Garantieverlängerung?

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thovan

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Hy,

im Studenten/Lehrer-Shop für Macs gibt es eine von der Betreiberfirma JessenLenz angebotene Garantieverlängerung auf 36 Monate namens "cangarooCare" für 122 Euro.

Sicher, die ist sehr preiswert, aber lohnt das Wirklich?
Apple muss ja sowieso eine Gewährleistung von 36Monaten geben und bei einer Garantie liegt die Beweislast nach 6 Monaten sowieso bei mir als Käufer.

Verstehe ich da was falsch?

Thovan
 
Nimm mal die Forumssuche. Zum Thema Garantie-Gewährleistung müsstest du da was finden.
Soweit ich es weiss (ohne Anspruch auf absolute Richtigkeit):
Garantie: Der Händler/Hersteller muss beweisen, dass der Fehler beim Kauf noch nicht vorlag.
Gewährleistung: Der Käufer muss beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag.

Die _Garantie_verlängerung bedeutet also, dass in den 3 Jahren _immer_ der Händler/Hersteller eben den Beweis bringen muss, dass der Fehler beim Kauf noch nicht da war.

Btw. ich hab die Garantieverlängerung mitgenommen. Ist ein beruhigendes Gefühl.
 
thovan schrieb:
...Apple muss ja sowieso eine Gewährleistung von 36Monaten geben und bei einer Garantie liegt die Beweislast nach 6 Monaten sowieso bei mir als Käufer...
Wo steht, daß Apple eine Gewährleistung von 36 Monaten geben muß?

Michael
 
sanamiguel schrieb:
Wo steht, daß Apple eine Gewährleistung von 36 Monaten geben muß?

Michael


Ist die Gewähreistung nicht nach Ermessen des Verkäufers/Händlers?
Ob er jetzt 1 Jahr oder 5 Jahre Gewähr gibt. :confused:
Aber irgendwann hab auch ich mal gehört, dass die Garantie auf 24 Monate verlängert wurde. Ich hatte das vor kurzem in meiner Ausbildung in WiSO, aber ich hab mich damit nicht wirklich beschäftigt. Deswegen weiss ich auch nichts konkretes darüber.
 
Apple ist verpflichtet die gesetzliche Gewährleistung zu geben. Das bedeutet dass in den ersten 6 Monaten die gesetzliche Garantie gilt (Apple muss beweisen dass du Mist gebaut hast) und in den 18 darauf folgenden die Gewährleistung gilt (du must beweisen dass du keinen Mist gebaut hast).

Das ganze kann man mit AppleCare noch ein wenig aufpeppen, wie genau da die Bedingungen sind weiß ich allerdings nicht.
 
Das nette an der CangorooCare ist, dass du auch noch einen PickUp-Service hast. D.h. wenn das Ding kaputt ist, dann holen sie es bei dir zu Hause ab und bringen es dir auch wieder.
Bedenke, dass gerade bei Laptops Reparaturen sehr schnell sehr teuer werden können. Da sind 120 € ein Schnäppchen.
 
D'Espice schrieb:
Apple ist verpflichtet die gesetzliche Gewährleistung zu geben. Das bedeutet dass in den ersten 6 Monaten die gesetzliche Garantie gilt (Apple muss beweisen dass du Mist gebaut hast) und in den 18 darauf folgenden die Gewährleistung gilt (du must beweisen dass du keinen Mist gebaut hast).
Ist es nicht aktuell, daß die Garantiezeit 12 Monate, und Gewähr weitere 12 Monate besteht :confused:
Zumindest bin ich mir recht sicher, daß es von Apple (unentgeldlich) keine 36 Monate Gewährleistung gibt.

Michael
 
Hier ist was verdreht. Der Hersteller gibt Garantie (bei Apple 1 Jahr) und der Verkäufer ist gesetzlich zu einer Gewährleistung von 2 Jahren verpflichtet. Das nur zur Richtigstellung. Gruß Ralf
 
Also ich habe irgendwie die Info, dass die gesetzl. festgelegte Gewährleistung 36 Monate sind mittlerweile!
 
Dann musst immernoch _du_ beweisen, dass das Problem schon von Anfang an bestand.
Wie das nach 36 Monaten zu machen ist, hab ich keine Ahnung.
 
Wenn die (freiwillige) Herstellergarantie (Apple 1 Jahr) abgelaufen ist, kann der Kunde auf die gesetzliche Gewährleistung des Händlers (2 Jahre) zurückgreifen. Hier muß nach 6 Monaten der Käufer dem Händler nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf, denn nur für solche Defekte ist die Gewährleistung des Händlers zuständig, bestanden hat.
Das geht leider meistens nur durch ein teures Sachverständigengutachten...
 
Schnappi schrieb:
Wenn die (freiwillige) Herstellergarantie (Apple 1 Jahr) abgelaufen ist, kann der Kunde auf die gesetzliche Gewährleistung des Händlers (2 Jahre) zurückgreifen. Hier muß nach 6 Monaten der Käufer dem Händler nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf, denn nur für solche Defekte ist die Gewährleistung des Händlers zuständig, bestanden hat.
Das geht leider meistens nur durch ein teures Sachverständigengutachten...
Die ersten 6 Monate sind durch die Garantie von Apple eh gegeben.
Nach einem Jahr (nach Ablauf der Apple-Garantie) sieht es also nicht mehr so gut aus - Kunde ist in der Beweispflicht.

Michael
 
thovan schrieb:
Also ich habe irgendwie die Info, dass die gesetzl. festgelegte Gewährleistung 36 Monate sind mittlerweile!
Laut BGB sind es nicht 36 Monate sondern 24 Monate. Woher stammt Deine Info?

Michael
 
Einfaches Beispiel

Mein G 4 Dual MDD war nach 14 Monaten kaputt. Eine der CPU war durchgebrannt. Reparatur kostete ca. 500 Euro.
Keine Garantie und keine Gewähr. Apple gibt 6 Monate. Danach musst du beweisen das der Fehler bereits bestand.
Ich auf mir morgen ein Ibook 12" von der neuen Serie und die Zusatzgarantie(nein kein Apple Care) für 80 Euro kauf ich einfach mit. Dann hab ich ruhe.
 
Habe mir bei ebay ein fast neues PB ersteigert und hatte mich jetzt mit dem Gedanken rumgeschlagen, mir eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre bei Gravis zu holen. Das ist in den ersten 12 Monaten (ab Rechnungsdatum) möglich. Der Rechner muß nicht bei Gravis gekauft sein. Du bringst Dein Gerät morgens hin, die checken es durch und nachmittags kannst Du es wieder abholen (kostet 20 Euro). Die 3 Jahresgarantieerweiterung kostet je nach Rechner irgendwas zwischen 90 und 130 Euro und ist gültig für Europa (außer GUS-Staaten). Da ist dann noch allen möglichen Zusatzschnickschnack drin wie z. B. Diebstahl und ich weiß nicht was. (bei mobilen Geräten aber im Falle von Diebstahl ... Eigenbeteiligung von (?) ca. 520 Euro). -

Worauf ich aber eigentlich hinaus wollte: Ich habe bei denen zwei A4-Infoblätter bekommen (letzte Woche), einmal das zur Gravisgarantieerweiterung und das andere zum Thema, was der Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung ist. Dort gibt es auch (konstruiert) die zwei Fälle der Beweislast (innerhalb des ersten Jahres, nach dem ersten Jahr ...). Habe es im Moment nur nicht hier - holt es Euch beim nächsten Gang zum Gravishändler Eures Vertrauens doch dort einfach ab ... sehr hilfreich das -
Ich kann es auch einscannen und auf Anforderung mailen (Emailadresse ins Postfach).
Außerdem hier gibt es das Thema im Forum nochmal.

Gruß Hubertus
 
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