GmbH-Gesellschafter und KSK

Hunda1b2c3

Hunda1b2c3

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
05.03.2004
Beiträge
321
Reaktionspunkte
2
Hallo,
ich bin seit einigen Jahren in der KSK.
Wie schaut es aus, wenn ich mit anderen Freiberuflern
eine GmbH gründe? Kann ich dann weiterhin in der
KSK bleiben – glaube eher nein.
Danke
 
Ich hatte mich auch mal in diese Richtung erkundigt, bei mir geht es
konkret um eine GbR - der Herr von der KSK meinte damals, die Gesellschaftsform
spielt keine Rolle - wichtig ist, ob Du weiterhin hauptsächlich künstlerisch
tätig bist.
Zur Sicherheit nochmal dort nachfragen!
 
Warum solltest du nicht weiterhin in der KSK bleiben können? Problematisch wird es nur, wenn du als beherrschender (selbstständiger) GF beschäftigt wirst (und weitere Arbeitnehmer einstellst). Auf der anderen Seite bist du als nicht beherrschender GF sozial-/rentenversicherungspflichtig.
 
Tja, ich weiß leider nicht genau, wie das so lief, aber mindestens zwei meiner früheren Agenturchefs waren zwar GFs ihrer GmbH, hatten aber beide ein anderes „Ding” laufen, so dass sie als Künstler über die KSK versichert waren. Total legal.
 
Ja klar, als nicht beherrschende GFs konnten sie weiterhin in der KSK bleiben.
 
Scribble schrieb:
Ja klar, als nicht beherrschende GFs konnten sie weiterhin in der KSK bleiben.
Hört sich nach Zepter und Krone an. :D
Gibt es dazu verbindliche Quellen oder Definitionen?
 
Ja, »beherrschende« Gesellschafts-GF besitzen mindestens 50% der Anteile an der Gesellschaft - sind dann nicht mehr sozialversicherungspflichtig, können aber dann nicht mehr in der KSK bleiben. Unter 50% = kein beherrschender GF, sozialversicherungs-/rentenversicherungspflichtig, kann aber in der KSK bleiben. Verbindliche Quellen und Definitionen findest du beim Bundessozialgericht.

Wobei bei all dem sehr fraglich ist, ob ein GmbH-GF überhaupt hauptsächlich künstlerisch tätig sein kann, da er als GF alle kaufmännischen Pflichten übernehmen muss. Die Gesellschafter können das natürlich.
 
Aha, vielen Dank, sehr ausführlich.

So wie ich das mitbekommen habe, haben diese Chefs unter Zuhilfenahme diverser Berater immer Mittel und Wege gefunden, sich steuerrechtliche Vorteile zu verschaffen.
Kennt man doch: Der Teufel scheißt immer auf den selben Haufen. :D
 
Scribble schrieb:
.... ob ein GmbH-GF überhaupt hauptsächlich künstlerisch tätig sein kann, da er als GF alle kaufmännischen Pflichten übernehmen muss.

Stichwort Kreative Buchhaltung...
Da gibt es einige Künstler, glaube mir... :hehehe:
 
Beherrschend kann ein GGF auch sein, wenn er weniger als 50% hält !!! Grund: wenn er mit den anderen GGFs die gleichen Interessen verfolgt und sie zusammen mehr als 50%& halten, dann sind sie auch beherrschend. Im Zweifelsfall kommt es hierbei zu Diskussionen, ob oder ob nicht.
 
Erst mal danke für die ganzen Infos.
Was haltet Ihr von einer Gmbh mit
ca. 25–30 Grafikern und Textern?
Wo seht Ihr die Risiken aber auch die Vorteile?
Auf was würdet Ihr dabei achten das es
untereinander keine Reibereien gibt.
 
Sollen diese 25-30 Personen dann auch alle Gesellschafter werden?
 
Die meisten ja.
 
Würde ich als Modell überhaupt nicht in Betracht ziehen. Uns hat man vor langer Zeit mal davon abgeraten, mit 5 Leuten ein ähnliches Projekt durchzuziehen. Da ist Knatsch vorprogrammiert. Konkrete Punkte kann ich jetzt nicht nennen.
 
Hunda1b2c3 schrieb:
Auf was würdet Ihr dabei achten das es
untereinander keine Reibereien gibt.

Reibereien wirst Du bei einer solch grossen Zahl von Beteiligten nie
ausschliessen können.
Aber das kann man ja alles vertraglich regeln.
Sollte sowieso alles vom Notar abgesegnet und in Schriftform gefasst
werden.
Ein Vorteil ist wohl ganz klar das geringe finanzielle Risiko, das jeder Gesellschafter
mit seiner Einlage tragen muss.
1000 Euro in den Wind schiessen tut nicht so weh wie 25.000...
Die wichtigste Frage ist wohl die, ob Ihr Euch auf einen (oder mehrere)
Geschäftsführer einigen könnt. Denn der/die muss/müssen dann das Steuer in die
Hand nehmen. :drive:
Habt Ihr da schon konkrete Pläne?
 
Es würde 2 GF geben.
 
Hunda1b2c3 schrieb:
Es würde 2 GF geben.

Meiner Meinung nach kommt es hauptsächlich auf diese beiden an.
Können die miteinander? Haben sie die charakterlichen Eigenschaften, ein
Geschäft zu führen? Haben sie die nötige Erfahrung und das Fachwissen?
Können sie Mitarbeiter führen? Wie gehen sie mit Konflikten um?

Diese Fragen würde ich sehr penibel stellen.
Wenn die Geschäftsführung fit ist, steht das Unternehmen auf festem Grund.
Dann ist es eigentlich egal, ob Du jetzt 10, 15 oder auch 25 Gesellschafter hast.

Aber dazu gibt es sicher noch andere Meinungen... :hehehe:
 
@ Meeresgrund: Es geht um den einzelnen GGF, nicht mehrere. Ein einzelner kann nur dann als beherrschend erklärt werden, wenn er mindestens 50% der Anteile hält oder per Gesellschaftsvertrag mittels Sperrminorität zu einem beherrschenden GGF gemacht wird.

@ Hunda1b2c3: Bitte geht zu einem Steuerberater und lasst euch die für euch geeigneten Rechtsformen darlegen. Eine GmbH gehört in meinen Augen nicht dazu. Es ist nicht egal, wieviele Gesellschafter ein (vor allem junges) Unternehmen hat, denn diese Gesellschafter wirken auf die Geschäftsführung, die Unternehmensstrategie und alle weitreichenden Entscheidungen ein. Da ist bei dieser Anzahl Stress vorprogrammiert (insbesondere in Verbindung mit zwei GFs).
 
Scribble schrieb:
@ Meeresgrund: Es geht um den einzelnen GGF, nicht mehrere. Ein einzelner kann nur dann als beherrschend erklärt werden, wenn er mindestens 50% der Anteile hält oder per Gesellschaftsvertrag mittels Sperrminorität zu einem beherrschenden GGF gemacht wird.

Ich betreue einige GGFs die nicht einmal 20% halten und befreit sind. Es kann natürlich sein, dass neue Regelungen in Kraft sind. Das ist immer im Vorfeld durch den Steuerberater zu klären. WICHTIG: Wenn ein GGF weniger als 50% hält und sich darauf verläßt, dass er pflichtig bleibt, könnte es ein Irrglauben sein. Darum: Nur die Fakten und die Tatsachenentscheidung zählen, nicht Vermutungen.

Bei einer Tätigkeit in dieser Größenordnung liegt mit Sicherheit eine gewerbliche Tätigkeit vor. Das wäre dann das Ende der KSK. Fall trotzdem darauf bestanden wird, versicherungspflichtig zu werden, könnten die Effekte sehr teuer werden. Auch hier ist unbedingt ein Steuerberater hinzuzuziehen.

Übrigens: Die Frage, ob der Beibehalt der Versicherungspflicht für den GGF sinnvoll oder sinnfrei ist, ist zu klären. Hierzu ist eine ganzheitliche Analyse des Einzefalls und aller Beteiligten Personen notwendig. Dies kann in diesem Rahmen nicht geleistet werden!

So und jetzt llegen wir hier noch Butter bei die Fische:

Grundlegend bleibt nämlich die Frage nach dem Grund der GmbH: Vermutlich Haftungsbeschränkung. Hier empfiehlt sich u.U. das Gespann einer GmbH & CO.KG. Die Verträge können dann über die Co.KG an die Designer als Subs vergeben werden. Diese behalten dann ihren Status und ihre KSK Einstufung. Das kann übrigens auch für die Geschäftsführer der GmbH gelten, falls sie es richtig machen und es für sie sinnvoll ist! Die GmbH dient nur zur Haftung und übt sonst keine Geschäftstätigkeit aus. Dieses Modell hat einige finanztechnische Hürden, die genommen werden müssen, damit es funktioniert, und das zu erläutern sprengt bei weitem diesen Rahmen.

2. Übrigens: Eine Novelle des GmbH Rechts ist in Arbeit, um die GmbHs international konkurrenz fähiger zumachen. Mindeskapital wären dann 10.000 Euro.

3. Übrigens: Statt Gmbh & Co.KG geht auch Ltd. & Co.KG

Greetz MG
 
Hallo Meeresgrund,
der Grund für eine Gründung von soviel Leuten:
alle haben bisher vorwiegend als Freie für einen Großkonzern
gearbeitet, dieser will aber in Zukunft nicht mehr mit
so vielen Einzelpersonen. Es werden nur noch Aufträge an Agenturen
vergeben die sehr große Mengen produzieren können.
 
Zurück
Oben Unten