haften natürlich für ihr Handeln oder auch Nicht-Handeln. Es wird vom Geschäftsführer erwartet, dass er die Geschäfte führt. Im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft ist man sonst als Geschäftsführer schnell bei der Insolvenzverschleppung und das ist eine Straftat, wo auch die beschränkte Haftung nicht mehr wirkt und auch kein Nicht-Wissen hilft. Solange alles sauber läuft und der Geschäftsführer in der Lage ist die Gesellschaft zu führen, wird's keine Probleme geben und im Falle der ordentlich abgewickelten Insolvenz eben auf das Gesellschaftsvermögen zurückgegriffen. Als Einzelunternehmer (GbR) haftet man immer voll umfänglich mit seinem gesamten Vermögen.
Ist man zu mehreren an einer Gesellschaftsgründung beteiligt, sollte man sich auch mal überlegen, ob ein Genossenschaftsmodell nicht für die eigene Geschäftsidee funktionieren könnte. Genossenschaften durchlaufen einen viel strengeren Zulassungsprozess und die Genossenschaft haftet immer nur mit der Einlage ihrer Mitglieder bzw. einen in der Satzung vereinbarten Betrag pro Mitglied. Lässt sich die eigene Geschäftstätigkeit genossenschaftlich gestalten, ist man mit dieser Gesellschaftsform wesentlich flexibler und bindet längst nicht soviel Kapital, wie mit einer GmbH. Infos und eine sehr informative CD sind beim Genossenschaftsverband erhältlich. Genossenschaften können seit den letzten Gesetzesänderung viel leichter gegründet werden und die Möglichkeiten der Geschäftstätigkeit sind auch stark erweitert worden.
 
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