Gewerbeummeldung nach umzug?

wombat1st

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ich bin vor über zwei jahren umgezogen (neues bundesland) und betreibe schon ewig ein nebengewerbe (kleinunternehmer §19,bla...) und habe mich hier beim finanzamt angemeldet. muß das gewerbe aber nicht auch beim gewerbeamt gemeldet werden? falls ja, habe ich das seit 2 jahren nicht gemacht (vergessen)? sollte ich das noch nachträglich machen, oder ganz leise das gewebe in der anderen stadt abmelden? oder habe ich mit der ummeldung beim finanzamt der sache genüge getan? kann mir jemand weiterhelfen, denn ich habe da wirklich gerade etwas sorge.
 
Die Staatsschergen und der Karnevalsverein blau-silber finden dich auch so - anhand deiner eindeutigen Umsatzsteuernummer.
Eine Ummeldung hätte gereicht.

Angst essen Seele auf.. ? :->

PS Solange du deine Steuern zahlst fällt den Sesselfurzern warscheinlich nicht mal auf das du umgezogen bist.
 
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Die Staatsschergen und der Karnevalsverein blau-silber finden dich auch so - anhand deiner eindeutigen Umsatzsteuernummer.
Eine Ummeldung hätte gereicht.

Angst essen Seele auf.. ? :->

PS Solange du deine Steuern zahlst fällt den Sesselfurzern warscheinlich nicht mal auf das du umgezogen bist.

Karnevalsverein „Blau-Silber“. :crack:
 
ja, das sehe ich auch so, denn es hat die letzten jahre niemand nachgefragt und selbst als meine steuererklärung etwas spät kam hat niemand auf diese situation angesprochen. die frage ist aber wie ich es hätte richtig machen müssen?

ich frage deshalb, weil ich das gewerbe eigentlich auflösen möchte und nun keine schlafenden hunde wecken möchte. also wenn ich die gewerbeabmeldung hier bei meiner stadt einreiche, wäre das dann richtig, oder schieße ich mir da im nachhinein noch ins knie?
 
Gewerbe abmelden dort wo du du es beantragt hattest.
 
Hallo,

anhand deiner eindeutigen Umsatzsteuernummer
Nö. Hat er höchst wahrscheinlich nicht, da…
schon ewig ein nebengewerbe (kleinunternehmer §19,bla...)
… aber solange der Steuerkram stimmt ist das mehr oder weniger alles nur "formal".

muß das gewerbe aber nicht auch beim gewerbeamt gemeldet werden? falls ja, habe ich das seit 2 jahren nicht gemacht (vergessen)? sollte ich das noch nachträglich machen, oder ganz leise das gewebe in der anderen stadt abmelden?
So etwas ist mir unverständlich und die Argumentation "vergessen" halte ich für so flach.
Ein Bürger, der seine Rechte wahrnimmt hat auch seine Pflichten zu erfüllen.

Viele Grüße
 
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