Geschmacksmuster...

m-fry

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Hi,
Also ich wollte mal hier kurz nachfragen ob sich einer mit dem Geschmacksmusterrecht / verfahren auskennt. Hab mir halt gedacht bevor ich zu einen Teueren Anwalt gehe, frage ich erst mal hier im Forum nach ;) .

Besonders das Anmeldeverfahren und das gleichzeitige einreichen des ''Musters'' wurde mich interessieren.
Wie genau muss das eingereichte Muster vom tatsächlichen Endergebnis sein? Müssen die exakten Daten mit eingebracht werden (Größe, Farbe, Stoff,...) oder zählt nur die ganze Erscheinungsform...

Habe noch tausend solcher Fragen aber das reicht erst mal...
Würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet.

mfg
m-fry
 
Re:

Ich habe schon einige Geschmacksmuster registriert.Also solltes du alles so genau wie möglich beschreiben inkl. technischer Zeichnungen (bei technischen Produkten).Es ist ratsam für jede Variation ein eigenes Geschmacksmuster zu registrieren.Da die Prüfung beim Geschmacksmuster nicht sehr in die Tiefe geht kann es im schlimmsten Fall dazu kommen das dein Geschmacksmuster wenn du es nicht genau genug beschrieben hast vor einem Gericht einer Anfechtsklage nicht stand hält.
 
Erstmal danke für die schnelle Antwort...

Das Problem ist, dass ich bis jetzt nur Konzeptzeichnungen über das Produkt besitze. Und wie die genauen masse letztendlich aussehen werden ist schwierig zu sagen, da das Produkt eine besondere Form besitzt. Aber eine technische Zeichnung wird etwas schwierig da ich mich in diesem bereich nicht auskenne.
Aber ohne Technische Zeichnung wird’s halt riskant....

Wie genau läuft den das Meldeverfahren ab? Und was für andere Daten muss ich den noch mitschicken bzw. wie sieht es mit der Beschreibung des Produktes aus. Muss man die Form beschreiben oder die ganzen Funktionen?

mfg
m-fry
 
Re:

Also eine technische Zeichung ist bei deinem Problem Pflicht zumal du ja sagts es hat eine bestimmte ganz besondere Form.Du kannst aber aber auch mehre Entwürfe machen und eine Sammelanmeldung durch führen ist nur unwesentlich teuerer.Aber damit das funktioniert müssen deine Entwürfe zu einer Warengruppe gehören.Also die Form kannst du einmal bildlich beschreiben(z.b. technische Zeichung aber ein Entwurfszeichung geht auch) oder wörtlich , aber am besten beides das ist am sichersten.Du kannst auch ein Muster der Anmeldung beilegen wenn es nich unbedingt 5 m groß.Als zweites musst du die Funktion und Funktionsweise so genau wie möglich beschreiben.Wenn du das erledigt hast füllst du den Antrag aus
http://www.dpma.de/formulare/gsm.html (R 5703) und schickst es nach Jena.Sollten dann noch unklarheiten sein wird man dich bitten dein Produkt näher zu beschreiben.
 
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