Gewerbe anmelden aber welche Gesellschaftsform??

phil.mac

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Hallo zusammen,
ich möchte ein Gewerbe anmelden da ich als Tontechniker für verschiedene Firmen arbeiten möchte!
wenn ich das gewerbe angemeldet habe was habe ich denn dann für eine Gesellschaftsform??
kann mir da jemand helfen
mfg phil
 
Das kommt wohl ganz drauf an, was Du willst. Umsatz, Haftbarkeit und ähnliches wollen da ja auch bedacht werden.

Das ist hier wohl nicht mit ein paar Worten erklärt und an Deiner Stelle würde ich mir "professionelle" Hilfe holen...
 
Schimpft sich Einzelfirma, z.B. "e.K." (eingetragener Kaufmann).
 
ihr seid doch alle so professionell :) (nein ich wollte mich erstmal so informieren bevor ich jemanden aufsuche)
@Konrad Zuse: und das reicht dann
was muss ich denn beim umsatz und der haftbarkeit beachten
brauche ich z.B. eine gewerbliche und ein private Haftpflicht oder reicht da eine die beides abdeckt??
 
Ich bin auch kein Profi, aber ich glaube als Einzelfirma haftest Du natürlich auch mit Deinem Privatvermögen !!
Kannst ja 'ne GmbH aufmachen, wenn Du genug Kohle hast. Dann haftest Du nicht mit Deinem Privatvermögen!!;)
 
vielen dank für den link
und für ne GmbH wird es wohl noch nicht reichen :)
 
phil.mac schrieb:
vielen dank für den link
und für ne GmbH wird es wohl noch nicht reichen :)

Damit hat sich die Frage dann erledigt. Du machst eine Personengesellschaft auf und haftest mit Deinem privaten Vermögen für die Schäden, die Du bei Deinen Kunden anrichtest. Dieses Risiko kannst Du durch professionelle Vertragsgestaltung (mit eine Anwalt) und durch ein Bestriebs-Haftpflicht-Versicherung begrenzen.
 
Gibt es auch diese englische ltd. Es ist nicht zu empfehlen aber das problem der Haftung hast Du nicht mehr oder besser zu sagen hast Du es bei dem Fall der Unterkapitalisierung. Das iste der Fall, wo Dein Kapital nicht ausreichend ist, zu machen was Du willst.
 
also, wenn du nicht anderes angibst, und beim Gewerbeamt einfach ein Gewerbe anmeldest, wird das Ganze als "nicht eingetragenes Einzelunternehmen" angemeldet. Das bedingt, dass Du mit deinem Privatvermögen voll haftest. Das änert sich auch nicht, wenn Du dich als e.K. ins Handelsregister eintragenlässt. Diese Eintragung bewirkt im Wesentlichen nur, dass Du eine Phantasienamen für Dein Gewerbe verwenden kannst (muss aber eingetragen sein) und dass Du Deine Verträge nach dem HGB und nicht nach dem BGB schließen musst.
Die englische Ltd. ist das Gegenstück zu unserer GmbH, allerdings muss man hier kein so hohes Gründungskapital vorhanden sein. Allerdings muss die Ltd. nach Gründung ebenfalls ins Handelsregister eingetragen sein. Bei einem Tonstudio sollte man ausserdem darauf achten, dass der Raum, in dem der Betrieb eingerichtet ist, baurechtlich hierfür genehmigt ist, weil es sonst zu Problemem mit dem Bauamt kommen kann. (Wenn sich z.B. der Nachbar hierdurch gestört fühlt). Ansonsten geh doch mal bei der nächsten IHK Geschäftsstelle vorbei. Die beraten gern und soweit ich weiss auch kostenlos.
 
limited ist meiner Meinung nach zu empfehlen
 
Mein Tipp: Geh zu einem Steuerberater deines Vertrauens.
Stand vor einer noch komplizierteren, aber ähnlichen Fragestellung und bin froh, dass ich von Anfang an zum Steuerberater bin.
 
vielen dank für eure ausführlichen antworten,
dann werde ich wohl mal lieber einen steuerberater aufsuchen
danke euch
 
Mystras schrieb:
Gibt es auch diese englische ltd. Es ist nicht zu empfehlen aber das problem der Haftung hast Du nicht mehr oder besser zu sagen hast Du es bei dem Fall der Unterkapitalisierung. Das iste der Fall, wo Dein Kapital nicht ausreichend ist, zu machen was Du willst.

eine limited sollte immer als limmited & cokg aufgemacht werden. komplementär (hafter) ist dann die limited. dadurch werden die probleme der englischen besteuerung minimiert und in deutschland ergibt sich die steuerliche wirkung einer personengesellschaft :cool:

in diesem fall ist aber m.e. jede form einer kapitalgesellschaft überdimensioniert, zumal haftung absicherbar ist und jede kapitalgesellschaft auch eine reihe schwerwiegender nachteile in sich trägt: bilanzierung, höhere steuern bei entnahmen, eingeschränkte liquidität usw.
 
Alterg4 schrieb:
also, wenn du nicht anderes angibst, und beim Gewerbeamt einfach ein Gewerbe anmeldest, wird das Ganze als "nicht eingetragenes Einzelunternehmen" angemeldet. Das bedingt, dass Du mit deinem Privatvermögen voll haftest. Das änert sich auch nicht, wenn Du dich als e.K. ins Handelsregister eintragenlässt. Diese Eintragung bewirkt im Wesentlichen nur, dass Du eine Phantasienamen für Dein Gewerbe verwenden kannst (muss aber eingetragen sein) und dass Du Deine Verträge nach dem HGB und nicht nach dem BGB schließen musst.
Die englische Ltd. ist das Gegenstück zu unserer GmbH, allerdings muss man hier kein so hohes Gründungskapital vorhanden sein. Allerdings muss die Ltd. nach Gründung ebenfalls ins Handelsregister eingetragen sein. Bei einem Tonstudio sollte man ausserdem darauf achten, dass der Raum, in dem der Betrieb eingerichtet ist, baurechtlich hierfür genehmigt ist, weil es sonst zu Problemem mit dem Bauamt kommen kann. (Wenn sich z.B. der Nachbar hierdurch gestört fühlt). Ansonsten geh doch mal bei der nächsten IHK Geschäftsstelle vorbei. Die beraten gern und soweit ich weiss auch kostenlos.

eine englische limited wird in england besteuert, und das ist super kompilziert und super teuer. dem geringeren haftungskaiptal gegenüber einer gmbh steht ein überproportional hoher kostenblock gegenüber, das ist ernsthaft zu überlegen.

da liquidität knapp ist, sonst würde ja eine gmbh eröffnet werden, scheint auch die konstruktion einer limited bzw. limited & cokg m.e. nicht empfehlenswert.

übrigens: es wird die änderung des gmbh gesetzes diskutiert, u.a. mit absenkung des haftungskapitals auf 10.000 euro.
 
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