Scribble schrieb:
@ Meeresgrund: Es geht um den einzelnen GGF, nicht mehrere. Ein einzelner kann nur dann als beherrschend erklärt werden, wenn er mindestens 50% der Anteile hält oder per Gesellschaftsvertrag mittels Sperrminorität zu einem beherrschenden GGF gemacht wird.
Ich betreue einige GGFs die nicht einmal 20% halten und befreit sind. Es kann natürlich sein, dass neue Regelungen in Kraft sind. Das ist immer im Vorfeld durch den Steuerberater zu klären. WICHTIG: Wenn ein GGF weniger als 50% hält und sich darauf verläßt, dass er pflichtig bleibt, könnte es ein Irrglauben sein. Darum: Nur die Fakten und die Tatsachenentscheidung zählen, nicht Vermutungen.
Bei einer Tätigkeit in dieser Größenordnung liegt mit Sicherheit eine gewerbliche Tätigkeit vor. Das wäre dann das Ende der KSK. Fall trotzdem darauf bestanden wird, versicherungspflichtig zu werden, könnten die Effekte sehr teuer werden. Auch hier ist unbedingt ein Steuerberater hinzuzuziehen.
Übrigens: Die Frage, ob der Beibehalt der Versicherungspflicht für den GGF sinnvoll oder sinnfrei ist, ist zu klären. Hierzu ist eine ganzheitliche Analyse des Einzefalls und aller Beteiligten Personen notwendig. Dies kann in diesem Rahmen nicht geleistet werden!
So und jetzt llegen wir hier noch Butter bei die Fische:
Grundlegend bleibt nämlich die Frage nach dem Grund der GmbH: Vermutlich Haftungsbeschränkung. Hier empfiehlt sich u.U. das Gespann einer GmbH & CO.KG. Die Verträge können dann über die Co.KG an die Designer als Subs vergeben werden. Diese behalten dann ihren Status und ihre KSK Einstufung. Das kann übrigens auch für die Geschäftsführer der GmbH gelten, falls sie es richtig machen und es für sie sinnvoll ist! Die GmbH dient nur zur Haftung und übt sonst keine Geschäftstätigkeit aus. Dieses Modell hat einige finanztechnische Hürden, die genommen werden müssen, damit es funktioniert, und das zu erläutern sprengt bei weitem diesen Rahmen.
2. Übrigens: Eine Novelle des GmbH Rechts ist in Arbeit, um die GmbHs international konkurrenz fähiger zumachen. Mindeskapital wären dann 10.000 Euro.
3. Übrigens: Statt Gmbh & Co.KG geht auch Ltd. & Co.KG
Greetz MG