Hi,
Also ich wollte mal hier kurz nachfragen ob sich einer mit dem Geschmacksmusterrecht / verfahren auskennt. Hab mir halt gedacht bevor ich zu einen Teueren Anwalt gehe, frage ich erst mal hier im Forum nach .
Besonders das Anmeldeverfahren und das gleichzeitige einreichen des ''Musters'' wurde mich interessieren.
Wie genau muss das eingereichte Muster vom tatsächlichen Endergebnis sein? Müssen die exakten Daten mit eingebracht werden (Größe, Farbe, Stoff,...) oder zählt nur die ganze Erscheinungsform...
Habe noch tausend solcher Fragen aber das reicht erst mal...
Würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet.
mfg
m-fry
Also ich wollte mal hier kurz nachfragen ob sich einer mit dem Geschmacksmusterrecht / verfahren auskennt. Hab mir halt gedacht bevor ich zu einen Teueren Anwalt gehe, frage ich erst mal hier im Forum nach .
Besonders das Anmeldeverfahren und das gleichzeitige einreichen des ''Musters'' wurde mich interessieren.
Wie genau muss das eingereichte Muster vom tatsächlichen Endergebnis sein? Müssen die exakten Daten mit eingebracht werden (Größe, Farbe, Stoff,...) oder zählt nur die ganze Erscheinungsform...
Habe noch tausend solcher Fragen aber das reicht erst mal...
Würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet.
mfg
m-fry