Gewerbe als Dienstleister angemeldet - Handel möglich?

Filou03

Filou03

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Hallo,
hab meinem Freund ein Gewerbe angemeldet. Man musste ja angeben was man macht und da hab ich IT-Dienstleistung gewählt, weil es das noch am ehesten trifft.

Darf ich trotzdem reinen Handel betreiben? Also beispielsweise ein paar Rechner oder Server einkaufen und mit Gewinn weiter verkaufen?

Ich mach übrigens von der Kleinunternehmerregel Gebrauch, also ich für keine MWST ab.

Wär schön, wenn mir meine Frage beantwortet werden könnte, auch auf die Gefahr hin, dass sie blöd is :cool:
 
Hi Filou,

steck Dir 30 Öhren in die Tasche, dackel aufs Amt und lass den Eintrag im Gewerbeschein ändern. Geht man einer gewerblichen Tätigkeit nach, die nicht eingetragen ist, dann gilt diese als nicht genehmigt.

Sonderfall Hardware:
Zudem brauchts für den Handel mit Hardware ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, damit diese Tätigkeit genehmigt wird.

Unbedingt beim Fräulein vom Amt vorsprechen!

Ciao
Fuzzel
 
Woher kommt denn dieses Wissen? Ich kenne einige Leute die mit Hardware handeln und auch einen entsprechenden Gewerbeschein haben und da hat zumindest das Gewerbeamt nichts dergleichen verlangt. Wer fragt das also nach? Gibts da vielleicht einen Link, der die Grundsätze darlegt?

Was die Frage des OP angeht: IT-Dienstleistungen umfasst nach meiner Wahrnehmung auch die Vermittlung von Hardware. Wenn der OP nur Beratung hätte anbieten wollen, wäre ein Gewerbe gar nicht notwendig. Dazu reicht (und da bin ich mir absolut sicher) ein kurzer Kontakt mit dem Finanzamt.

Gruss,
metropol
 
Also ich arbeite auf dem Gewerbeamt und die Aussage von Fuzzelabbe stimmt ! Jede Tätigkeit, die man als Gewerbetreibender ausübt, muss im Gewerbeschein stehen. Für den Handel mit Elektrogeräten muss man ein pol. Führungszeugnis und einen Gewerbezentralregisterauszug vorlegen (kann man auch in der Gewerbeordnung nachlesen, steht dort eindeutig drin). Also, ab zum Gewerbeamt und eine Gewerbeummeldung machen. Übrigens: In Rheinland-Pfalz kostet die Meldung nur 10,23 Euro und keine 30 !!!
 
Hi,

hier im Saarland kostet die Neuanmeldung 40, die Ummeldung 30, führungszeugnis und Auszug aus dem GZR jeweils 13 Euro.

woher ich das so genau weiss ? Weil ich damals wegen genau dieser Sache bei Strömendem Regen zwischen den Behörden zig mal hin und her gepilgert bin ;)

So etwas prägt.


Ciao
Fuzzel
 
Ui! Mit einem polizeilichen Führungszeugnis hätt ich jetzt nicht gerechnet.

Wenn ich meinem Kunden aber ne "lösung" aniete, also ihm zB nen Server mit Dienstleistungen drumrum anbiete, dann fällt das aber schon da drunter, oder?

Naja, vielleicht erwisch ich ja morgen noch jemand beim FA.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
 
Hi Filou,

Hardware ist Hardware, da beisst die Maus keinen Faden ab. Und die Rechungsposition "Lösung" wird der Kunde wohl aus Garantie- bzw. Gewährleistungsgründen nicht akzeptieren.

Ich vermute, dass der Grosshändler dich u.U. nichtmal beliefert, so kenne ich das aus dem Zierfischhandel. Vielleicht plaudert AlterG4 etwas ausm Nähkästchen? :)

Kleiner Tipp falls es pressiert: Die nette Dame hatte damals mit mir ein Einsehen und hat alleine schon die Quittung für die Beantragung für Zeugnis und GZR-Auszug *vorläufig* akzeptiert und den Gewerbeschein quasi unter Vorbehalt ausgefüllt. Inwiefern das Usus ist oder auf mein bemitleidenswertes weil total durchnässtes Auftreten zurückzuführen ist vermag ich allerdings nicht zu sagen ;)

Ciao
Fuzzel
 
Vorsicht: Laut einer EU Verordnung muss man auch alle seine Kunden überprüfen. Jeder muss seine Kunden mit eienr Blacklist abgleichen, damit er keine Geschäfte mit Terroristen macht.
Wer das nicht macht, der steht mit einem Bein im Knast.
 
Das ist jetzt aber ein Scherz, oder?
 
Nein. Leider nicht.
 
Also mein Freund hat für das Rote Kreuz einen Server aufgestellt (also denen auch verkauft, er hat ihn vorher ganz normal bei irgendner Firma gekauft) und hostet deren Website noch auf nem Server, der ihm gehört.

Und das durfte er garnicht? Meiner Meinung nach fällt sowas durchaus unter den Begriff "Dienstleistung". Naja, wenn nicht mal das gestattet ist muss man sich doch noch so ein PFZ holen. Kostet bestimmt auch wieder was...

@sgmelin: Naja, das Rote Kreuz dürfte wohl kaum in die Kategorie "Terroristen" fallen. Ich kann mir das echt nicht vorstellen. Wenn jmd. bei Ebay Hardware vertickt, wie soll er denn dann sicherstellen, dass er nur an einwandfreie Kunden verkauft?

Bürokratie hat echt kein Ende!
 
sgmelin schrieb:
Vorsicht: Laut einer EU Verordnung muss man auch alle seine Kunden überprüfen. Jeder muss seine Kunden mit eienr Blacklist abgleichen, damit er keine Geschäfte mit Terroristen macht.
Wer das nicht macht, der steht mit einem Bein im Knast.

Ja ja, die EU...
Was ist dann mit allen Computerläden und Online Händlern? Wie sollen die denn sowas machen? Oder warum müssen die das nicht machen?
 
Hi Filou,

du schreibst doch selbst, dass der Server *verkauft* wurde. Von reiner Dienstleistung kann doch dann keine Rede mehr sein, oder ? ;)

Ciao
Fuzzel
 
Ja, stimmt. Laut Gewerbeamt hier kostet Ummeldung 20€ (!) und ein Polizeiliches Führungszeugnis braucht man nicht. Kann wohl jeder machen wie er will.
 
Also, als wir damals (2002) ein Gewerbe, unter anderem mit Händler-Tätigkeit, angemeldet haben (wir haben erstmal aus dem Vollen geschöpft und sehr viele Tätigkeiten angegeben) da brauchten wir das ganze Zeugs nicht.
Nur wenn man Gebrauchthandel betreiben wollte/will muss man irgendwas beachten bzw. dann wohl auch ein PFZ vorlegen.
 
Schluck ... ich habe vor vielenvielen Jahren ein Gewerbe als Werbeagentur eintragen lassen. Nun mache ich aber meistens Beratung im IT-Bereich (Rechner- Serverwartung, Softwarepflege und Support) und erbringe nur noch selten grafische Leistungen. Ich kaufe und verkaufe allerdings keine Hardware.

Zwischendrin habe ich auch mal Poster gedruckt und verkauft.
Werde ich jetzt verhaftet?
 
Ja ja, die EU...
Was ist dann mit allen Computerläden und Online Händlern? Wie sollen die denn sowas machen? Oder warum müssen die das nicht machen?

Die müssen das genauso machen. Da gibt es eine Datenbankappliance, gegen die müssen die Daten laufen. Ein Onlinehändler muss mit einem bestimmten Kunden ja keine Geschäfte machen. Und gerade die Onlinehändler trifft das deutlich. Der Einzelhandel ist da i.d.R. aussen vor, da er ja den Namen des Kunden gar nicht kennt.
 
Hier mal eine Info dazu: http://www.netscreener.de/de/warum_netscreener.php

OK, ich gebe zu, das trifft "nur" auf die Aussenwirtschaft zu. Allerdings fällt ein Kunde im Europäischen Grenzgebiet auch darunter. Und wer will einem Österreicher oder Franzosen einen guten Deal abschlagen?
 
Ich greif den Thread nochmal auf.

Das Gewerbe läuft immer noch auf IT-Dienstleistungen :Pfeif: Die Haupttätigkeit besteht darin Internetauftritte zu gestalten. Dazu bieten wir jetzt aber auch fotografische Leistungen an und die Erstellung von Flyern für die jeweilige Einrichtung.

Muss dass Gewerbe dafür umgemeldet werden, weil ja Fotografieren und Flyer gestalten für sich genommen keine IT-Dienstleistung ist? Andererseits wird es ja als Paket immer im Zusammenhang mit einer Website dem Kunden verkauft.
 
Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass es umgemeldet werden muss, kostet ja nur einmalig etwas. Allerdings stellen sich mir jetzt ganz andere Fragen.

Als Fotograf muss man wohl der HWK beitreten, inkl. Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Da sich die Aufträge für Fotografien auf max. 1-2 im Jahr belaufen werden möchte ich das gerne umgehen. Kann ich das, indem ich z. B. als (Fantasie-)Bezeichnung Fotodesigner o. Ä. wähle?
 
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