Gibt es eine Vorlage für einen Nutzungsvertrag für einen ausgedachten Firmen-Namen?

L

LogicistLogic

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
01.12.2010
Beiträge
902
Reaktionspunkte
24
Hallo!

Ich möchte einem bestimmten Kunden einen Nutzungsvertrag geben. Ich habe mir für ihn einen Namen ausgedacht für seine Marke und er würde gerne, dass ich ihm dafür das Recht schriftlich noch gebe, dass er den Namen nutzen darf. (Er hat schon gefragt, darf als Marke angemeldet werden) Er möchte nur von mir noch etwas.

Reicht es da "Nutzungsvertrag Name XY" und dann "hiermit übergebe ich die Rechte ...."?
 
Wer sagt denn das du die Rechte an dem Namen hast?
 
Ich würde sagen, du als privater Entwickler o. ä. kannst überhaupt keine Namen- oder Markenrechte vergeben.

Um so einen Namen überhaupt nutzen zu dürfen, müsste erst mal eine professionelle Markenrecherche - am besten durch einen spezialisierten Anwalt - durchgeführt werden.

Falls der Name oder die Marke tatsächlich frei sein sollte, kann dein Kunde ihn entweder einfach nutzen (kostenlos), oder er(!) lässt sich den Namen oder die Marke schützen (ist aufwendig und kostet).

Für einen Dritten - also in diesem Fall deinen Kunden - kannst du selbst gar keine Berechtigungen oder Freigaben erteilen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Dein Kunde soll einfach die Marke am zuständigen Patentamt anmelden. Du stellst ihm ne Rechnung für Marketing Beratung und Namesnfindung mit Vermerk des Namen auf der Rechnung- fertig. Rest liegt bei den jeweiligen Patentämtern- gibt da für jedes Kand eines bezüglich Markenanmeldung und kostet auch je nach Land unterschiedlich - nicht billig sag ich nur..
Und es gibt nur ausgedachte Markennamen NICHT Firmennamen- die müssen ins Firmenregister zumindest in Österreich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
... oder - wie gesagt - einfach recherchieren und den Namen - wenn er frei ist - nutzen.

Das kostet, bis auf die Recherche nix, und wenn er den Namen dann aktiv, öffentlich und dauerhaft verwendet, kann auf jeden Fall kein anderer kommen und ihm den Namen streitig machen.

Wenn das Ganze nämlich keine große Firma oder ein sensationelles Produkt bezeichnen soll, lohnt sich das Patentieren meist nicht.
Insbesondere dann, wenn einem die finanziellen und personellen Mittel fehlen, etwaige Verstöße auch wirklich aufzuspüren und vor Gericht zu bringen.
 
Prinzipiell muss mal unterschieden werden ob es sich um nen Firmennamen oder einen Markennamen handelt
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Vorschlag: Domain des Namens mit .de , .com , .at usw. anmelden und eben jährlich dafür bezahlen. Hilft meist. Also www.meine_Marke.de
 
Vorschlag: Domain des Namens mit .de , .com , .at usw. anmelden und eben jährlich dafür bezahlen. Hilft meist.

... aber nicht, wenn der Name geschützt ist. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass irgendeine Domain-Endung für "Amazon", "Google" oder "Apple" frei sein sollte, würde man sich damit nur Ärger einhandeln.
Und eins ist sicher, für einen selbst ist dann viel lästiger, als für die entsprechende Namensinhaberin ;)

Wie gesagt: Recherche an erster Stelle - dann weiter überlegen ...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Markennamen - Patentamt und Firmennamen- Firmenbuch alles andere ist irrelevant
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tommac187 und Klausern
Wenn ein Vertrag geschlossen werden soll, ohne dass der Vertragsgegenstand klar ist, würde ich lieber zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gehen. Der hat in der regelmäßig Standardverträge, die ggf noch individualisiert werden. Die Kosten halten sich dann im Rahmen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Hallo!

Ich möchte einem bestimmten Kunden einen Nutzungsvertrag geben. Ich habe mir für ihn einen Namen ausgedacht für seine Marke und er würde gerne, dass ich ihm dafür das Recht schriftlich noch gebe, dass er den Namen nutzen darf. (Er hat schon gefragt, darf als Marke angemeldet werden) Er möchte nur von mir noch etwas.

Reicht es da "Nutzungsvertrag Name XY" und dann "hiermit übergebe ich die Rechte ...."?

Ich würde keinen Nutzungsvertrag machen, sondern in der Rechnung für die kreative Arbeit einfach
hinzufügen, dass dem Kunden die Nutzung frei steht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: GMN2503
Die Kosten werden astronomisch wenn der Anwalt erst rausfinden muss was du eigentlich von ihm willst 😉
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Klausern
Wer sagt denn das du die Rechte an dem Namen hast?
Immerhin gibt es professionelle Firmen- oder Produkt-Namenerfinder, die damit auch eine persönliche Wertschöpfung betreiben.
Namen wie Evonic (Firma) oder CharterWay (Produkt) fallen ja nicht vom Himmel.

Sinngemäß wäre es aber dann auch genau der TE, der die ganze Recherchearbeit leisten müsste, bevor er das Ergebnis seiner Autorenschaft sinnvoll an den Auftraggeber zur Verwendung lizensieren oder verkaufen könnte. Welche Firma würde sich schon nachträglich in Streitigkeiten um einen »verbrannten« Namen begeben wollen?

Ob es wert ist, das Namenskonstrukt dann amtlich zu sichern, steht auf einem anderen Blatt. Um sich Brennholzverleih eintragen zu lassen, bedarf es schon kabarettistischen Humors.
 
Ich meine auch, dass es um die Recht an der Wertschöpfung geht. Der Name kann laut Anwalt ein getragen werden.
Er will nur quasi eine "Bescheinigung", dass ich das Gedankengut/Ausgedachte/Urheberrecht? übergebe und er meinen erfundenen Namen nutzen kann. Dass ich nicht sagen kann, den habe ich aber mal erfunden, her damit. Wie bei einem Design. Der Tipp mit in die Rechnung gleich schreiben, dass die Rechte damit übergeben werden ist gut. Die Rechnung habe ich schon länger gestellt. Daher: Kann ich jetzt einfahc auf einen Zettel schreiben "Hiermit erhält XY die Nutzungsrechte von meiner Kreation Name XY..." ? Das meine ich.
 
Er will nur quasi eine "Bescheinigung", dass ich das Gedankengut/Ausgedachte/Urheberrecht? übergebe und er meinen erfundenen Namen nutzen kann
Das kann ja quasi jeder Behaupten sich den ausgedacht zu haben.
Markennamen - Patentamt und Firmennamen- Firmenbuch alles andere ist irrelevant
sehe ich auch so.
Kann ich jetzt einfahc auf einen Zettel schreiben "Hiermit erhält XY die Nutzungsrechte von meiner Kreation Name XY...
bekommt er dann mal Probleme weil er vielleicht doch schon existiert verweist er dann auf dich
 
Der Name ist ein Fantasiename den es definitiv nicht gibt. Er wurde von einem Anwalt schon geprüft. Es geht darum, dass ich meine Dienstleistung /bzw die Nutzung des Ergebnisses abgebe. Wie ich es verstehe geht das nicht?
 
also geht es nur um das verhältnis zwischen euch beiden...

Ich habe keine große Ahnung, aber das müsste ja machbar sein.

"Hiermit versichere ich (neben der Rechnung Nr 123 vom 1.1.1111) keine weiteren Ansprüche an den von mir erdachten Namen xyz zu erheben.*

(*die über 2% des Jährlichen mit diesem Namen erzielten Einkommens hinausgehen) :crack:

Im grunde ein Einzeiler.
Unterschrift drunter und fertig.


Oder lass den Kunden doch selbst was Formulieren, wenn er sich dann Besser fühlt... Die idee wird ja vermutlich von ihm kommen.
 
Zurück
Oben Unten