Gebrauchte Software als Kleinunternehmer verkaufen - was ist mit Mwst.?

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lasso

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Hallo,

im vorliegenden Fall soll eine aktuelle, selbst gekaufte Software wieder verkauft werden.

Als Kleinunternehmer gibt man ja in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer an.

Wie macht man das dann in diesem Fall? Der optionale Käufer möchte die Software sicher steuerlich absetzen.

Danke für Tips!!!
 
Ob er sie als Betriebsausgabe (meintest Du sicher) geltend machen kann hat ja eh mit der MwSt. nichts zu tun. Kann er natürlich. Ich habe öfters gebraucht gekauft, kein Problem.
 
Ob MwSt oder nicht ist für den Kunde völlig egal. Ob er 19% vom Finanzamt zurück bekommt oder erst garnicht bezahlt kommt aufs Gleiche raus.
 
ok...

wenn ich also beispielsweise 3.500,00€ inkl. Mwst. für die Software bezahlt habe, selbst die Software aber nur Netto weiterverkaufen kann, mache ich quasi Miese...
 
Ob er 19% vom Finanzamt zurück bekommt oder erst garnicht bezahlt

Da hat sich aber ein Denkfehler eingeschlichen. Dass bei Kleinunternehmern die Steuer nicht ausgewiesen werden darf heißt nicht, dass sie nicht im Preis enthalten ist. Kleinunternehmerrechnungen sind immer Brutto.
 
Weil Du die enthaltene MwSt nicht zurückbekommen hast, da nicht vorsteuerabzugsberechtigt? Dann wohl ja.
 
Wenn ich gebrauchte Sachen verkaufe, dann mache ich doch gegenüber dem Kaufpreis der Neuware immer Miese.

(Vielleicht Festplatten und Jaguar e-Types mal ausgenommen)
 
Da hat sich aber ein Denkfehler eingeschlichen. Dass bei Kleinunternehmern die Steuer nicht ausgewiesen werden darf heißt nicht, dass sie nicht im Preis enthalten ist. Kleinunternehmerrechnungen sind immer Brutto.

Kommt halt auf die Kunden an....
Theoretisch müsste der Preis dann halt günstiger sein...
 
ok...

wenn ich also beispielsweise 3.500,00€ inkl. Mwst. für die Software bezahlt habe, selbst die Software aber nur Netto weiterverkaufen kann, mache ich quasi Miese...
Nur wenn Du Sie für weniger als 3.500 Euro wieder verkaufst.
 
Wenn du die Software für 3500,00€ einkaufst und keine Vorsteuer abziehst (Kleinunternehmerregelung), dann verkaufst du sie für 3500,00€ weiter und zahlst darauf keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

D.h. du kommst bei 0 raus.

Das ganze ändert sich auch nicht, wenn du Umsatzsteuerpflichtig wärst, dann würdest du beim Kauf 19% Vorsteuer erstattet bekommen und beim Weiterverkauf 19% Umsatzsteuer abführen.
 
MwSt ist als Vorsteuer nur abziehbar, wenn sie ausgewiesen (also Draufgeschlagen wird). Der Kleinunternehmer weist keine Steuer aus. Wenn er sachen kauft, bezahlt er bei neuen Sachen immer den Bruttobetrag inkl 19 %) Dies ist dann nicht abziehbar. Einkommensteuerlich hat das alles keine Auswirkung.
die Grenze für Kleinunternehmer liegt bei 17.500 €.
Man kann allerdings optieren (auf die MwSt-Befreiung verzichten), dann ist mann allerdings 5 Jahre gebunden.
Dann muß man MwSt ausweisen und darf Vorsteuer g:cool:eltend machen.
 
Ich habe verständnishalber nochmals ein Beispiel..

Wenn ich als Kleinunternehmer mich dafür entschieden habe keine Umsatzsteuer auf meine Rechnungen auszuweisen.
Kann ich trotzdem mein gekauftes MacBook von der Steuer absetzen, da ich das MacBook im Apple Store ja mit 19% MwSt. gekauft habe? (Ich glaube man kann es nicht?)
Und wie sieht das mit den restlichen Kosten aus...Handyrechnung?

Und wo liegt hier genau der Unterschied wenn ich Freelancer wäre?
*Da ich nicht die Freiheit hätte, mich zu entscheiden liege ich so oder so in der Umsatzsteuerpflicht..richtig?
Also könnte ich dann in jeden Fall mein MacBook absetzen?*

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Ab wann (wo ist die Grenze) muss man als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?
Und ab wann fallen Abgaben an die IHK an?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, als Kleinunternehmer kannst du das MacBook nicht von der Steuer absetzen. Weil Du auf deinen Rechnung keine MwSt. ausweist (=draufschlägst), darfst Du diese bei den Rechnungen, die du erhältst, auch nicht abziehen.

Handyrechnung etc. ist dasselbe, Vorsteuerabzug ist nicht erlaubt.

Gewerbesteuer: Du hast einen Freibetrag von 24.500€
 
Okay, Danke! ...Verstanden!
Gilt der Freibetrag für meine gesamten Einnahmen oder nur für den Betrag den ich durch das Kleingewerbe erwirtschafte?
 
von der Steuer absetzen schon (Einkommensteuer), aber kein Umsatzsteuer in Abzug bringen.

Die Grenze für Kleinunternehmer, die keine USt ausweisen, liegt bei 17.500 Jahresumsatz.
 
Je nachdem, ob man viele gewerbliche Kunden hat, kann es sich durchaus lohnen, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten und auf seine Rechnungen draufzuschlagen.

Warum? Die gewerblichen Kunden holen sich die von dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer sowieso als Vorsteuer zurück und du kaufst deine Waren im Gegenzug 19% billiger ein, da du Vorsteuer ziehen darfst.

Hat man ausschließlich mit Privatkunden zu tun (z.B. ein kleines Kosmetikstudio etc.), lohnt sich das Optieren meistens nicht, da man seine Ware zwar 19% billiger bekommt, aber man seinen Kunden eben auch Steuer berechnen muss, was die Leistungen für diese teurer und unatraktiver macht macht.
 
Okay, Danke! ...Verstanden!
Gilt der Freibetrag für meine gesamten Einnahmen oder nur für den Betrag den ich durch das Kleingewerbe erwirtschafte?

Gilt für deinen Gewinn, nicht den Umsatz.
 
Gilt für deinen Gewinn, nicht den Umsatz.

Falsch!

"Die [...] geschuldete Umsatzsteuer wird [...] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz [...] ist der [...] Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens"

Quelle

Auf Deutsch: Alle inländischen Umsätze + die darauf entfallende (fiktive, denn als Kleinunternehmer bezahlt man ja keine) USt sind schädlich für die 17 500 Euro. Falls in den Umsätzen Verkäufe von Anlagevermögen z.B. einem Macbook ;) enthalten sind, dürfen diese abgezogen werden.
 
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