Geld zurück?

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Ilaria

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Hallo,

der Ärger hört nicht auf... ich bräuchte mal einen rechtlichen Rat von euch.

Weiß jemand, ob ich innerhalb von 14 Tagen nach Kauf das Recht habe, mein iBook an den Händler zurückzugeben und mein Geld zurück zu verlangen oder muß ich dem Händler ein Recht auf Nachbesserung gewähren?

Ich könnte nur noch heulen: nachdem ich fast einen Monat auf mein iBook gewartet habe und dieses beim Händler abgeholt habe (kein authorisierter Apple-Händler) war die Enttäuschung groß, mal abgesehen davon, dass es mir sehr suspekt vorkam, dass ich mir das Modell nicht im Laden angucken sollte (O-Ton: "das wollen Sie doch nicht jetzt hier auspacken"), auf der Rechnung keine Seriennummer stand und ich auch nur eine CD einlegen mußte und alle Programme schon im September 03 draufgespielt waren (Hergestellt Anfang Februar o4) dann der Schock:

das komplette Gehäuse ist total verzogen: der Deckel steht links über und läßt sich nicht bei Druck auf den Knopf öffnen, sondern nur wenn man den Deckel leicht nach vornne drückt. Die linke Seite neben dem Display ist total wellig und der Rechner bootet nicht von der CD.

Ich habe den Rechner dann einem Apple Menschen am Dienstag in Hamburg gezeigt und dieser sagte mir, ich solle den Rechner als DOA-Fall zurück schicken und nach einem neuen Gerät verlangen.

Also bin ich zu einem sehr hilfsbereiten Apple-Händler gegangen (hätte ich dort mal von Anfang an meinen Rechner gekauft!), um den Rechner wieder zurückzuschicken.
Heute dann der Rückruf: Apple nimmt den Rechner nicht zurück, da er so wie er vorliegt nicht von Apple aus dem Werk verkauft wurde... der 512MB Baustein ist nicht von Apple ab Werk eingebaut worden und somit wird´das iBook nicht als DOA akzeptiert, da ja derjenige, der diesen Baustein eingebaut hat den Rechner kaputt gemacht haben könnte. Allerdings hätte demjenigen auffallen müssen, dass das Gehäuse kaputt ist und den Rechner nicht weiterverkaufen dürfen...

Tja, ich will auf keinen Fall diesen dubiosen Rechner repariert zurückbekommen, sondern ein neues Gerät - und zwar nicht von diesem alten Händler.

Meint ihr, ich kann am Montag vor dessen Ladentür stehen und mein Geld zurückverlangen?

Danke im voraus für eure Ratschläge!!!

Helpless Ilaria
 
Was du jetzt gern möchtest, steht leider mit dem was dir jetzt noch zusteht in keinem Verhältnis mehr.

In dem du dem Kauf zugestimmt hast, bist du nun darauf angewiesen was jeder Hersteller oder Verkäufer dir als Leistung anbietet.

Da du am Anfang des Kaufes auf deine wesentlichen Rechte als Käufer verzichtet hast, ist ein Status "0" jetzt nicht mehr möglich.

Du mußt einfach beim Kauf einer Ware diese auspacken, überprüfen und ihre einwandfreie Funktion selbst feststellen oder vom Verkäufer unter deiner Aufsicht feststellen lassen. Ware zurück gegen dein Geld, wer macht das wohl jetzt noch?

Man hat ja schon Schwierigkeiten bei Versandtbestellungen über UPS. Selbst dann muß man sich eine Reparatur gefallen lassen. Aber du warst selbst im Geschäft, da hättest du bereits schon mindestens den Gehäuseschaden feststellen können. Bereits da hätte ich schon den Kauf verweigert.

Jeder Verkäufer, authorisiert oder nicht, der bischen was auf sich hält und nichts zu verbergen hat, packt eigentlich unaufgefordert die zu verkaufende Ware aus und stellt sie dem Käufer vor. Es handelt sich hier ja nun auch nicht um einen Radiowecker mit CD-Player, sondern um einen Design-Mac im Wert von einigen tausend Euro.

Keine Frage, natürlich mußt du ihn zurück zum Händler bringen und dein Bestes versuchen um den Kauf rückgängig zu machen. Und bitte keine falsche Bescheidenheit dem Händler gegenüber. Ich hoffe du weißt nun warum du ihn nicht im Laden auspacken solltest? Der Verkäufer wußte genau was in diesem Packet drin war.

Du kannst noch mit einem Anwalt drohen wenn du Lust hast, manch Verkäufer kann sich so ein Rumgedödel nicht leisten und will seine Ruhe haben. Also wenn du Glück hast, kommst du da heil wieder raus. Ansonsten ist es leider ein Beispiel von dem du nur lernen kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mit dem Geld zurück dürfte schwierig werden. Aber ein neues Gerät wäre doch auch ein Anfang!? Kannst dann ja noch immer versuchen eine Gravis-Garantie über 3 Jahre darauf zubekommen um von dem Händler wegzukommen. Ich würde mal bei der Polizei nachfragen (Händler bekannt/ Ware geklaut?) und ggf. eine Anzeige wegen Betrugs machen, oder vorher bei dem Händler damit drohen. Prinzipiell kannst Du ihm das Recht auf Nachbesserung (ich glaube 3 mal) nicht nehmen. Das Wichtigste ist super "unangenehm werden"! Zudem hast Du ja Zuhause sicherlich einen Zeugen (Kumpel oder so) beim Auspacken dabei gehabt. ;)
Viel Glück!
 
Das mit den "Zwei Wochen Geld zurück" gilt nur bei einem Kauf über das Internet.

Wenn man's im Laden kauft dann hat der Händler das Recht auf Nachbesserung. Glaub, auch wie nabla schon sagte, dass er es drei mal nachbessern kann. Erst danach hast du das Recht auf Geld zurück.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast(oder auch ohne nur dann könnte es evtl. teuer werden. Hab keine Ahnung wie teuer ein Anwalt ist) solltest du dich zunächst mit deinem Anwalt beraten über das weitere Vorgehen. Da du ihn nicht im Laden auspacken solltest wusste der Händler offenbar dass da was faul ist. Wie schon angedeutet nennt man dies auch (vorsätzlichen) Betrug. OK, das klingt jetzt vieleicht etwas hart aber nachdem was ich bisher gelesen hab scheint es genau das zu sein. Leider :(
 
Also wenn der Rechner nicht von CD bootet, besteht sicher ein begründeter Reklamationsfall - vor allem im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Am besten, Du schreibst Deinem Händler einen eingeschriebenen Brief (NACHDEM Du es persönlich nochmal versucht hast), in dem Du ihm zur Nachbesserung oder Umtausch aufforderst.

Sollte Dich der Händler an jemand anderes verweisen (z. B. an Apple), solltest Du das ignorieren. Dein Vertragspartner ist der Händler.

Ist das Gerät nachweislich nicht neu, obwohl es als solches verkauft wurde. würde ich im Härtefall "Betrug" ins Gespräch bringen.

Natürlich muß Dir klar sein, daß, wenn der Händler auf stur macht, Du bereit sein mußt, Deine Ansprüche rechtlich durchzusetzen.

Beim Speichereinbau durch den Händler hätte die Beschädigung erkannt werden müssen. Wenn diese verschwiegen wurde, hast Du auf jeden Fall Ansprüche.

Ich würde mir auch ggf. VORAB mal rechtliche Beratung holen.

No.
 
Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung

Bei Sachmängeln steht dir das Recht zur Nacherfüllung zu.
Nach deiner Wahl also Reparatur (durch den Verkäufer) oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
Nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Nacherfüllung kannst du zurücktreten, sprich Rückabwicklung des Kaufs oder Minderung verlangen.
Verweigert er dies wiederum kannst du Schadensersatz wegen nicht wegen nicht wie geschuldet erbrachter Leistung + SE aus Verzug verlangen.
Für den Fall, dass dem Händler Vorsatz bezüglich des Verkaufs des kaputten Rechners zu unterstellen wäre, wäre er wegen Betrugs zu belangen.
Bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften hast du ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
So long
 
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